…für die verbleibenden Gesellschafter (Mitglieder) unberührt. An die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) gerichtete, die Zeit vor dem Ausscheiden betreffende Bescheide über die Feststellung der Einkünfte sind (abgesehen von der Zustellung zu Handen des nach § 81 BAO Vertretungsbefugten) zusätzlich an den Ausgeschiedenen (bzw. dessen Zustellungsbevollmächtigten) zuzustellen. Die Namhaftmachungspflicht…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden kann? 5. Hat nun das Beteiligtenfinanzamt zu prüfen, welche der Voraussetzungen nach den EStR 2000 Rz 5875 und Rz 5878 bei der Kommanditgesellschaft gegeben sind? Lösung Zu 1.: § 188 Abs. 1 lit. d BAO sieht eine Feststellung von…
…weiterzuleiten. Gemäß § 4 AVOG 2010 berührt der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. 15. Feststellung der Einkünfte - Bindungswirkung vom Feststellungsverfahren 15.1. Sachverhalt Nach einer…
… 295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), gemäß § 202 BAO ergehende Haftungsbescheide (zB bei Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß…
…ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, die nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides, dass sich die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides auf den Spruch des abgeleiteten Bescheides auswirkt. Feststellungsbescheide sind vor allem Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften …
…UStG 1994 ) ist gegebenenfalls auch über die Höhe der einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträge und deren Fälligkeitszeitpunkte abzusprechen, wenn dies aus Rechtsschutzgründen (insbesondere wegen Säumniszuschlägen) erforderlich ist. 2. Im Bescheid über die Feststellung von Einkünften ( § 188 BAO ) fehlt der Abspruch, ob die dort ausgewiesenen Verluste vortragsfähig sind. 3…
…Bemessungsverjährung gestellt, so steht daher der Verjährungseintritt der meritorischen Erledigung nicht entgegen (§ 209a Abs. 2 BAO zufolge). Wird der Antrag auf Berichtigung eines Bescheides über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) vor Eintritt der Bemessungsverjährung bezüglich der hievon abgeleiteten Einkommensteuer (bzw. Körperschaftsteuer) eingebracht, erfolgt jedoch…
…sie betreffen (vgl. zB VwGH 18.10.1984, 83/15/0085). Dies gilt auch für Beschwerdevorentscheidungen. Feststellungsbescheide (zB Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) verlängern die Verjährungsfristen für die von ihnen abgeleiteten Abgaben (vgl. zB VwGH 28.2.1995, 95/14/0021). Dies gilt auch…
…oder der Feststellungen (insbesondere Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO), für die der Bescheid wirken soll, die Bezeichnung der Zeiträume, für die der Bescheid wirken soll, die Konkretisierung der Berichtspflicht (insbesondere, ob und wann der dem Bescheid zugrunde gelegte Sachverhalt verwirklicht wurde, Abweichungen von diesem…
…für einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Auch negative Feststellungsbescheide (Nichtfeststellungsbescheide) müssen somit die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, so kommt ihm…
…alle beteiligten Steuersubjekte gewährleistet, und die Durchführung von Parallelverfahren für die einzelnen Beteiligten über die nach § 188 BAO festzustellenden Besteuerungsgrundlagen zu vermeiden. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinn…
…einen Bescheid richten, dem kein Anbringen zugrunde liegt. 2.5.1. Abweichen von einem Anbringen Unter Anbringen im Sinn des § 205a Abs. 3 BAO sind insbesondere Abgabenerklärungen und Erklärungen zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), weiters Selbstberechnungen von Abgaben (§ 201 BAO) und sonstige, der Entscheidungspflicht…
…§ 209 Abs. 1 erster Satz BAO lautet: "Werden innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs…
…berechtigt. III. BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE PRIVATZIMMERVERMIETUNG 7. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist teilweise Ersatz von Einkünften aus der Privatzimmervermietung durch natürliche Personen, die durch die Auswirkung der COVID-19- Krise wirtschaftlich signifikant betroffen sind. 8. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer…
…berechtigt. III. BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE PRIVATZIMMERVERMIETUNG 7. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist teilweise Ersatz von Einkünften aus der Privatzimmervermietung durch natürliche Personen, die durch die Auswirkung der COVID-19- Krise wirtschaftlich signifikant betroffen sind. 8. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer…
…BAO hinaus) Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. § 96 BAO; etwa fehlende Behördenbezeichnung oder fehlende Unterschrift, wenn es sich nicht um eine ADV-Ausfertigung handelt). Auch die einheitliche und gesonderte Nichtfeststellung von Einkünften (wegen Liebhaberei) ist eine solche nach § 188 BAO (vgl. § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO).…
…A verwendet seinen Gebäudeanteil zur Gänze zur Ausübung eines Gewerbebetriebes; der Betrieb findet räumlich im 10 %-igen Miteigentumsanteil Deckung. B verwendet das Objekt zu 20 % zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb. Mietverträge zwischen A, B und der Miteigentumsgemeinschaft wurden nicht geschlossen. Nunmehr will A seinen…
…der gemeinschaftlichen Einkunftsquelle wäre nunmehr entsprechend dem Einantwortungsbeschluss mittels eines (zweiten) Feststellungsbescheides auf die Erben aufzuteilen. Grundsätzlich sind alle drei Lösungsansätze zulässig. Variante 1 erscheint als Vorgehensweise am praktikabelsten. Bei großen Publikumsgesellschaften und bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft erscheint Variante 3 zweckmäßig. 2. Feststellung von Verlusten…
…Beurteilung, ob das Kennzeichen des § 6 Z 5 EU-MPfG erfüllt ist, spielt es keine Rolle, aus wessen Sicht die Umwandlung von Einkünften eintritt, dh die Umwandlung kann auf Ebene des Zahlers, des Zahlungsempfängers oder bei beiden stattfinden. Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland, die wirtschaftlich begründet sind…
…3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…