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04 3202/1-IV/4/99Verwaltungsübereinkommen vom 11./23. Dezember 1998 zwischen Österreich und Liechtenstein über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3202/1-IV/4/9925.01.1999

…8 des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 (öEStG) in bezug auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit sowie für Überstundenzuschläge in gleichem Umfang Anrecht auf die in § 68 öEStG vorgesehenen Steuerfreibeträge wie die bei österreichischen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer. (2) Die in Liechtenstein…

2026-0.010.309Personalkostensätze 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.010.30907.01.2026

…an Sonn- und Feiertagen | Euro | 138,45 für sonstige Bedienstete | für Amtshandlungen außerhalb der Nachtzeit | Euro | 45,93 | für Amtshandlungen in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen | Euro | 91,86…

2020-0.364.195Information des BMF zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.364.19512.06.2020

…anwendbar ist. Damit bleiben Überstundenzuschläge, Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulagen sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auch im fortgezahlten Entgelt während der COVID-19-Kurzarbeit - gegebenenfalls im reduzierten fortgezahlten Ausmaß - weiterhin gemäß § 68 Abs. 1 bis 5 EStG 1988 steuerfrei. Als fortgezahltes Entgelt im Sinne des § 68…

04 0610/169-IV/4/91Auslegung der 183-Tage-Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen; Fristenberechnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/169-IV/4/9118.11.1991

…des Tätigkeitsstaates) maßgebend. Für die Fristenberechnung ist unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in dem Staatsgebiet des "anderen Staates" dem Arbeitseinsatz gewidmet sind. Daher sind auch Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage und alle anderen arbeitsfreien Aufenthaltstage mitzuzählen. Dies gilt auch für Aufenthaltszeiten, die durch Streiks, verzögerte Materialanlieferung usw…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…Freitag und beginnt die Abholfrist auch am Freitag, so gilt die Zustellung am Freitag als bewirkt, auch wenn der Empfänger etwa erst am Sonntag (oder falls der Montag ein gesetzlicher Feiertag ist, am Montag) an die Abgabestelle zurückkehrt. Bei dieser Konstellation wäre auch der Großteil…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…zum 31.10.2025 einreichen. § 108 Abs. 3 letzter Satz BAO ist anzuwenden: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24.12., ist der nächste Tag, der nicht einer dieser Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…Freizeitoption) und Tagen der Freistellung im Rahmen von Teilzeitmodellen (zB Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit). Dagegen können auch Wochenend- oder Feiertage grundsätzlich als tatsächliche Arbeitstage zu zählen sein, wenn die Person an diesen Tagen ihre Tätigkeit tatsächlich ausübt und diese durch den Arbeitgeber vergütet wird…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…erfolgen zwei Verständigungen. Die Verständigung erfolgt nach Null Uhr des dritten Tages, der auf den Tag der Abfrage folgt automatisch in FinanzOnline ohne Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen. 1.6. Dokumentationspflichten Die im vorliegenden Erlass genannten Dokumentationspflichten dienen dem Interesse der Abgabepflichtigen am Schutz ihrer…

BMF-280000/0071-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0071-IV/3/201603.05.2016

…Tag des Folgemonats erfolgen und die Daten sämtlicher Änderungen des Monats umfassen. Die vorgesehene Regelung der Fristverlängerung bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entspricht dem § 108 Abs. 3 zweiter Satz der Bundesabgabenordnung. Für den Zeitraum der Erstübermittlungen (Z 2) sind Folgeübermittlungen nach folgendem Plan vorgesehen: &nbsp…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…| 31. März | 30. April | 30. Juni | 30. Juli Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so gilt der nächste Tag, wenn er nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist (§…