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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…Haftungs- bzw. Entrichtungsverschulden der Lohnsteuer zum gesetzlich geregelten Fälligkeitstag, weil es sich dabei nur um eine die gebarungsmäßige Verrechnungsreihenfolge regelnde Vorschrift handelt. Aus den angeführten Gründen erscheint es in solchen Fällen, in denen nach Insolvenzeröffnung eine Lohnsteuerprüfung beim (ehemaligen) Arbeitgeber vorgenommen wird, für die in…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…BAO 5 , § 79 Tz 11). Es ist daher - für dieses Verfahren - nach wie vor von der Rechtsfähigkeit der beschwerdeführenden Partei auszugehen." (Ergänzender Hinweis: Im Beschwerdefall erfolgte die Konkurseröffnung im November 2009. Gemäß § 26 Abs. 1 IO - ab 1.7.2010 - erlischt ein vom Schuldner erteilter…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…14/0277; VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153; VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). 2.4.2 Insolvenzverfahren Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit (vgl. zB VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 28.5.2002, 99…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…2. Selbstbemessungsabgabe Rz 155 Die KommSt ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der Unternehmer hat die Steuer für einen Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten (Fälligkeitstag). Werden laufende und sonstige Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…Personen wahrnehmen. Dies sind der Abgabepflichtige, der nach abgabenrechtlichen Vorschriften Haftende und der Wahrnehmende. Siehe dazu Rz 172. Nichtentrichtung Grundsätzlich ist die Versäumung einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige bzw. Haftungspflichtige auch…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…für die zeitliche Begrenzung der Haftung der Fälligkeitstag der betreffenden Abzugssteuer maßgebend (vgl. zB Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, Wien 1980, Seite 36). Daher besteht die Haftung bei einer am 30. September 1992 erfolgenden Übereignung zB für die Lohnsteuerbeträge, die nach dem 1.1.1991 fällig werden…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21. März 2012, BMF-010103/0071-VI/2012…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Parteienvertreter für die Übermittlung und Verrechnung der selbstberechneten Abgabenarten eine bundesweit einheitliche Übermittlungssteuernummer vergeben. Auf diese Steuernummer sind die selbstberechnete Grunderwerbsteuer und die selbstberechnete Gesellschaftsteuer abzuführen. 2.3 Gegenstand der Selbstberechnung 2.3.1 Die Selbstberechnung ist in folgenden Fällen zulässig: Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge nach …

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…sie zu denselben Ergebnissen führen.   Rundungsregeln Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge dürfen bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung einer nationalen Währungseinheit in die Euro-Einheit erfolgt, auf den nächstliegenden Cent kaufmännisch auf- oder abgerundet werden. Dies gilt jedenfalls für "zu zahlende Beträge…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…der Werbeabgabe. Eine derartige "Überschneidung" kann sich dadurch ergeben, dass von Werbeleistungen bereits Anzeigen- oder Ankündigungsabgaben nach dem Prinzip der steuerlichen Erfassung vereinnahmter Entgelte eingehoben wurden und nunmehr die Werbeabgabe auf der Grundlage vereinbarter Entgelte nochmals eingehoben werden müsste. 2 Steuergegenstand (§ 1 Abs. 1 WerbeAbgG…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 2/2

Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden weiterhin im Zivilrechtsweg vollzogen (2. Abschnitt COFAG-NoAG). A…