1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…
…BAO und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 212a Abs. 2 lit. a (Berufung erscheint wenig erfolgversprechend) oder lit. c BAO (einbringungsgefährdendes Verhalten des Haftungspflichtigen) - § 212a Abs. 2 lit. b BAO kommt bei einer Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht in Betracht - oder eines Zurückweisungsgrundes nach § 212a Abs…
…einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige bzw. Haftungspflichtige auch innerhalb einer Nachfrist von fünf Tagen die Abgabe nicht entrichtet oder abführt, wird das Tatbild erfüllt. Trotz der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bleibt der…
…91/15/0121). Nicht beschwerdebefugt sind beispielsweise: nicht mit Abgabenbescheid in Anspruch genommene Gesamtschuldner (zB VwGH 19.9.2001, 2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich zivilrechtlich gegenüber dem Abgabepflichtigen regresspflichtige Personen (vgl…
…Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 8006). Dieser Steuerabzug kann nach Maßgabe der folgenden Regelungen in besonders gelagerten Fällen unterbleiben. 2. Steuerentlastungsvorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Der für die Einbehaltung der Abzugssteuer haftende Veranstalter (der inländische Haftungspflichtige) ist nach Maßgabe der Verordnung BGBl. III Nr. 92/2005 berechtigt …
…gerichtete Bescheide (insbesondere Abgabenbescheide) können Nachforderungszinsen oder Gutschriftszinsen auslösen. Eine Verzinsung von Nachforderungen bzw. Gutschriften gegenüber Abfuhrpflichtigen (zB gegenüber dem nach § 82 EStG 1988 haftungspflichtigen Arbeitgeber hinsichtlich Lohnsteuer) ist unzulässig. Aus Haftungsbescheiden (§ 224 BAO) und aus "Gutschriftsbescheiden" (§ 202 BAO) sich ergebende Differenzbeträge sind somit nicht…
…kann das für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständige Finanzamt über dessen Anfrage Auskunft geben, welche Wirkungen sich für seine Stellung als Haftungspflichtiger im Sinne der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ergeben werden. 2.5. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der…
…Parteien sind solche gemäß § 78 BAO, somit insbesondere im Abgabenverfahren: der Abgabepflichtige (§ 77 BAO, zB auch ein Gesamtschuldner); der Haftungspflichtige; diesem steht auch die Akteneinsicht in Abgabenakten des Primärschuldners zu (VwGH 27.2.1995, 94/16/0275); diejenigen, an die ein Feststellungsbescheid ergeht (§ 191 Abs…
…02.09.2009, 2008/15/0139; VwGH 24.02.2011, 2009/16/0108). Die Inanspruchnahme des persönlich Haftungspflichtigen hat mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) zu erfolgen. In diesem Bescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftung gemäß § 224 Abs. 1 Satz…
…erlässt einen Haftungsbescheid gemäß § 9 BAO. Der Primärschuldner zahlt nach Rechtskraft des Haftungsbescheides. 12.3. Frage Ist der Haftungsbescheid aufzuheben? 12.4. Lösung Persönlich Haftungspflichtige werden durch Geltendmachung der Haftung mit Haftungsbescheid zu Gesamtschuldnern; insoweit wirkt der Haftungsbescheid konstitutiv (Ritz, BAO5, § 6 Tz 5 mwH…
…die der Vertreter verwaltet, die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen. Die Pflicht des Vertreters, die vom Vertretenen (als Eigenschuldner oder als Haftungspflichtiger) geschuldeten Abgaben zu entrichten, besteht nur insoweit, als hiefür liquide Mittel vorhanden sind. Das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung hat…
…seinem Erkenntnis vom 24.02.2010, 2005/13/0145, aus: Soll der Haftungspflichtige vom Bescheid über den Abgabenanspruch in einer Weise informiert werden, die ihm die Einbringung einer Berufung gegen diesen nicht an ihn gerichteten und ihm nicht zugestellten, mangels nunmehriger Bekämpfung aber ihm gegenüber…
…236 BAO) der Nachforderung zu unterbleiben hat. Bei der Uneinbringlichkeit ist nicht nur auf den Abgabepflichtigen selbst, sondern auch auf allfällige Haftungspflichtige (zB auf die Vertreterhaftung nach § 9 BAO) abzustellen. Für die Übung des Ermessens ist nicht ausschlaggebend, ob die Festsetzung sich zu Gunsten oder…
…ua. Beschwerdevorentscheidungen) getroffen werden. Solche Entscheidungen wirken für und gegen die gleichen Personen wie der angefochtene Bescheid. Ein Erkenntnis (des Verwaltungsgerichtes) über das Bestehen einer Abgabenschuld, das auf Grund einer vom Haftungspflichtigen nach § 248 BAO eingebrachten Bescheidbeschwerde ergeht, wirkt auch für und gegen den Abgabepflichtigen (…
…11 BAO-Haftung) ident sind mit jenen Abgabenansprüchen, die bereits den Gegenstand einer in Rechtskraft erwachsenen § 9 BAO-Haftung gegen denselben Haftungspflichtigen bilden, erscheint seine doppelte Haftungsheranziehung unnötig. Solange die Rechtskraft des ersten Haftungsbescheides nicht eingetreten ist, kann jedoch die grundsätzlich leicht(er) zu begründende…
…und Weise durch den formell bestellten (und in dieser Eigenschaft vorrangig zur Haftung heranzuziehenden) Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich Bevollmächtigte wäre ein nach § 83 BAO potenziell haftungspflichtiger Vertreter der Gesellschaft. Der Oberste Gerichtshof hat in seine Entscheidung des OGH 17.12.2007, 8 Ob 124/07d…
…im Hinblick auf § 213 Abs. 4 BAO (Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses) zulässig, weil der Parteienvertreter als Haftungspflichtiger der Steuern in allen, verschiedene Abgabepflichtige betreffenden Fällen Gesamtschuldner der selbst berechneten Abgaben ist. Im Fall einer unrichtigen Selbstberechnung kommt über Antrag des Parteienvertreters bzw. der abgabepflichtigen Erstschuldner der…
…ist bei der Ermessensübung insbesondere der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Haftung zu beachten. Somit wird die Inanspruchnahme des Erwerbers als Haftungspflichtigen in der Regel dann ermessenswidrig (und somit rechtswidrig) sein, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner (Veräußerer des Unternehmens oder Betriebes) ohne Gefährdung und ohne…
Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…