Findok · Erlässe & Informationen
2026-0.010.309
Personalkostensätze 2026
geltende FassungErlass2026-0.010.309vom 07.01.2026
Wortlaut laut Findok
Mit Kundmachung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 173/2025 wurden die Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand für 2024 veröffentlicht.
Gemäß § 101 Abs. 2 ZollR-DG treten daher mit 1. Jänner 2026 neue Personalkostensätze in Kraft.
Für die Berechnung der Kommissionsgebühren (§ 99 ZollR-DG) lauten die Stundensätze für das Jahr 2026 wie folgt:
für Bedienstete der Verwendungsgruppe A1 und A2 oder gleichwertiger Verwendungsgruppen
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für Amtshandlungen außerhalb der Nachtzeit
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Euro
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69,23
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für Amtshandlungen in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) oder an
Sonn- und Feiertagen
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Euro
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138,45
für sonstige Bedienstete
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für Amtshandlungen außerhalb der Nachtzeit
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Euro
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45,93
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für Amtshandlungen in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) oder an
Sonn- und Feiertagen
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Euro
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91,86
Bundesministerium für Finanzen, 7. Jänner 2026
Normen und Schlagworte
- § 101 Abs. 2 ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994
- § 99 ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 2026-0.010.309
- Stammnummer
- 84095
- Gültig
- 07.01.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF