…Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw. Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, angeben? Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben. Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben. 4.Es sind nunmehr auch Gutscheine für Mahlzeiten…
…denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. 2.1…
…welche konkreten Leistungen vom Gast in Anspruch genommen werden. Es handelt sich daher um einen Gutschein und keine steuerbare Anzahlung. Zu 2.: Sachverhaltsmäßig erhält der Hotelier (bzw. Tourismusverband) aus dem Topf durch den Tourismusverband eine Provision für den Verkauf der Winter-Package Card an seine…
…durch den Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung, insoweit sie dazu nicht im Widerspruch dazu stehen, keine Änderung[4]. Bei Bonverkauf (Verkauf von Gutscheinen, die zum Bezug von Waren/Dienstleistungen berechtigen) kommt es zu keiner Änderung der bisherigen Regelung (siehe Abschn. 4.2 Abs. 2 des Durchführungserlasses zu…
…2, § 4 Abs. 6 und § 19 UStG 1994 (Rz 374, 671 und 2607 UStR 2000) Beurteilung der Gewährung von Sachprämien oder Gutscheinen bei der Vermittlung von Neukunden Das Unternehmen (Elektronikversandhandel) gewährt jenen Kunden, die Neukunden vermitteln, unter gewissen Bedingungen eine Sachprämie bzw. optional einen Warengutschein…
…Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler (vgl. LStR 2002 Rz 92k) Z 16d Zuschüsse des Arbeitgebers für Carsharing (vgl. LStR 2002 Rz 92m) Z 17 Mahlzeiten am Arbeitsplatz und Gutscheine für Mahlzeiten (vgl. LStR 2002 Rz 93 ff) Z 18 Getränke im Betrieb (vgl. LStR 2002 Rz 100…
…Gutschein 4.1. Bezughabende Norm § 4 und § 16 UStG 1994, UStR 2000 Rz 652 und Rz 2394 4.2. Sachverhalt Die Kunden eines österreichischen Unternehmers A erhalten beim Kauf eines bestimmten Produkts einen Gutschein für den Erwerb von näher bezeichneten Waren ihrer Wahl bei Vertragshändlern…
…Hinsichtlich der Restaurants liegt, da tatsächlich noch nicht feststeht, wer die Leistung erbringen wird, ein nicht steuerbarer Gutschein vor. Zu einem steuerbaren Umsatz kommt es erst bei dessen Einlösung. Da dies am Tag der Ausgabe des "Vouchers" erfolgt, ergeben sich für das Entstehen der Steuerschuld…
…Z 1 lit. a zweiter Satz UStG 1994 . Im Fall b) fehlt es an der Bestimmung des konkret leistenden Unternehmers, weshalb die Veräußerung dieser Gutscheine im Zeitpunkt der Hingabe nicht steuerbar ist und den Leistungsempfänger auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. § 22 und Art. 1 UStG…
… 4.2 Behandlung von Barschecks, Kreditkarten, Bons und Gutscheinen 4.2 Behandlung von Barschecks, Kreditkarten, Bons und Gutscheinen (1) Die Entgegennahme von Barschecks und die Bezahlung mit Kreditkarten lösen keine Bargeldbewegungen aus. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die Entgegennahme von Barschecks und die…
…denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen…
…5. Fällt der Verkauf von Energierechten, Gutscheinen oder anderen Wertzeichen unter den Begriff "Verkauf von Waren" (§ 3 Abs. 1 Z 3 DPMG)? Der Verkauf von Energierechten, Gutscheinen oder anderen Wertzeichen (zB Museums- oder Konzerttickets) fällt grundsätzlich nicht unter die Definition des Warenverkaufs gemäß § 3 Abs…
…dann anzunehmen, wenn sich der Gewinner den Gewinn von vornherein in Geld ablösen lassen kann. Der vom Gewinner zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Unternehmer, auf welchen der Gutschein lautet, vereinbarte Umtausch auf eine andere Ware stellt keine Geldablöse iSd § 33 TP 17 Abs. 4…