…Weinbaubetriebes gelten. Der anteilige Grund und Boden ist ebenfalls aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden und bei der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens zu erfassen. Die Einordnung in die Grundstückshauptgruppe erfolgt gemäß § 54 BewG 1955. Es bestehen jedoch keine Bedenken, aus verwaltungsökonomischen Gründen eine derartige…
…welche die Tür aufmacht, kassierte "Eintrittsgeld" und die Organisation der Abrechnung zeigt eine gewisse Einordnung in die Betriebsorganisation und einen Nutzen für den Betreiber nicht nur aus der Vermietung von Zimmern, sondern darüber hinaus indirekt aus der Tätigkeit der Ausübung der Sexdienstleistung. Die Weisung zu…
… 30 Abs. 2 Z 3 BewG 1955). Der anteilige Grund und Boden ist aus dem landwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden und bei der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens zu erfassen. Die Einordnung in die Grundstückshauptgruppe erfolgt gemäß § 54 BewG 1955. Hiebei gilt als Wohnzwecken dienend nicht gewerbliche Zimmervermietung…
…auf die Beschaffenheit des Gebäudes oder die tatsächliche Vermietung zu Wohnzwecken abzustellen? Lösung: Bei der Einordnung, ob ein Gebäude zu Wohnzwecken (ausgenommen Gebäude, für die ein Richtwert- oder Kategoriemietzins gemäß § 16 des Mietrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…
…Krafträdern stehen, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Personenkraftwagens oder Kraftrades ist in wirtschaftlicher Sichtweise zu beurteilen. Es kommt auf den optischen Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung an. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist…
…a des DBA-Thailand einzuordnen? Bei Einordnung der Ruhegehälter unter Artikel 19 Abs. 3 lit. a des DBA-Thailand sind die Ruhegehälter unabhängig von der tatsächlichen Ansässigkeit in Österreich zu versteuern, da diese Ruhegehälter für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden…
…nicht NoVA-pflichtigem LKW ist demnach ausschließlich die zolltarifarische Einordnung im Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als LKW ergibt sich somit noch nicht zwingend die Einstufung als LKW im Sinne der zolltarifarischen Kriterien. In der Regel sind Pick-Up-Fahrzeuge…
…geringfügig - unter 10% - angesehen werden können, teilen diese geringfügigen Vorausleistungen das Schicksal der Hauptleistung. Da die Hauptleistung als Einlage des Gesellschafters in die Gesellschaft zu qualifizieren ist, trifft diese Einordnung auf die Zahlungen der Gemeinde an Ihre Körperschaft vor Vorliegen des Gemeinderatsbeschlusses ebenfalls zu. 6. …
…Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins benachbarte Allgäu/Deutschland (billigere Lebenshaltungskosten). Da die PVA die Pension gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA…