Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…
Die neue irische Einkommensabgabe (Income Levy) entspricht der irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde ab 1.1.2009 eine neue Einkommensabgabe (Income Levy) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Bei dieser Abgabe handelt es sich gemäß…
…zu einem vom bisherigen Spruch des abgeleiteten (bzw. des abzuleitenden) Bescheides abweichenden Spruchinhalt führen. Beispiel: Vor Erlassung des Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) wird der Einkommensteuerbescheid einer an den Einkünften beteiligten Person erlassen. Der Einkunftsanteil wird in jener Höhe angesetzt, wie er in der Einkommensteuererklärung angegeben ist…
…wenn dieses nicht vorliegt, jenes aus dem Jahr 2021, oder der entsprechende Einkommensteuerbescheid als Nachweis zur korrekten Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Liegen diese Dokumente noch nicht vor, kann die korrekte Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch durch die Vorlage einer…
…Dies gilt nicht für Förderungswerber, die den Betrieb von 1.1.2020 bis 31.10.2021 gegründet oder übernommen haben. l.Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, muss für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4.) zum…
…wenn dieses nicht vorliegt, jenes aus dem Jahr 2020, oder der entsprechende Einkommensteuerbescheid als Nachweis zur korrekten Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Liegen diese Dokumente noch nicht vor, kann die korrekte Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch durch die Vorlage einer…
…Dies gilt nicht für Förderungswerber, die den Betrieb von 1.1.2018 bis 31.10.2020 gegründet oder übernommen haben. l.Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, muss für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4.) zum…
…Dies gilt nicht für Förderungswerber, die den Betrieb von 1.1.2018 bis 31.10.2020 gegründet oder übernommen haben. m.Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, so muss für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4…
…Normen §§ 84, 85 BAO 13.2. Sachverhalt Ein Bilanzbuchhalter bringt eine von ihm unterschriebene Beschwerde gegen einen Einkommensteuerbescheid ein. Der Bilanzbuchhalter ist vom Abgabepflichtigen umfassend bevollmächtigt. 13.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? Kann der Bilanzbuchhalter direkt abgelehnt werden oder ist davor ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen…
…so ist danach der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen mit der Begründung, dass die Gewährung der Wiederaufnahme keinen im Spruch anders lautenden Bescheid ergibt. 28. Beschwerdeverfahren Beschwerde gegen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid, Erlassung Einkommensteuerbescheid 28.1. Bezughabende Norm § 300 BAO 28.2. Sachverhalt Eine Vorlage betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2014 ist beim BFG…
… 299 BAO 14.2. Sachverhalt Aufgrund Schweizer EUZ-KM wurde am 19.12.2013 der Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2003 mit Hinweis auf hinterzogene Abgaben erlassen. Am 31.1.2014 wurde dagegen Beschwerde eingebracht, welche mit Beschwerdevorentscheidung als verspätet zurückgewiesen wurde - in der Sache selbst…
…295 Abs. 1 BAO) die Bescheidbeschwerde vorübergehend (durch eine Beschwerdevorentscheidung) als erledigt gilt. Durch einen rechtzeitigen Vorlageantrag wird sie wieder unerledigt. Damit gilt die gegen den geänderten Bescheid (zB Einkommensteuerbescheid) gerichtete Bescheidbeschwerde als auch gegen den Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) gerichtet. Weiters gilt § 253…
…ist anschließend - ebenso wie eine allfällige Einkommensteuervorauszahlung - auf die Einkommensteuer anzurechnen. 9. Die Einkommensteuer ist im Einkommensteuerbescheid mit -8.000,00 Euro (65.000,00 - 65.000,00 - 8.000,00) festzusetzen. Die anrechenbare ausländische Steuer muss vom StPfl. selbst berechnet und entsprechend erklärt werden…
…Ein Bescheidbeschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht anhängig (nach rechtzeitiger Stellung des Vorlageantrags). Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO wird nachträglich geändert und der Gewinnanteil des Beschwerdeführers herabgesetzt. 4.3. Frage Darf das Finanzamt den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO anpassen? 4.4. Lösung Auf Grund des neuen …
…2006/15/0165). 14. Berufung - Zuständigkeit 14.1. Sachverhalt Das Finanzamt A erlässt den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010. Kurz darauf wird der Akt an das Finanzamt B zuständigkeitshalber abgetreten. Der Abgabepflichtige bringt die Berufung beim UFS ein, der die Berufung unverzüglich an das Finanzamt…
…zu ermittelnden Übergangsgewinnes bereits 2001 angefallen sei und im Jahr 2002 somit überhaupt keine Abfindung zu versteuern sei. Das Finanzamt hat die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Die Berufung wurde bis dato nicht erledigt. Für 2001 ist bereits Verjährung eingetreten. …
…2006 das Vorliegen einer weiteren möglichen Einkunftsquelle bekannt war, ist ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid 2006 aufrecht. Die Erlassung eines weiteren Einkommensteuerbescheides ist nicht zulässig (res iudicata). Ein Antragsrecht auf "Verlustveranlagung" ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre zurückzuweisen. Grundsätzlich könnten jedoch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des…