…UmgrStG nicht erfüllt ist, handelt es sich um eine Einbringung nach Art. III UmgrStG, die jedoch nicht von der Gesellschaftsteuer befreit ist. Werden gleichzeitig alle Kommanditanteile an einer GmbH & Co KG als Sacheinlage in die Komplementärgesellschaft als letztverbliebene Gesellschafterin nach den Bestimmungen des § 12 UmgrStG…
…die Gegenleistung aber 170 beträgt. Beträgt die Abweichung weniger als 50%, ist das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht in Hinblick auf den Betrieb nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Je stärker die Gegenleistung vom Wert des eingebrachten Vermögens abweicht, desto eher liegt eine Bereicherungsabsicht vor. Bundesministerium…
…Lösung: Bringt die KG den Betrieb und der Gesellschafter das Sonderbetriebsvermögen (Grundstücke) in die aufnehmende Gesellschaft ein, gilt hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens Folgendes: a) Gesellschaftsteuer: Für die Einbringung des Sonderbetriebsvermögens (Grundstücke) besteht Gesellschaftsteuerpflicht gemäß § 2 KVG, weil weder die Voraussetzungen des Art. III UmgrStG noch des …
…der Beteiligung der X-AG an der T2-GmbH um eine (steuerneutrale) internationale Schachtelbeteiligung im Sinn des § 10 Abs. 2 KStG 1988. Zum Stichtag 31.12.2001 erfolgt durch die X-AG eine down stream Einbringung gemäß Art. III UmgrStG von 43,8 Prozent der…
…Art. III UmgrStG in die PK Holding AG mit Stichtag 1.1.2003 wurden diese Forderungen zurückbehalten und daher entnommen. Der Teilwert der Forderungen im Zeitpunkt der Einbringung entspricht dem Buchwert (ATS 75.500,-) Fragestellung: Sollte die abgeschriebene Forderung nach Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der…
…Einbringung noch "unsichere" Entwicklungen in der Zukunft berücksichtigt werden sollen, ist hingegen eine für die Anwendung des Art. III UmgrStG schädliche bloß "wertbeeinflussende" nachträgliche Gegenleistung zu sehen. Ist daher wie im vorliegenden Fall eine Earn-Out-Klausel über die nachträgliche Abtretung von Anteilen an den…
…Bei bloßer Vermietung liegt in der Übertragung eine dem Grunde nach unter § 6 Z 14 EStG 1988 fallende Sacheinlage, bei gewerblicher Vermietung dem Grunde nach eine Einbringung im Sinne des Art. III UmgrStG vor. Bei der Kapitalgesellschaft ist auf das übernommene Vermögen die LVO immer…
…nach unentgeltlicher Zuwendung: [Grafik] Der Vorgang wird in den Büchern der H GmbH folgendermaßen erfasst: Außerordentlicher Aufwand / Beteiligung N GmbH EUR 1.617.000 Außerordentlicher Aufwand / Forderung N GmbH EUR 2.162.000 (Mit diesen Buchungssätzen werden die Beteiligung und die Forderung ausgebucht). Aufgrund der…
…zB durch Eintritt in Vertragsverhältnisse, KFZ-Ummeldungen, Grundbuchseintragungen usw.) handelt. Bei Vorliegen einer tatsächlichen Vermögensübertragung, für die die angebliche Veräußerung eindeutig spricht, liegt ein im Umgründungsjargon als "kalte Einbringung" bekannter Vorgang vor, der mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen nicht unter Art. III UmgrStG subsumiert werden kann…
…1: Einbringung des 100%igen Kommanditanteiles an der M GmbH & Co KG durch die M Ltd & Co KG als Einbringende in die M GmbH unter Anwendung des Art. III UmgrStG mit Buchwertfortführung (und Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB) per 30.6.2011. Schritt 2: Übertragung der…
…einer Einbringung gemäß Art. III stellt sich die Frage der Bewertung der übertragenen Beteiligung und damit die Anerkennung des bei der übernehmenden österreichischen B-GmbH entstandenen Verlustes dem Grunde und der Höhe nach: Letztlich hat sich der tatsächliche, objektive Wert der Beteiligung durch den im…
…Beteiligung (Ungarn) nach den Vorschriften des SpaltG und Art VI UmgrStG auf die unbeschränkt steuerpflichtige GmbH B (Schwestergesellschaft) ab. Beide Gesellschaften ermitteln den Gewinn nach dem mit dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr. Die GmbH-A hat die ungarische Beteiligung in Vorjahren teilwertberichtigt, offene Siebentel sind noch…
…veräußerten Forstflächen vor der Übertragung nicht selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert, so wäre nach Rz 5134 letzter…
…die Produktion und der Vertrieb im Bereich von alternativen Energieerzeugungssystemen. In den Jahren 2007 und 2008 beteiligen sich an AB-AG mehrere natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter, wobei die Beteiligungen unter Anwendung der Begünstigungen des Art. IV UmgrStG erfolgen. Zusammenschluss per Stichtag 31.12…
…iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein Agio iHv 4.000 gezahlt. 3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 wird ein Betrag von 1.000 einer Gewinnrücklage zugewiesen, wobei dieser Vorgang sich nicht in den Evidenzkonten widerspiegelt…
…Abs. 4 UmgrStG allerdings noch der B-AG zuzurechnen. Dies ändert aber nichts an der rückwirkenden Verschmelzung, sodass am Bilanzstichtag der A-AG nur mehr die Beteiligung an der C-AG besteht. Da diese werthaltig ist, kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht. 2.2. Unrichtige…
…Agio ". In Deutschland wurde hierfür keine Gesellschaftsteuer erhoben, weil Deutschland gemäß Art. 7 Absatz 2 der die Gesellschaftsteuer betreffende Richtlinie 69/335/EWG (Richtlinie betreffend indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital) die Gesellschaftsteuer abgeschafft hat. In den Niederlanden musste die Enkelgesellschaft hingegen Gesellschaftsteuer entrichten…
…vorliegt. In den Protokollen der Bundessteuertagungen GVB 2004 und 2005 wurde zur Gesellschaftsteuerpflicht im Zusammenhang mit Gesellschafterzuschüssen Folgendes ausgeführt: 2004: Die aufgrund eines EAV (Ergebnisabführungsvertrag) erfolgte Verlustübernahme führt nach der Rechtsprechung des EuGH zu keiner Vermögensvermehrung, weil dem Verlust eine Forderung der Gesellschaft in gleicher…
…Rz 95). Damit ist der Gewinn bei Betrieben gewerblicher Art von Gemeinden in der Regel gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 EStG 1988 zu ermitteln. Liegt keine Buchführungspflicht vor und erfolgt auch keine freiwillige Buchführung, hat für den Betrieb gewerblicher Art eine Gewinnermittlung nach § 4…
…1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist, kann keinen Missbrauch iSd § 22 BAO darstellen. Der VwGH hat jedoch mit dem angeführten Erkenntnis - wie schon in den Erkenntnissen vom 21.10.1971, 0524…