…Bezug genommen, der in § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 wie folgt definiert ist: "Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft…
…die Entlastung an der Quelle zu belegen. Das vereinfachte Dokumentationsverfahren, das grundsätzlich bei Auszahlungen unter € 10.000 zur Anwendung gelangen kann, greift nicht, wenn Doppelansässigkeit iSd DBA gegeben ist, da dem Vergütungsschuldner die Beurteilung der oft schwierigen Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen nicht zugemutet…
…ist jener Wohnsitz maßgeblich, an dem die Person "ihren" (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG) Wohnsitz und nicht bloß "einen" von mehreren Wohnsitzen hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist maßgeblich. Primär sind Familienverhältnisse zu berücksichtigen, erst in zweiter Linie Arbeitsverhältnisse. 3. § 1 Abs…
…2 lit. a VersStG, da keine Umqualifizierung in eine "Quasi-Einmalerlagversicherung", sondern weiterhin eine Versicherung mit laufenden, im Wesentlichen gleich bleibenden Prämienzahlungen vorliegt. Die Zuzahlung selbst ist im Zeitpunkt der Zuzahlung mit 4% gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b VersStG zu versteuern. 46. …
…III Nr. 182/2002, zu prüfen, in welchem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) bestehen. Der VwGH hat in einem Erkenntnis vom 22.03.1991, 90/13/0073, festgestellt, dass den wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung als den persönlichen Beziehungen…
…3.1. Sachverhalt Ein Konzernunternehmen räumt seinen Mitarbeitern ein nicht handelbares Optionsrecht ein, welches nach Ablauf der Wartefrist (vesting period) im Ausübungszeitraum (exercise period) ausgeübt werden kann. Genannte Mitarbeiter werden im Zeitraum zwischen Optionseinräumung und -ausübung vorübergehend von Österreich ins Ausland entsandt (outbound) bzw. vom…
…Möglichkeit der persönlichen Anmeldung bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis offen (siehe "2 Zuständiges Finanzamt"). 4 "Ausländische Geschäftsführer" Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FINANZOnline dann Probleme bereiten, wenn alle organschaftlichen Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…unter der Voraussetzung der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer gemeinsamen Wohnstätte, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt und 150 m² Wohnnutzfläche nicht übersteigt. Befreiung für Grundstücksübergänge auf Stiftungen, die dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen Die Befreiung gilt für Übertragungen von Grundstücken auf Grund eines Vorganges, der unter…
…gewöhnlichen Aufenthalt hat. Trifft das auf beide Staaten zu, so ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen entscheidend. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind in Artikel 15 DBA Ukraine geregelt. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 erster Satz DBA Ukraine dürfen vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19 und 20…
…ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Vermögensmasse ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) hat oder hatte. Gemäß § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Auch ein Liquidator, der die Gesellschaft vertritt…
…einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit kann die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes allerdings nicht allein mit der Begründung versagt werden…
…befindet. Ist diese im Ausland, so gilt als Betriebsfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich die wirtschaftlich bedeutendste inländische Betriebsstätte des ausländischen Betriebes befindet. Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (§ 27 Abs. 2 BAO)…
…der Ort der Geschäftsleitung befindet; ist dieser nicht im Inland gelegen, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz (§ 58 BAO). Nach § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der…
…der Verordnung einen Grund für die Unzulässigkeit des Quellenentlastungsverfahrens dar. (7) Ansässigkeit des Einkünfteempfängers: Natürliche Personen müssen ausdrücklich erklären, in Österreich über keinen Wohnsitz zu verfügen. Denn besteht ein inländischer Wohnsitz, dann stellt sich die Frage nach dem oft nur schwierig zu bestimmenden Mittelpunkt der…
…treuhändig Leistungsentgelte in Empfang nehmen. Allgemeine Voraussetzungen der Rückzahlungsberechtigung (3)Rückzahlungsberechtigung setzt voraus, dass der Einkünfteempfänger im anderen Staat im Sinn der DBA-Bestimmungen ansässig ist. Bei Doppelansässigkeit ist die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nur dort gegeben, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet…
…auf der Spezialvollmacht vermerkt und die Unterschrift der Unternehmerin/des Unternehmers (Geschäftsführers) beglaubigt sein. (2) Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FinanzOnline dann Probleme bereiten, wenn alle organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn der…
…auf dem Hälfteanteil lastenden Schulden zu übernehmen. a) Sind die übernommenen (anteiligen) Schulden geringer als der dreifache Einheitswert der übertragenen Grundstückshälfte, steht die Steuerbefreiung zu. Da die Wohnung von den Ehegatten auch nach fünf Jahren ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse als Mittelpunkt der Lebensinteressen benützt wird…
…sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (§ 27 Abs. 2 BAO). Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird (zB VwGH 16.09.2003, 97/14/0169). Siehe ergänzend KStR 2001 Rz 6. 4. Befreiungen von der…
…Abs 4 EStG steht auch allen Staatsangehörigen jener Staaten zu, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist." Wohnsitz in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Hongkong, deutsche öffentl. Pension, deutsche Firmenpension…
…Zuständig ist der Wohnortstaat, sofern die Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil im Gebiet dieses MS ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit nicht zu einem wesentlichen Teil im Wohnortstaat ausgeübt, so unterliegt die Person den RV des MS, in dessen Gebiet sich der Mittelpunkt der Tätigkeiten…