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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…die sich in Summe auf ca. 100.000 € belaufen. Das Wohnrecht wird nach Auskunft des Immobilienmaklers auf Basis eines fremdüblichen Mietzinses dieser Wohnung abzüglich monatlicher Betriebskosten und Reparaturrücklage mit dem Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf der Homepage des BMF bewertet…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung BGBl. II Nr. 416/2001 in der jeweils geltenden Fassung) nicht unterschreiten dürfen. 1.2. Leistungen iZm landwirtschaftlichen Übergabsverträgen Werden im Rahmen von landwirtschaftlichen Übergabsverträgen als Auszugsleistung Nutzungen bestimmter land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen oder andere Nutzungsrechte oder Wohnrechte ausbedungen…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…maßgeblich ist. Der Anfall ist nach §§ 18, 19 ErbStG zu bewerten (dies gilt ebenso für den Vorerwerb im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 11 ErbStG). Sachliche Freibeträge sind entsprechend der "Nachlassquote" zu berücksichtigen. Wird die Anrechnung nicht im Abhandlungsverfahren, sondern in einem gesonderten Erbübereinkommen vereinbart, ist…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

… 33 TP 9 GebG keine speziellen Bestimmungen zur Bewertung enthält, sind bei der Berechnung des Anteils am Reinnachlass die in der Erbschaft enthaltenen Grundstücke mit dem einfachen Einheitswert anzusetzen. Wird das Wohnrecht einerseits für den Verzicht auf das Erbrecht andererseits für die Übertragung einer Liegenschaftshälfte…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…in den Nachlass und ist gemäß den Erbquoten zu versteuern. Ein allfälliger Erlös aus einer gerichtlichen Feilbietung (§ 14 Abs. 1 Z 3 WEG 2002) hat für die erbschaftssteuerliche Beurteilung keine Bedeutung.   II. Rechtslage gemäß § 14 WEG 2002 nach der Wohnrechtsnovelle 2006, BGBl. I Nr…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…0040-VI/5/2009, Teil III.). 3.6. Baurecht Welche Bemessungsgrundlage ist ab 1.1.2016 bei grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgängen betreffend Baurechte heranzuziehen? Lösung: Für die Bewertung eines Baurechtes gilt bei Erwerbsvorgängen außerhalb des Familienverbandes des § 26a GGG die allgemeine Bemessungsgrundlage "Gegenleistung, mindestens Grundstückswert"; innerhalb des…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß § 16 BewG 1955 zu berechnen. Die konkrete Berechnungsmöglichkeit findet sich auf der Homepage des BMF unter: Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG) Wenn das Wohnrecht, wie in diesem Fall wohl anzunehmen sein wird, einen Wert von 50.000 Euro…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…ist für sich kein Anlass, die dort genannten Kreditwürdigkeitsfaktoren ungeprüft bei der Bewertung von Auslandsforderungen einer Wertberichtigung zu Grunde zu legen. 7 § 9 EStG 1988 Rückstellung für GSVG-Nachzahlungen (Rz 3301 und 3302 EStR 2000) Seit 1998 werden die GSVG-Beiträge aufgrund der aktuellen Einkünfte…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Gesellschafterdarlehen, vorbehaltene Entnahmen ohne Verzinsung - Berechnung des Zinsenvorteiles Fragestellung: Wie ist der Zinsenvorteil/eine Nutzung im Falle einer unverzinsten vorbehaltenen Entnahme im Zuge einer Einbringung iSd Art. III UmgrStG zu bewerten? Lösung: Die Berechnung des Zinsenvorteiles hat grundsätzlich nach dem Erlass des BMF vom 6…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…303 Abs. 1 lit. c BAO (Vorfragentatbestand). § 28 BewG 1955 Denkmalschutz Bei Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt (insbesondere unter Denkmalschutz stehende Gebäude), ist für die Anwendung der Begünstigung des § 28 BewG 1955 Voraussetzung, dass die…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…§ 4 oder 6 BewG 1955 unberücksichtigt bleibt. Diese Rente ist gemäß § 16 Abs. 1 und 2 BewG 1955 mit der Wahrscheinlichkeit des Anfalls zu bewerten. Der Umstand, dass die Rente erst anfällt, wenn die Person B verstirbt, wird dabei in der Weise berücksichtigt, dass diese…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…gegenständlichen Fall wurde das Wohnrecht lediglich zurückbehalten. Demzufolge stellt dieses zurückbehaltene Wohnrecht daher keine "Gegenschenkung" iSd § 121a BAO dar und unterliegt ebenfalls nicht der Anzeigepflicht. Der grundbücherlichen Einverleibung des Wohnrechtes kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu. Sollte allerdings das Wohnrecht einer dritten Person übertragen…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…sondern lediglich ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro-Option" betrifft unter anderem die wahlweise Führung von Büchern und Aufzeichnungen in Schilling…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…ungebundenen Rücklagen unterschieden wird oder die gebundenen Teile mit "davon gebunden" ausgewiesen werden). Diese Untergliederung steckt nämlich jedenfalls den Rahmen für die Ausübung des Wahlrechtes zwischen Einlagenrückzahlung und offener Ausschüttung ab (dazu Abschnitt 1.3. sowie die überblicksartige graphische Darstellung in Abschnitt 1.3.3.). …

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…bestehen keine Bedenken, den früheren Kaufpreis anhand der seither erfolgten Preisentwicklung im jeweiligen Immobiliensegment (unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser usw.) hochzurechnen. Liegen plausible Bewertungen vor, muss kein Schätzungsgutachten vorgelegt/verlangt werden. Stichprobenartige Kontrollen seitens FA GVG sind jedoch nicht ausgeschlossen. 1.1.4. Nachweispflicht bei Erwerbsvorgängen…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…nach IFRS. | Keine. | Folgebewertung: Wahlrecht zwischen "at cost" (a) oder "fair value" (b). | Folgebewertung: Ansatz erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Steuerlich ist nur die lineare Abschreibung zulässig. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung notwendig. | | a) Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ("cost-model"). …

2024-0.523.504Häufig gestellte Fragen zum Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.523.50425.07.2024

…Die Bewertung der Gegenleistung soll sich an den aktuellen Umrechnungs- und Bewertungskursen orientieren und vom Plattformbetreiber einheitlich festgelegt werden. Dabei enthält das DPMG keine konkreten Bewertungsgrundsätze, an denen sich der Plattformbetreiber orientieren muss. Der Plattformbetreiber ist auch nicht dazu verpflichtet, die Bewertung anhand ertragsteuer- oder…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (hier: Stock Options) ersetzt werden, wobei das "Black-Scholes Modell" als eine für die Bewertung anerkannte Methode anzuwenden sei. Frage Führt die Einräumung von Optionen, die bestimmten Mitarbeitern der Aktiengesellschaft das Recht auf den begünstigten Erwerb von Aktien am…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…dem Geschäftsführer dem Grunde und der Höhe nach bereits gewiss (Ungewissheitsmoment fehlt, da sowohl eine spätere Liquidierung als auch ein späterer Zeitausgleich gleich zu bewerten sind). Damit hat der Geschäftsführer gegenüber der X-GmbH eine Forderung, die in ihrer rechtlichen Qualität einer zB Darlehensforderung gleichkommt…