Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
…2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden ("Kassenstaatsprinzip"). Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlungen direkt von…
…Absatz 1a des Abkommens wurde eine Grenzgängerregelung für im öffentlichen Dienst Beschäftigte eingeführt. Aufgrund von Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Abkommens dürfen Vergütungen von im öffentlichen Dienst des Kassenstaates beschäftigten Personen, die im anderen Staat ansässig sind und Staatsangehörige dieses Staates sind oder…
…billigere Lebenshaltungskosten). Da die PVA die Pension gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-D ganzjährig im Kassastaat Österreich besteuert hat, wird ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung eingereicht und beantragt, dass nur die bis 31.5.2015 (Wegzug) zugeflossenen Pensionseinkünfte bei der Veranlagung berücksichtigt werden. Dies führt…
…19 Abs. 1 lit. b OECD-Musterabkommen) bedingt, dass das Besteuerungsrecht abweichend von der "Kassenstaatsregel" (Art. 19 Abs. 1 lit. a OECD-Musterabkommen) dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine eventuelle österreichische Steuer kann dann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben…
…Einkünfte, für den aus staatlichen Mitteln eine Kurzarbeitsunterstützung gewährt wird, darf gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland hingegen nur im Kassenstaat Österreich besteuert werden. 2.3. Tageweise Steuerberechnung Ist der Lohn nach dem jeweilig anwendbaren DBA zu befreien, die Kurzarbeitsunterstützung jedoch nicht, oder umgekehrt…
…öffentlichen Dienst iSd Artikel 19 Abs. 3 lit. a DBA-Thailand, so steht dem Kassenstaat, also Österreich, ein ausschließliches Besteuerungsrecht zu. Somit besteht sowohl bei Pensionen für frühere unselbständige Beschäftigung als auch bei Pensionen des öffentlichen Dienstes ganzjährig inländische Steuerpflicht, welche durch die pensionsauszahlende Stelle…
…KöR) ausgeübt. 2.Die konkrete Tätigkeit (bezogen auf den jeweiligen Arbeitnehmer) war "Ausübung öffentlicher Funktionen". Manche DBA erfordern für die Anwendung der Kassenstaatsregel auf Pensionen nur die erste Komponente, nur die zweite Komponente, sowohl die erste als auch die zweite Komponente, weder die erste noch…
…Art. 19 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, nur in diesem Staat (Kassenstaat) besteuert werden. Erhält daher ein in Italien ansässiger ehemaliger Baumeister eine Pension von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, kann jedoch weder Art. 18 noch Art. 19 des DBA-Italien, BGBl. Nr…
…Besteuerungsrecht an der Pension von Österreich nach Thailand verlagert. Dies ist nicht der Fall, soweit die ÖBB-Pension unter Artikel 19 des Abkommens (Kassenstaatsprinzip für den öffentlichen Dienst) zu subsumieren ist. Ein Wechsel des Besteuerungsrechtes tritt hingegen insoweit ein, als Artikel 18 (Ansässigkeitsprinzip für Ruhegehälter)…
…zugesprochen worden ist, nicht bewirkt, dass damit die von ihnen ausgezahlten Bezüge nicht mehr als aus "öffentlichen Kassen" stammend anzusehen sind (EAS 3015, 18.11.2008). Kommt die Kassenstaatsregel für den öffentlichen Dienst nicht zur Anwendung, fallen im DBA-Ausland ansässige Gastlehrer, die von § 25…