…Personengesellschaft um Betriebstätten der Gesellschafter (ständige deutsche Rechtsprechung des BFH vom 29.1.1964 BStBl. III 1964, 165 bis BFH 23.8.2000, BStBl. II 2002, 207). Beziehen daher die in einem EU-Mitgliedstaat etablierten Personengesellschaftsbetriebstätten von drei im EU-Raum ansässigen Kapitalgesellschaften von einer…
…ihrer inländischen Geschäftsleitung um eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, so liegt kein grenzüberschreitender Dividendenzufluss iSd Artikels 10 DBA-Rumänien vor. In diesem Fall wird das Besteuerungsrecht an diesen Kapitaleinkünften gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Rumänien ausschließlich Österreich zugewiesen. 2. Anwendung der Anrechnungsmethode 2.1…
…auch ein allfälliger Untergang der Kaufpreisforderung (zB Konkurs des österr. Käufers) der steuerlichen Verwertung in der Schweiz zu überlassen. (Abschnitt B Punkt 3 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 4. Mietrechte an schweizerischen Liegenschaften Die Verwertung von Mietrechten, die in Österreich Ansässige an schweizerischen Liegenschaften…
…die wirtschaftlichen Eigentümer der Betriebstätte sind. 1.2.2. BMF/FB IStR Gründen drei in Österreich ansässige Investoren zusammen mit einem russischen Investor eine zypriotische Kapitalgesellschaft, deren Funktion in der Errichtung, Vermietung und gegebenenfalls Veräußerung eines in Weißrussland gelegenen Immobilienprojekts besteht, wobei der zypriotischen Gesellschaft…
…gehen bei der Schweiz mangels deren Zugehörigkeit zur EU bzw. zum EWR ins Leere. Die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV (vormals Art. 56 EGV) dürfte auf Dividenden aus Direktinvestitionen, die an in Drittstaaten ansässige Muttergesellschaften ausgeschüttet werden, nach der Stillstandsklausel gemäß…
…inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann…
…wenn mindestens 75% der Gewinne Gesellschaftern zugehen, die Ansässige des DBA-Partnerstaates sind (Art. 28 Abs. 4 DBA-Italien und Art. 28 Z. 6 DBA-Schweiz). (15) Die Gesellschafterfeststellung ist allerdings nur dann erforderlich, wenn die Personengesellschaft im DBA-Partnerstaat - so wie in Österreich - als…
…Gesellschaft in einem Mitgliedstaat und die andere Gesellschaft in der Schweiz steuerlich ansässig ist und nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten keine der beiden Gesellschaften in diesem Drittstaat steuerlich ansässig ist und beide Gesellschaften ohne Befreiung der Körperschaftsteuer unterliegen und beide die Form einer Kapitalgesellschaft aufweisen…
…Dividenden von einer Gesellschaft gezahlt werden, die in Luxemburg abkommensrechtlich ansässig ist; Luxemburg muss demnach gemäß Art. 2 Abs. 1 ("Andere Einkünfte") bzw. Art. 4 ("Unternehmensgewinne") auf das Besteuerungsrecht an den Dividenden verzichten. Der Fall ist allerdings auch unter den speziellen Bedingungen des § 13 Abs…
…Entgelt Ein Reisebüro A mit Sitz in Österreich ("Repräsentanz" des Reisebüros B mit Sitz im Nahen Osten) stellt Kontakte zu anderen Reisebüros in Österreich, Deutschland und der Schweiz (zB Reisebüro C) her, beschreibt die Leistungen des Reisebüros B näher (Reisen in den Nahen Osten) und…
…der Ansicht, dass sie nach Art. 4 Abs. 1 iVm Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich ansässig ist. In einem solchen Fall der ungeklärten DBA-rechtlichen Ansässigkeit ist die Person jedenfalls berechtigt, den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens gem. Art. 25 Abs. 1 DBA-Schweiz…
…Konnten die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in einem Fall keine Verständigungslösung über eine Frage betreffend die Voraussetzungen für die Anwendung einer Bestimmung des Abkommens erzielen (im Folgenden als Schwellenfrage bezeichnet), wie zum Beispiel darüber, ob eine natürliche Person eine ansässige Person ist oder ob eine…
…in der Schweiz ansässigen Gesellschaft seiner Tätigkeit bereits seit dem Jahr 2014 im Ausmaß von 50% im Homeoffice nach, während er im Jahr 2020 zur Eindämmung der weiteren Verbreitung von COVID-19 zusätzlich für zwei Monate zur Gänze im Homeoffice tätig ist, wird - unter der…
…als Vollzeitdienstnehmer. Die in Staat J ansässige Gesellschaft Jco ist ebenfalls in Ingenieursleistungen spezialisiert, benötigt aber zur Überbrückung eines vorübergehenden Personalengpasses für die Fertigstellung eines Bauprojekts einen Ingenieur. Zu diesem Zweck stellt Ico einen ihrer Arbeitnehmer für fünf Monate der Jco zur Verfügung. Die Lohnkosten…
…ausländischen Staat zu zahlen hatte (EAS 1893). Unterlässt daher ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer ein Verfahren zur Geltendmachung ihm zustehender zusätzlicher Abzüge in der Schweiz, so kann nur der unter Abzug der ihm zustehenden Begünstigungen ermittelte Steuerbetrag auf Grund von Art. 23 DBA-Schweiz, BGBl…
…Arbeitgebern in Österreich ansässige Dienstnehmer in ausländische DBA-Partnerstaaten entsandt, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vorgesehen ist (insb. Italien, Großbritannien, USA, Kanada, Japan, Schweiz und Liechtenstein), dann muss zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung eine Veranlagung vorgenommen werden, da eine abkommenskonforme Anrechnung der…
…aus einer in der Schweiz ausgeübten nichtselbständigen Erwerbstätigkeit. Nach Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Schweiz ist X in der Schweiz ansässig und weder die dem Kapital zu Grunde liegende Einkunftsquelle noch die Schweizer Kapitaleinkünfte dürfen daher auf Grund des DBA-Schweiz in Österreich…
…für sein Unternehmen ausgeführt wird. Die Unternehmereigenschaft kann aber auch auf andere Weise nachgewiesen werden, z.B. durch eine Unternehmerbestätigung des Staates, in dem der Unternehmer ansässig und zur Umsatzsteuer erfasst ist. § 22 UStG 1994 (Rz 2881 UStR 2000) Verpachtung eines land- und…
…bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idgF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf Einkünfte im Sinne des Art…
…unbeschadet der nach dem innerstaatlichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats, in dem sie ansässig ist, oder, sofern ihr Fall von Artikel 24 Absatz 1 erfasst wird, der zuständigen Behörde des Vertragsstaats unterbreiten, dessen Staatsangehöriger sie ist. Der Fall…