…bezieht für ihre Tätigkeit vom selben inländischen Veranstalter neben Kostenersätzen, die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (zB Flug- oder Fahrtkosten, Kosten der Nächtigung, Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 für maximal fünf Kalendertage an einem Veranstaltungsort) ein Honorar von maximal 1.000 Euro." "3.2…
…BGBl. II Nr. 518/2021, beantragen können, jedoch Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben) entrichten, im Rahmen dieser Richtlinie umgesetzt. 2. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um eine Sonderrichtlinie gemäß Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBl. I…
…BGBl. II Nr. 342/2021, beantragen können, jedoch Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben) entrichten, im Rahmen dieser Richtlinie umgesetzt. 2. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um eine Sonderrichtlinie gemäß Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBl. I…
…der volle Vorsteuerabzug zu (vgl. UStR 2000 Rz 1925). Eine "Eigenverbrauchsbesteuerung" kommt nicht in Betracht. Werden diese Tickets von einem Unternehmer um weitere Leistungen, wie zB Nächtigung, Transfer usw. ergänzt und als "Hospitality Packages" an andere Unternehmer entgeltlich weitergegeben, ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung regelmäßig…
…ausübt, bezieht für ihre Tätigkeit vom inländischen Veranstalter neben Kostenersätzen, die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (zB Flug- oder Fahrtkosten, Kosten der Nächtigung, Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG für maximal fünf Kalendertage an einem Veranstaltungsort) ein Honorar von maximal 440 € pro Veranstaltung bzw. maximal…
…Anzahl der Gästebetten und gegebenenfalls Anzahl der Ferienwohnungen und durchschnittlicher Preis pro Nächtigung pro Person, Gegenüberstellung der Umsätze aus der Vermietung im Betrachtungszeitraum und im Vergleichszeitraum wie in Punkt 11.4. definiert, Bestätigung darüber, dass für die Nächtigungen im betreffenden Vergleichszeitraum Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben…
…in Österreich. Das Büro in der Slowakei wird in unregelmäßigen Abständen angefahren. Sollte ein mehrtägiger Aufenthalt in der Slowakei notwendig sein, erfolgt die Nächtigung am Zweitwohnsitz in Ungarn. Weiters konnte ermittelt werden, dass die unternehmerische Tätigkeit überwiegend von Österreich aus disponiert wird. 1. Hat P…
…Liegewiese), das ganzjährig zugänglich ist. Der Bereich verfügt auch über Sanitäranlagen. Welcher Steuersatz kommt auf die Vermietung zur Anwendung? Eine Vermietung zu Wohnzwecken liegt nur dann vor, wenn die vermieteten abgeschlossenen Räume privates Leben, speziell die Nächtigung, ermöglichen (Ruppe, UStG, § 10 Tz 63). Es ist…
…1378 EStR 2000; Rz 278 bis Rz 318 LStR 2002) Geschäftsreise gemäß § 4 Abs. 5 EStG 1988 - Reisekosten Nach Auffassung des VwGH steht Selbständigen kein Tagessatz und kein pauschaler Nächtigungssatz zu (Erk. 30.1.2003, 99/15/0085). Das EStG 1988 ist in § 4 Abs…
…Nutzer der Plattform, ist dies nur als eine relevante Tätigkeit zu werten (analog zu den Warenverkäufen, siehe Punkt 3.1.1.). Die Anzahl an Nächtigungen ist dabei nicht maßgeblich; diese ist jedoch im Rahmen der Meldung der Anzahl vermieteter Tage nach § 13 Abs. 3 Z…
… 26 Z 4 EStG 1988, das sind Beiträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütung (Fahrkostenvergütung, Kilometergeld) und als Taggelder bzw. Nächtigungsgebühren gewährt werden. Beträge, die über das nicht steuerbare betragliche Höchstausmaß hinausgehen, sind voll kommunalsteuerpflichtig. Nicht steuerbare Kilometergelder können für maximal 30.000 km…
…5.3.1.4. Ausnahmen Rz 81 Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören: Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige…
…mit zu berücksichtigen. Nicht steuerpflichtige Beträge, die zB aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt: Gesellschafter-Geschäftsführer, die Einkünfte…