Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009
…Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste mitzuführen (siehe auch GK-0410 Anlage 1). Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 18…
…2009, Rs C-540/07 Kommission/Italien, Rn 37) kann geschlossen werden, dass nach den Grundfreiheiten eine unterschiedliche Behandlung von Dividenden an inländische Muttergesellschaften gegenüber solchen an Muttergesellschaften in einem anderen EU- oder EWR-Staat, welche sich aus dem nationalen Recht ergibt, dann zulässig ist…
…| UP-3000 | UP-3000 | Ländergruppe Europa und Mittelmeerstaaten | PANEUROMED | UP-3250 | entfällt *) | EFTA (IS, NO, CH) | UP-3120 | UP-4200 | EWR (IS, NO, LI) | UP-3110 | UP-4300 | Westbalkan Länder | (FYROM…
…Siegel (aus EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten) validiert werden. Für die Überprüfung von ausländischen Zertifikaten kann allerdings seitens der RTR-GmbH keine Garantie für eine korrekte technische Interpretation der Zertifikate gegeben werden. Die Nutzung des Prüfservices der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zu Zwecken…
…Trustor zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von mit Zu- und Nachstiftungen vergleichbaren Vorgängen (vgl. die Ausführungen in Abschnitt 2.7.1 zum Stifter einer Privatstiftung). 2.10 Meldepflichtige ausländische Rechtsträger Rechtsträger mit Sitz außerhalb des EWR, die sich ab dem 1. April 2021 verpflichtet…
…die erforderlichen Dokumente abhängen. Bei der Ermittlung, in welche der vier Kategorien die konkrete Rechtsform einzuordnen ist, kann bei Mitgliedstaaten des EWR auf die Beurteilung des entsprechenden Mitgliedsstaates im Rahmen bzw. Zusammenhang mit der jeweiligen Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie abgestellt werden. Im Falle von Drittstaaten…
… 6 Z 6 oder § 27 Abs. 6 EStG 1988 zur Anwendung kommt und es zu einem korrespondierenden Wertansatz in den beteiligten Staaten (EU/EWR) kommt. Im Inbound-Fall wird kein Risiko der Steuervermeidung vorliegen, sofern keine Bewertungsunterschiede bestehen. Ein Mietkauf erfüllt grundsätzlich weder den Tatbestand…
…Es müssen die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für die Förderungsgewährung vorliegen. Hierfür ist der AMA im Zuge der Antragstellung eine Kontoverbindung aus einem EU-Land oder einem EWR-Land bekanntzugeben, die auf den Förderungswerber lautet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf…
…Es müssen die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für die Förderungsgewährung vorliegen. Hierfür ist der WKÖ im Zuge der Antragstellung eine Kontoverbindung aus einem EU-Land oder einem EWR-Land bekanntzugeben, die auf den Förderungswerber lautet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf…
…Es müssen die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für die Förderungsgewährung vorliegen. Hierfür ist der AMA im Zuge der Antragstellung eine Kontoverbindung aus einem EU-Land oder einem EWR-Land bekanntzugeben, die auf den Förderungswerber lautet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf…
…Es müssen die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für die Förderungsgewährung vorliegen. Hierfür ist der WKÖ im Zuge der Antragstellung eine Kontoverbindung aus einem EU-Land oder einem EWR-Land bekanntzugeben, die auf den Förderungswerber lautet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf…
…Es müssen die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für die Förderungsgewährung vorliegen. Hierfür ist der WKÖ im Zuge der Antragstellung eine Kontoverbindung aus einem EU-Land oder einem EWR-Land bekanntzugeben, die auf den Förderungswerber lautet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf…
…5 mitzuführen. III. Arbeitsrichtlinien in der Findok Eine entsprechende Änderung der GK-0400, Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich, GK-0410, Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich, GK-0420, Arbeitsrichtlinie Kraftfahrlinienverkehr und GK-0500, Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der…
…die Kapitalanlagen in einem eigenen Rechnungskreis zusammengefasst werden und die Erträge nur für Versorgungs- oder Unterstützungszwecke verwendet werden. Die Befreiung gilt auch für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates, wenn sie mit Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von österreichischen Körperschaften öffentlichen Rechts vergleichbar sind (Typenvergleich…
…vormals Art. 43 EGV) ergeben könnte, gehen bei der Schweiz mangels deren Zugehörigkeit zur EU bzw. zum EWR ins Leere. Die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV (vormals Art. 56 EGV) dürfte auf Dividenden aus Direktinvestitionen, die an in Drittstaaten ansässige Muttergesellschaften…
…Zeitpunkt wieder der österreichischen Besteuerungshoheit unterliegt. Eine vorläufige Nicht-Festsetzung kommt im Hinblick auf den Wegzug in ein Land außerhalb des EU/EWR-Raumes nicht in Betracht. Zu 2.: Da im Einkommensteuerrecht hinsichtlich der außerbetrieblichen Einkünfte keine speziellere Bewertungsvorschrift besteht, hat die Schätzung des gemeinen…
…§ 34 ff BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Ebenso begünstigungsfähig sind Organisationen aus EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaaten, wenn sie in die Spendenliste eingetragen sind. Die Voraussetzungen zur Eintragung solcher ausländischer Organisationen entsprechen jenen für inländische Körperschaften. Neben diesen direkt und unmittelbar der Erfüllung der in § 4a Z…
…Anwendung des 25%-Steuersatzes. Dieser höhere Steuersatz trifft damit insbesondere Stiftungen/Vermögensmassen außerhalb der EU, weil außerhalb der EU nur mit dem EWR-Staat Norwegen eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht. Wieviel Steuer fällt an, wenn die Stiftung Zuwendungen an Begünstigte tätigt? Für Zuwendungen an…
…und örtlich zuständige Finanzamt die Versicherungssteuer mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem Versicherer geltend machen. Erst dann, wenn ein nicht in Österreich ansässiger EWR - Versicherer die Entrichtung der Versicherungssteuer unterlässt, kann das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt die Versicherungssteuer mit Bescheid gemäß § 7 Abs…