…und nicht mehr im AÖF zu erfolgen hat. Zu den bisherigen Spendenbegünstigungen siehe EStR 2000 Rz 1330 bis Rz 1349. Neben den Regelungen des § 4a EStG 1988 bleibt der Betriebsausgabenabzug von Spenden in Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen, wenn sie der Werbung dienen, gemäß …
…GZ 2020-0.412.480, und ergänzte die Aussagen zur Abgabenbefreiung bei der Einfuhr zugunsten von Katastrophenopfern (Punkt 8) und erweiterte sie um Aussagen zu elektronischen V I 1 Dokumenten aus Südafrika für die Einfuhr von Wein (Punkt 15.3.). 1. Fristüberschreitungen im Zollverfahren 1…
…z.B. einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder einer bereits gewährten Fristverlängerung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung, die kurz nach dem Katastrophenereignis enden würde. Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen…
…besteht darin, Mittel für die Anschaffung von ausschließlich für einen Einsatz im Katastrophenfall bestimmten Geräten und für die Ausbildung von Personal für den Katastrophenschutz nach Maßgabe der sachlichen Erfordernisse und der Vordringlichkeit an die einzelnen örtlichen Feuerwehren weiterzuleiten bzw. an diese zu vergeben. Laut Homepage…
…gegebenenfalls auch andere Werbeaussagen betreffenden) Werbeeinschaltung auf seine Spendenleistung hinweist, bei einem Spendenhinweis auf der Homepage eines Unternehmers. Abzugsfähig sind auch werbewirksame Katastrophenspenden an Hilfsorganisationen oder Gemeinden, Direktspenden an Familien oder Einzelpersonen sowie Direktspenden an Arbeitnehmer des Unternehmers. 1.2 Schenkungssteuer - Abstandnahme von der Festsetzung…
…spendet. Zu den begünstigten Zwecken gemäß § 4a Abs. 2 EStG 1988 zählt auch die Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen, somit auch bei Kriegen und Flüchtlingskrisen. Die begünstigten Einrichtungen sind auf der Website des BMF aufgezählt. Direkte Spenden an Flüchtlinge können somit nicht steuerlich geltend…
…begünstigter) Spendenempfänger verhindert daher grundsätzlich die Abzugsfähigkeit von Spenden für alle Spendenempfänger, denen dieses gemeinsame Konto zuzuordnen ist. Im Zusammenhang mit Spontanaktionen (mehrere Hilfsorganisationen koordinieren gemeinsam ihre Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen oder anderen akut auftretenden Ereignissen, die spontane Hilfsmaßnahmen erfordern) werden die Spenden und Hilfsmaßnahmen jedoch…
…Z 20 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 20 ErbStG 1955 betrifft Zuwendungen, die dazu dienen, den durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) entstandenen Schaden zu beseitigen, der nicht durch Ersatzleistungen (zB Versicherungsleistungen) oder durch nach anderen Bestimmungen des § 15 ErbStG 1955 steuerbefreite…
…Zwecke verfolgende juristische Personen, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, politische Parteien und entsprechende ausländische Vereinigungen (bei Gegenseitigkeit), Zweckzuwendungen zu in- und ausländischen gemeinnützigen Zwecken, Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, Zuwendungen im Wege der Übertragung von Gutschriften bei der Kindererziehung nach § 14 Allgemeines Pensionsgesetz. 4. Darüber hinaus befreit…
…Grund und Boden errichtet ist, selbst wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens ist. § 53 BewG 1955 Gebäudewert bei Unbenützbarkeit Ein kaputtes Gebäude (zB Katastrophenschaden) wird repariert und ist eine mehrjährige Baustelle. Wie erfolgt die Bewertung bei (vorübergehender) Unbenützbarkeit? Gebäude, die nicht mehr benutzbar…
…Forschungs-, Bildungs-, Lehrlingsausbildungsprämie | | E108d/j ...... | Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zur Geltendmachung einer befristeten Sonderprämie für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung | | E108e ........ | Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie | | Komb24 .... | Beilage zur Einkommensteuer- bzw. Feststellungserklärung…