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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.010.309

Personalkostensätze 2026

geltende FassungErlass2026-0.010.309vom 07.01.2026

Wortlaut laut Findok

Mit Kundmachung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 173/2025 wurden die Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand für 2024 veröffentlicht. Gemäß § 101 Abs. 2 ZollR-DG treten daher mit 1. Jänner 2026 neue Personalkostensätze in Kraft. Für die Berechnung der Kommissionsgebühren (§ 99 ZollR-DG) lauten die Stundensätze für das Jahr 2026 wie folgt: für Bedienstete der Verwendungsgruppe A1 und A2 oder gleichwertiger Verwendungsgruppen | für Amtshandlungen außerhalb der Nachtzeit | Euro | 69,23 | für Amtshandlungen in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen | Euro | 138,45 für sonstige Bedienstete | für Amtshandlungen außerhalb der Nachtzeit | Euro | 45,93 | für Amtshandlungen in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen | Euro | 91,86 Bundesministerium für Finanzen, 7. Jänner 2026

Normen und Schlagworte

Personalkostensätze 2026

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
2026-0.010.309
Stammnummer
84095
Gültig
07.01.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF