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BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…und Info des BMF vom 16.12.2008, SZK-010201/0094-GVB/2008, bzw. das Berechnungsprogramm betreffend Abzinsung von Forderungen und Schulden (§ 14 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung In allen Fällen, in denen für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…ist für sich kein Anlass, die dort genannten Kreditwürdigkeitsfaktoren ungeprüft bei der Bewertung von Auslandsforderungen einer Wertberichtigung zu Grunde zu legen. 7 § 9 EStG 1988 Rückstellung für GSVG-Nachzahlungen (Rz 3301 und 3302 EStR 2000) Seit 1998 werden die GSVG-Beiträge aufgrund der aktuellen Einkünfte…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…Ein umfängliches Verständnis der Bewertung einzelner Sachverhalte kann daher nur auf Basis der jeweiligen detaillierten Standards sowie der nationalen Gewinnermittlungsvorschriften gewonnen werden. Spezifische Sachverhalte bedürfen daher gegebenenfalls einer eingehenderen Analyse. II. "Umrechnungs-Check-Liste" Insbesondere besteht bei folgenden Bilanzpositionen aufgrund von Unterschieden in der Erst…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…1689 EStR 2000). Der rechtswidrige Entzug von Betriebsvermögen ist beim Bilanzierer insofern erfolgsneutral, als diesem ein Ersatzanspruch gegen den Schädiger in gleicher Höhe gegenübersteht. Wird auf die Geltendmachung dieses Anspruchs aus Gründen verzichtet, die außerhalb des Betriebes liegen, stellt der Forderungsabgang keinen betrieblichen Aufwand dar…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…23.12.2004 hat A an C eine Zusage für einen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1000 erteilt. Der Zuschuss ist bis zum 31.12.2004 nicht geflossen, daher wurde er aktivseitig unter Forderungen gegen verbundene Unternehmen und passivseitig in nicht gebundene Kapitalrücklagen eingestellt…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…Bedingungen sowie die Konditionen enthalten sind. In der Garantieerklärung und Förderungsvereinbarung ist festgehalten, dass der Inhalt dieser Richtlinie und jener der AGB der aws Vertragsinhalt sind. 6.4. Projektdurchführung Ein garantiefähiges Projekt ist längstens innerhalb von 12 Monaten durchzuführen. 6.5. Abschluss Da bei Antragstellung…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…zu Buchwerten fortzuführen ist. Für das außerhalb eines begünstigten Vermögens übertragene Grundstück ist die Bewertung nach den Bestimmungen des allgemeinen Steuerrechts vorzunehmen. Entsprechend den allgemeinen Ausführungen zur Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen ist der Übertragungsvorgang daher in einen Tauschvorgang bezüglich der Beteiligungsquote der anderen Gesellschafter…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Aktivposten hinzuzurechnen bzw. von den Passivposten abzuziehen, Kursverluste sind spiegelbildlich zu behandeln (dh. nicht in Form einer indirekten Wertberichtigung). Soweit die Bewertung nicht nur vom endgültig fixierten Euro-Umrechnungskurs abhängt, sondern auch noch andere wertbestimmende Faktoren zu beachten sind (zB Schuldnerbonität bei Forderungen), sind diesbezügliche…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…betragsmäßig so genau zu bezeichnen, dass jeder Irrtum ausgeschlossen ist. 16. Dem Pfandbestellungsvertrag ist als integrierender Bestandteil eine Depotaufstellung mit Bewertung der verzeichneten, von der Pfandbestellung umfassten Wertpapiere anzuschließen. 17. Der Pfandbestellungsvertrag muss die ausdrückliche Verpflichtung des Bestellers der Sicherheit enthalten, den Wertpapierbestand des Pfanddepots…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…von Bedeutung sein könnten. Es bestehen keine Bedenken, wenn über die in den Punkten 1 bis 4 genannten Inhalte hinausgehende Informationen in den Aktenvermerk aufgenommen werden, wenn diese zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienlich sind. Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG ist die Übermittlung von…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…begründet. Handelt es sich jedoch nicht um einen den Tatbestand des § 2 KVG erfüllenden Vorgang zwischen der Gesellschaft A und der Gesellschaft B (zB um die Tilgung von Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche die Gesellschaft B an ihre Muttergesellschaft A erbracht hat), unterliegt…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…zur Förderung des Vereinszweckes geleistet werden, sind nicht als Mitgliedsbeiträge eines ordentlichen Mitgliedes anzusehen und daher als Spenden abzugsfähig. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund einer Fördermitgliedschaft ohne Mitgliedschaftsrechte. 6. Bewertung von Sachzuwendungen Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…von Euro 7,5 Mio. Daneben bestehen nur völlig unbedeutende Forderungs- und Verbindlichkeitskonten. Die einzigen Einnahmen bestehen aus Zinsen aus dem Bankguthaben (ca. 4-5% p.a.). Die Gesellschaft war nie operativ, auch nicht durch Wechsel der Veranlagungsform des Vermögens, tätig. Wie hat die Bewertung…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…§ 5 GrEStG 1987 - Bewertung von Rechten Sachverhalt: Es wird eine Liegenschaft gegen Einräumung eines Fruchtgenussrechtes in Form der Nutzung einer Wohnung übergeben. Das Fruchtgenussrecht wird laut Vertrag "mit jährlich 1200" bewertet. Frage: Liegt im gegenständlichen Fall ein monatlicher oder jährlicher Betrag vor und ist dieser…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Bp | | 46.000.000 In der Folge wurde der von der Verkäuferin PS gewährte und vom Käufer in der Bilanz ausgewiesene Zuschuss(forderung) mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Tatsächlich wurden vom Erwerber (A-GmbH) 46.000.000,- nach Aufrechnung mit der Zuschussforderung gegenüber der…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…ab dem der Teilbetrieb organisatorisch existiert. Die längere Zugehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zum Vermögen des Einbringenden ist nicht von Bedeutung. Zu 2) Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen Eigentums des Einbringenden (vgl. UmgrStR 2002 Rz 1228 ). 5.4 § 22 UmgrStG - Einbringung einer…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…2377 EStR 2000) Wertberichtigung zu Forderungen Sachverhalt: Bei Außenprüfungen taucht immer wieder das Problem auf, dass bei unverzinslichen Kundenforderungen unter Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 2377 eine Abzinsung von 1 % pro Monat (somit 12 % p.a.) bis zur Fälligkeit in Anspruch genommen wird. Betrachtet man…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…widerspricht. (Anm: Zwischen 1.6.2014 und 31.12.2015 waren Erwerbsvorgänge über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke außerhalb des - damals noch enger definierten - Familienverbandes mit 3,5% vom gemeinen Wert zu versteuern). Da es daher eines Maßstabes für die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken…