…Bezughabende Norm § 76 BAO 11.2. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger vermutet in jedem Handeln des Finanzamtes Willkürlichkeit. 11.3. Fragestellung Liegt Befangenheit vor? Gibt es die Möglichkeit der Delegierung des Aktes an ein anderes Finanzamt? 11.4. Lösung Zur Befangenheit: § 76 Abs. 1 BAO ist eine…
…ein Delegierungsbescheid? 7.4. Lösung Gemäß § 3 AVOG 2010 kann die zuständige Abgabenbehörde aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, für die Erhebung einer Abgabe eine andere Abgabenbehörde mit Bescheid bestimmen, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Der Delegierungsbescheid ist…
…oder Beschleunigung des Verfahrens, für die Erhebung einer Abgabe eine andere Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid bestimmen, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Die Delegierung von einem sachlich zuständigen Finanzamt auf ein sachlich unzuständiges Finanzamt ist zulässig, fraglich ist jedoch, ob dies auch zweckmäßig…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…1 BAO). Eine Änderung der für die Erlassung des Begünstigungsbescheides maßgeblichen Gegebenheiten ist umgehend der Behörde zu melden. Um den Vollzug aufgrund zu erwartender hoher Antragszahlen zu vereinfachen, erfolgt für aus Russland bezogene Einkünfte eine Delegierung der Erledigung von Anträgen nach § 48 Abs. 5 BAO…
…Unregelmäßigkeit in der Arbeitserbringung (zB VwGH 30.11.1999, 99/14/0270, VwGH 30.11.1999, 99/14/0264) Delegierung von Arbeit und die Heranziehung von Hilfskräften (zB VwGH 24.09.2002, 2001/14/0106; VwGH 19.12.2001, 2001/13/0242) Möglichkeit des Geschäftsführers…
…keine betrieblichen Tätigkeiten entfaltet werden. Daher ist es prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass es zu unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erhebung der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer kommen könnte, die aber unter Umständen auch nicht zweckmäßig sein könnte und mittels Delegierung gemäß § 52a Abs. 3 iVm § 71 BAO zusammengeführt…
…Für die Umsatzsteuer-Veranlagung ergibt sich die Zuständigkeit aus § 12 AVOG für das Finanzamt Graz-Stadt (eine Delegierung nach § 71 BAO erscheint zweckmäßig). Variante 2: Eine die Dauer von sechs Monaten voraussichtlich überschreitende Baustelle im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Klagenfurt führt zum Übergang der örtlichen Zuständigkeit…
…Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt und versteuert. Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, ist nach Ergehen eines entsprechenden Delegierungsbescheids des BMF eine Rückzahlung der Abgeltungsbeträge durch das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt durch Bescheid zu veranlassen. Informationen an die Finanzämter betreffend die Verrechnung ergehen gesondert. Der Steuerpflichtige muss…
…Z 3 AVOG 2010 zu entscheiden. Kommen mehrere Finanzämter als örtlich zuständige Finanzämter in Betracht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ersten Anlass zum Einschreiten. Gegebenenfalls kann die Zuständigkeit mit Delegierungsbescheid (§ 3 AVOG 2010) an das andere Finanzamt übertragen werden. 19. Wiederaufnahme des Verfahrens - Neuerungstatbestand…
… 190 Abs. 1 BAO zufolge) auch für die Zuständigkeit für die Feststellung von Einkünften. Die Zuständigkeit für Feststellungsverfahren kann nach § 71 BAO mit Delegierungsbescheid auf ein bisher unzuständiges Finanzamt übertragen werden. Die §§ 71 und 73 BAO betreffen nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde…
… 289 Abs. 2 BAO) sowie als Folge eines Devolutionsantrages (§ 311 Abs. 2 BAO) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Bei Übergang der Zuständigkeit (zB durch Delegierungsbescheid gemäß § 71 BAO oder infolge Kenntniserlangung nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit für auf § 295 BAO gestützte…
…sofern die Subsidiärzuständigkeit im Sinne des FLAG eintritt, grundsätzlich jenes Amt sein, das erstmalig Anlass zum Einschreiten hat. Die Übertragung von Zuständigkeiten mit Delegierungsbescheid (§ 71 BAO kommt auch im Bereich der Lohnabgaben in Betracht (etwa mit dem Ziel, dass nur ein Finanzamt für die Erhebung…