…der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten zu beauftragen. Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet…
…RS3, wonach "die konkrete Einkommenssituation und Vermögensentwicklung im Einzelfall bezogen auf das konkrete Jahr überprüft werden muss."). Daraus ergibt sich, dass die in den Begründungen zu den Beschlüssen des OGH (2 Ob 72/19f, 2 Ob 161/18t, 2 Ob 128/19s) im Zusammenhang mit…
…2.1.2.9. Weitere Zurückweisungsgründe Anfechtbar ist nur der Spruch des Bescheides. Daher ist eine ausschließlich gegen die Begründung eines Bescheides gerichtete Bescheidbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen (zB VwGH 18.11.2003, 2003/14/0083). Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. zB VwGH 29.1…
…BAO). § 85 Abs. 4 BAO dient nicht dazu, eine nachträgliche Vollmachtserteilung zu ermöglichen, sondern lediglich den Nachweis einer bereits erfolgten Bevollmächtigung (allenfalls durch nachträgliche Beurkundung) nachzureichen (zB VwGH 16.3.1995, 94/16/0192; VwGH 22.3.1996, 95/17/0384). Aus der Datierung einer…
…als "sonstiges Anbringen" über FinanzOnline zwar faktisch, aber nicht rechtswirksam übermittelt wurde. Mit dem Mängelbehebungsauftrag wird die Nachreichung des Nachweises einer bereits erfolgten, aber nicht vorgelegten Vollmacht ermöglicht - allenfalls durch nachträgliche Beurkundung (VwGH 16.03.1995, 94/16/0192 zu § 10 AVG; 22.03.1996…
…7.6 Notarielle Bestätigungen Gemäß § 89b NO sind Notare berufen, über Tatsachen, die sich unter anderem aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden ergeben, Beurkundungen zu erteilen. Daraus ergibt sich, dass Notare über Tatsachen, welche für das wirtschaftliche Eigentum eines Rechtsträgers relevant sind, Bestätigungen ausstellen können…
…Stb., e.h. Das Gedenkprotokoll wird drei Mal ausgedruckt (für die Vertragsteile und den Akt des Protokollverfassers [Stb.]) und werden diese Ausdrucke im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegt. Fragestellung: 1) Liegen in beiden Fällen die Gebührenpflicht begründende Beurkundungen vor? 2) Zählt jeder zusätzliche Ausdruck als Gleichschrift…