…im Wege einer Nachsicht zu schützen. 7. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass…
…entrichteten Abgabenschuld. 2.3.2. Unmittelbare Abhängigkeit Die Höhe einer Abgabenschuldigkeit hängt insbesondere bei einer Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid, einen Haftungsbescheid, einen Widerrufsbescheid betreffend Nachsicht, Löschung oder Entlassung aus der Gesamtschuld unmittelbar von der Erledigung der Bescheidbeschwerde ab. 2.3.3. Mittelbare Abhängigkeit Beispielsfälle: Abhängigkeit…
…einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht…
…Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. VwGH 03.08.2004, 99/13/0207, leitet aus dieser Bestimmung ab, dass die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof zur Folge hat, dass auch allen Rechtsakten, die…
…der Voranmeldungsfrist oder der Fälligkeitsfrist des § 21 Abs. 1 UStG 1994 Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) für Umsatzsteuervorauszahlungen Antrag auf Nachsicht (§ 236 BAO) von Umsatzsteuervorauszahlungsschuldigkeiten Antrag auf Rückzahlung (Umbuchung, Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen…
…gelten sowohl die tatsächliche Bezahlung als auch jede andere effektive Vermögensverschiebung vom Abgabepflichtigen zum Fiskus, wie beispielsweise die Aufrechnung mit bestehenden Abgabenguthaben. Nicht als Entrichtung gelten die Abschreibung (Löschung und Nachsicht) sowie die Entlassung aus der Gesamtschuld, da in diesen Fällen keine tatsächliche Entrichtung vorliegt…
…Wiederaufnahmsanträge, Anträge auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988, Ansuchen um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, Anträge auf Nachsicht gemäß § 236 BAO. § 85 Abs. 2 BAO ist nicht anwendbar für Anbringen zur Erfüllung von Verpflichtungen ("Pflichteingaben"), somit etwa für die Beantwortung von Bedenkenvorhalten (§ 161 Abs…
…II 690). Eine solche Rückwirkung kann ausdrücklich auf Gesetzesstufe normiert sein (zB im § 24 Abs. 6 EStG 1988) oder sich aus der Auslegung von Abgabenvorschriften ergeben. Keine rückwirkenden Ereignisse im Sinn des § 295a BAO sind beispielsweise rückwirkende Änderungen von Abgabenvorschriften (vgl. zB BMF, Geltendmachung rückwirkender…
…Als Entrichtung gilt nicht nur die tatsächliche Bezahlung, sondern jede effektive Entrichtung, wie beispielsweise die Aufrechnung mit bestehenden Abgabenguthaben. Nicht als Entrichtung gelten die Abschreibung (Löschung und Nachsicht) und die Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß §§ 235 ff BAO, da in diesen Fällen keine tatsächliche Schadensgutmachung…
… 118 BAO erwirkt werden. Ein Antrag auf Advance Ruling (§ 118 BAO) und ein Antrag betreffend ein bi- oder multilaterales APA schließen einander nicht aus und können grundsätzlich parallel gestellt werden. Zu beachten wäre dabei allerdings, dass es in der Folge zu einer Doppelbesteuerung kommen kann…
…doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist zu klären, ob es sich in dem Advance Ruling Antrag um einen oder mehrere Sachverhalte handelt. Ein Sachverhalt kann auch zB aus mehreren Umgründungsvorgängen bestehen, denen ein einheitlicher Willensentschluss zu Grunde liegt. Auch ist es denkbar, dass eine…
…14/0277; VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153; VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). 2.4.2 Insolvenzverfahren Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit (vgl. zB VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 28.5.2002, 99…
…des § 24a Abs. 4 UStG 1994 der Lieferant die Besteuerung vornimmt, soll im Zuge einer Prüfung eine unrichtige Besteuerung daher nicht aufgegriffen werden und soll einer Berufung gegen einen Säumniszuschlag, der aus einer von der Finanzbehörde vorgenommenen Besteuerung gemäß § 24a Abs. 4 UStG 1994 resultiert…