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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…hier: an die Stelle zweier früherer Bescheide), in vollem Umfang anfechtbar ist. 25. Bescheidberichtigung 25.1. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger gibt seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 über FinanzOnline ab. Die Veranlagung erfolgt erklärungsgemäß. Kurz darauf erkennt das Finanzamt, dass eine offensichtliche Unrichtigkeit (im Sinn des…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…1 letzter Satz BAO allgemein auf Ende Juni erstreckt, sofern der Abgabepflichtige alle für ihn in Betracht kommenden Abgabenerklärungen elektronisch einreicht. 4.3 Zwangsstrafe: Die Einhaltung der Pflicht, die Steuererklärungen 2003 elektronisch (im Weg von FINANZOnline) einzureichen, kann mit Zwangsstrafe erzwungen werden (§ 111 BAO - insbesondere …

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…elektronischer Form (über Finanz Online) zu erstatten hat. Genaue Hinweise über die Vornahme der Meldung und über die neu eingerichtete Eingabemaske finden sich auf der Homepage des BMF im Handbuch zur Durchführung der Meldung: https://www.bmf.gv.at/EGovernment/FINANZOnline/InformationenfrUnte_3154/Handbuch_Privatstiftung…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…7.4. Verstoß gegen Belegentgegennahme und -mitnahmepflicht Für den Belegempfänger, meist den Kunden, hat ein Verstoß gegen die Belegentgegen- und Belegmitnahmepflicht keine (finanz-)strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings besteht im Rahmen einer durchgeführten Kontrolle eine Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…Gericht oder Notar beglaubigt sein. Der kanzleimäßige Beglaubigungsvermerk reicht als Beglaubigung nicht aus. Der Sinn dieser Regelung ist eine Vereinfachung unter Zuhilfenahme des Amtskalenders, damit der Behördenleiter weder persönlich die Anmeldung zu FinanzOnline vornehmen, noch seine Unterschrift beglaubigen lassen muss. Enthält der Amtskalender keine klaren…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…Mitglied der Wirtschaftstreuhandkanzlei (oder der Wirtschaftstreuhänder selbst) bzw. die Prokuristin/der Prokurist nimmt die Anmeldung der Unternehmerin/des Unternehmers bei einem beliebigen Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis unter Vorlage folgender Unterlagen vor: Anmeldeformular zu FinanzOnline der Unternehmerin/des Unternehmers; Spezialvollmachtsurkunde der Unternehmerin/des Unternehmers an die…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

…Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung der Unterlagen steht eine entsprechende Funktion in FinanzOnline zur Verfügung…

BMF-280400/0004-IV/2/2011Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280400/0004-IV/2/201117.10.2011

Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die bei E-Government-Anwendungen (zB FinanzOnline, Sozialversicherung Online, usw.) auch zur Identifizierung im Verfahren verwendet werden kann. Die Handy-Signatur erleichtert den Einstieg in E-Government-Anwendungen In den Finanzämtern wurden durch IT-Expert/innen und Zentrale…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…

50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

…zu mehreren hundert) vertritt. Bei der vereinbarten Vorgangsweise wird die Beziehung zwischen der ARGE und ihrer kaufmännischen Geschäftsführung abgebildet, wodurch die kaufmännische Geschäftsführung die UVA aller von ihm vertretenen ARGEN mittels XML-Paket im Weg von FINANZOnline übermitteln kann. 1. Erstmalige Abbildung der Beziehung einer…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…Ausland zugestellt werden. (3) Im Übrigen steht für "ausländische" Unternehmer jedenfalls die Möglichkeit der persönlichen Anmeldung bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis offen (siehe "2 Zuständiges Finanzamt"). 4 "Ausländische Geschäftsführer" Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FINANZOnline dann Probleme bereiten…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 2/2

Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…vorgenommen wird, festgelegt, dass die Übermittlung der Abgabenerklärungen § 10 KVG durch befugte Parteienvertreter elektronisch zu erfolgen hat, sofern dies dem befugten Parteienvertreter auf Grund seiner technischen Voraussetzungen zumutbar ist. 1.1.5 Die FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idgF, regelt…

BMF-280000/0066-IV/3/2016Erlass zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0066-IV/3/201601.05.2016

1. Allgemeines Am 14. August 2015 wurden mit BGBl. I Nr. 116/2015, Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz kundgemacht. Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Ist jedoch aufgrund der Dauer der Inhaftierung (im Extremfall lebenslänglich) auf eine Aufgabe des Wohnsitzes zu schließen, so ändert sich die Zuständigkeit. 6. Zustellung - in Databox 6.1. Bezughabende Norm FinanzOnline, § 98 BAO 6.2. Sachverhalt Ein Bescheid wird in die Databox zugestellt. 6.3…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

2025-0.125.283Gebührenrichtlinien 2025 - Entsprechungstabelle der Randzahlen zu GebR 2019
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.125.28318.02.2025

Aufgrund der Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz vormals (GebR 2019) | Rz neu (GebR 2025) | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 bis 7 | 6…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält. Die Anzeige in FinanzOnline bleibt unberührt. Weiterhin werden im Steuerakt…