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BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…werden (vgl. zB VwGH 29.6.1999, 98/14/0171). Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch steht einer Inanspruchnahme des früheren Geschäftsführers nicht entgegen. 2.10 Ermessen Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176;…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Pflichtiger berät sich informell in einem persönlichen Gespräch über einen geplanten Umgründungsvorgang mit einem Finanzbeamten. Er möchte dann eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche Beurteilung des Finanzbeamten. 4.2. Frage Handelt es sich bei einem solchen Auskunftsersuchen bereits um einen Antrag im…

BMF-010220/0107-VI/9/2014Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0107-VI/9/201425.07.2014

…deren Volllaststunden pro Jahr vollkommen unterschiedlich sind. Bei den folgenden maximalen Erzeugungsleistungen (kWp) ist eine Inanspruchnahme des Freibetrages von 25.000 kWh/Jahr auch dann zulässig, wenn die selbst verbrauchte Menge elektrischer Energie nicht gemessen wird: | Biogasanlagen | 3,5 kWp | Anlagen auf…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Ermessen (vgl. zB VwGH 02.09.2009, 2008/15/0139; VwGH 24.02.2011, 2009/16/0108). Die Inanspruchnahme des persönlich Haftungspflichtigen hat mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) zu erfolgen. In diesem Bescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftung gemäß §…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…den Übergang des Unternehmens (Betriebes) in andere Hände nicht verloren gehen zu lassen (VwGH 12.12.1988, 88/15/0017). Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daher ist bei der Ermessensübung insbesondere der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Haftung zu beachten. Somit wird die Inanspruchnahme des Erwerbers als…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…auch die Funktion einer Tarifvorschrift zu. Die Inanspruchnahme des begünstigten Hälftesteuersatzes ist davon abhängig, ob die jeweilige Holznutzung in unmittelbarem ursächlichen Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des …

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Schädlich für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind insbesondere folgende Kriterien: Bei der Vermietung handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Gesellschaft liegt. Es wird ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…den Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 13 ff COFAG-NoAG an den Bund zu leisten. A.1.2. Rückerstattungsanspruch Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches sieht § 14 Abs. 1 COFAG-NoAG vor, dass das zuständige Finanzamt (Punkt A.5.1.) nach den Bestimmungen der BAO…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

… Beraterkosten bezüglich Grundstücksverkauf. Der Vorsteuerabzug daraus wird in Anspruch genommen. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges ist noch kein Käufer gefunden und folglich noch unsicher, ob bei der Veräußerung optiert werden wird. Schließlich wird das Grundstück steuerpflichtig veräußert. Ist der Vorsteuerabzug bezüglich der genannter Leistungen…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…dieser Bestimmung sind Leistungen zu verstehen, die bei den Werbeadressaten den Entschluss zum Erwerb von Gegenständen oder zur Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen auslösen sollen (Rz 577 UStR 2000). Durch den Link sollen Personen, die auf die Homepage des Ö zugreifen, zum Wettabschluss mit D bzw…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

… 95 Abs. 4 EStG 1988. Der Schuldner der Kapitalerträge haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988. Die Inanspruchnahme des Abzugsverpflichteten (§ 95 Abs. 2 EStG 1988) erfolgt somit mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO). § 205 BAO findet daher im…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…hinsichtlich der Verbindlichkeiten des Verstorbenen ein anteiliges Schuldverhältnis nach Maßgabe der aus der Einantwortungsbeschluss ersichtlichen Erbquoten. Bei bedingter Erbantrittserklärung bzw. Inventarerrichtung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Verstorbenen gegenüber entstandene Abgabenansprüche sind gemäß § 802 iVm § 821 ABGB abzuschreiben, soweit keine Inanspruchnahme des/der Erben als…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Bank zu erwirken. Die Haftungsübernahme ohne Regressvereinbarung erfolgte in 2007, die Inanspruchnahme aus der Haftung und Zahlung des Haftungsbetrages erfolgte im September 2009. Die Erfassung der verdeckten Ausschüttung bei der Einkommensermittlung der X-GmbH erfolgte in den Jahren 2007 und 2008, jeweils in jenem Ausmaß…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…wird die Abgabe in der Höhe des der Abgabenbehörde bekanntgegebenen, selbstberechneten Betrages gegenüber der Personenvereinigung vollstreckbar (§ 226 BAO). Sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich dieser Abgaben notwendig, sind zusätzlich noch Leistungsgebote an die beteiligten Gesellschafter (Mitglieder) zu erlassen, weil vor der Inanspruchnahme des Gesellschafters mittels Leistungsgebot gegen diesen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

… VwGH 27.02.2008, 2005/13/0094) -, kann der zur Haftung Herangezogene auch nach rechtskräftiger Inanspruchnahme zur Haftung (etwa durch eine Berufungsentscheidung) noch einen auf § 212a BAO gestützten Antrag auf Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben mit der Begründung einbringen, dass über den/die Abgabenbescheid…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden: Der Komplementär (meist Vater) entnimmt den entsprechenden Betrag von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…Ansässigkeitsstaat in der Grenzzone. 3. Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft nur Personen zu, die ihren Wohnsitz in der maßgebenden Grenzzone haben. Die Begründung eines bloßen Zweitwohnsitzes in der Grenzzone reicht nicht für die Inanspruchnahme der Grenzgängerregelung des Abkommens aus. Allerdings besteht Einvernehmen…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…ist eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 2a GrEStG 1987 nicht erfüllt und der Betriebsfreibetrag steht zur Gänze nicht zu; die Grunderwerbsteuer ist mit 2% vom ungekürzten Einheitswert zu berechnen. Der Erwerb des Bauernhauses gilt (da im Familienverband…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…ist auf den die Ansässigkeit vermittelnden Wohnsitz abzustellen. Dieser muss sich in der Nähe der Grenze befinden. 9.Die Begründung eines bloßen Zweitwohnsitzes in der Nähe der Grenze im Ansässigkeitsstaat reicht für die Inanspruchnahme der Grenzgängerregelung des Abkommens nicht aus. Andererseits führt allein der Umstand…