…an M um Bauleistungen? Verfügt die Unternehmerin M als Leistungsempfängerin über die in §19 Abs. 1a UStG 1994 genannten Voraussetzungen? Ändert sich diese Beurteilung, wenn die Unternehmerin M über keine UID verfügt oder eine falsche UID angibt? Damit es zu einem Übergang der Steuerschuld im…
…§ 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 und § 19 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 2602h) Rechnungsmängel und Vorsteuerabzug Ein Unternehmer, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, erklärt in seiner Umsatzsteuervoranmeldung eine nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 auf ihn übergegangene Umsatzsteuerschuld. Gleichzeitig macht er die entsprechende…
…Bauleistungen an sie verrechneten Vorsteuern auch nicht abzugsfähig. Zu Frage 2: Durch die erstmalige Errichtung eines barrierefreien Zugangs sowie den erstmaligen Einbau eines Liftes entsteht weder ein neuer noch ein neu nutzbargemachter Gebäudeteil iSv UStR 2000 Rz 899c . Daher ist die diesbezügliche Investition der…
…eindeutig ergibt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalgesellschaft der eigentliche Empfänger dieser Beiträge ist. 1.3. Unter aufschiebender Bedingung geleistete Einlagen stellen erst nach Eintritt dieser Be-dingung Einlagen iSd Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der RL 69/335/EWG dar. 1.4. Die…
…an I aus. Variante 1: Ö reicht Zusammenfassende Meldungen mit der Indikation "Dreiecksgeschäft" ein, legt aber keine Rechnungen iSd Art. 25 Abs. 4 UStG 1994, die den Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts und den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Ware (I) enthalten…
…Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die zuständige Behörde der Hellenischen Republik die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die griechische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw…
…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). (8) In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…
…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). 8. In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…
…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). 8. In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…
…des Empfängers der Dividenden und seiner Muttergesellschaft erforderlich, wobei das für das Quellensteuerentlastungsverfahren vorgesehene österreichische Formular (ZS-QU2) zu verwenden ist. 5. Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs und Österreichs diese Vereinbarung unterzeichnet haben, wobei der spätere…
…der chilenischen Steuerbehörde ausgestellt wurde. 6. Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung chilenischer Ansässigkeitsbestätigungen ändern, wird die chilenische Steuerverwaltung die österreichische Steuerverwaltung davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die chilenische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der…
…im Zeitpunkt der Zusage offensichtlich, dass sich die Verpflichtung zur Leistung eines Zuschusses unmittelbar im Betriebsvermögen der B auswirkt. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist B eigentlicher Empfänger der von A eingegangenen Verpflichtung zur Leistung des Zuschusses. 3.2. § 2 Z 4 KVG Zusage der Übernahme des…
…Lösung Gemäß § 5 Abs. 1 KommStG 1993 gilt als Bemessungsgrundlage grundsätzlich die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen. Arbeitslöhne sind insbesondere Bezüge gemäß § 25 Abs…
…wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit, die der inländische Beteiligte zu stellen hat und eine eventuelle Befreiungsmöglichkeit (zB nach § 56 ZollR-DG [1] für die EUSt) abzusprechen. Ebenso ist in der Bewilligung über…
…dem "normalen" Registrierkassenregime unterliegen. 4. Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) Gemäß § 132a BAO hat der Unternehmer dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen zu erteilen. Entscheidend ist, dass eine Barzahlung erfolgt und nicht, wann die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht…
…1993) 5.1. Arbeitslöhne iSd KommStG 1993 Rz 55 Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen (Monats-Bruttolohnsumme). 5.1.1. Arbeitslöhne Rz…
…Haftung der depotführenden Bank Ist der Kapitalertragsteuerabzug zu Unrecht unterblieben, kann die Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 ausnahmsweise auch dem Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden. Es liegt daher grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde, die Kapitalertragsteuer dem Empfänger oder der zum Abzug…
…und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. Die Bestimmung des § 33 ErbStG 1955 ist gemäß § 34 Abs. 1 Z 13 ErbStG 1955 idF des SchenkMG 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, auf Vorgänge, bei denen der Herausgabeanspruch nach Ablauf des…
…1.2 Person des Übergebers und Erwerbers Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Der Erwerb kann entweder von Todes wegen oder…
…und sonstigen Leistungen ( § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ) wird der Umsatz nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme). Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage…