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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…11.2. Selbstbemessungsabgabe Rz 155 Die KommSt ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der Unternehmer hat die Steuer für einen Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten (Fälligkeitstag). Werden laufende und sonstige Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…Dies sind der Abgabepflichtige, der nach abgabenrechtlichen Vorschriften Haftende und der Wahrnehmende. Siehe dazu Rz 172. Nichtentrichtung Grundsätzlich ist die Versäumung einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige bzw. Haftungspflichtige auch innerhalb einer…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…die Entstehung des Anspruchs auf Beschwerdezinsen nicht relevant: ob die Entrichtung vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag oder danach erfolgte, ob die nicht zeitgerechte Entrichtung Säumnisfolgen (insbesondere Säumniszuschläge) ausgelöst hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß …

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Insolvenzforderungen. Hinsichtlich der Befriedigung von Masseforderungen enthält die IO keine Sondervorschriften, die der Abgabenentrichtung (etwa auch durch Gegenverrechnung von Gutschriften) zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag entgegenstehen (zB VwGH 22.04.1985, 84/15/0009). Der Oberste Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 24.08.2011, 3…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Rechtsvorgänge, für die sie eine Selbstberechnung vornehmen, spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Selbstberechnung erfolgt (Anmeldungszeitraum), zweitfolgenden Kalendermonats eine elektronische Anmeldung über die selbstberechneten Rechtsvorgänge beim zuständigen Finanzamt vorzulegen. Ist über einen selbstberechneten Rechtsvorgang eine Urkunde errichtet worden, die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…dh. der haftungsbegründende Tatbestand (die kausale schuldhafte Nichtentrichtung der Abgaben des Primärschuldners zu deren Fälligkeitstagen und die finale Uneinbringlichkeit) liegt erst nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Haftungspflichtigen: Insolvenzrechtlich stellt diese Haftungsforderung weder eine Insolvenz- noch eine Masseforderung dar. Sie kann (Ermessen) in voller…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. -überschüsse dürfen für Zeiträume ab Jänner 1999 in Euro ermittelt werden. Darüber hinaus darf die Umsatzsteuer-Voranmeldung in Euro ausgefertigt und eine allfällige sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag in Euro überwiesen werden. Soweit bei der Berechnung dieser Abgaben Schwellenwerte, Freibeträge, Freigrenzen usw…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres abzuführen waren. Diesbezüglich ist somit für die zeitliche Begrenzung der Haftung der Fälligkeitstag der betreffenden Abzugssteuer maßgebend. Beispiel: Die Haftung bei einer am 30. September 2006 erfolgenden Übereignung besteht zB für die Lohnsteuerbeträge, die nach dem…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Bei Steuerabzugsbeträgen umfasst die Haftung nur die Abgabenschuldigkeiten, die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres abzuführen waren. Diesbezüglich ist somit für die zeitliche Begrenzung der Haftung der Fälligkeitstag der betreffenden Abzugssteuer maßgebend (vgl. zB Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, Wien 1980, Seite 36)…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…die Werbeabgabe im Monat weniger als 20,- € (275,20 Schilling), dann muss die Abgabe zum Fälligkeitstag zunächst nicht entrichtet werden. Es kann allenfalls zu einer Nachentrichtung im Zuge der Jahresveranlagung kommen. Ist die Summe der abgabepflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum (1 Jahr) geringer als 1…