…Normalsteuersatz von 20%. Die Zurverfügungstellungen von Strom, Telefon sowie Bettwäsche und Handtüchern sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung und daher ebenfalls mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. Die Orts- und Kurtaxe stellt einen durchlaufenden Posten dar (vgl. UStR 2000 Rz 657 ). § 10 Abs. 2 Z 4…
…bzw. Veräußerung eines Betriebes 1.2.1. Bezughabende Norm § 24 iVm § 30 EStG 1988 1.2.2. Sachverhalt Variante 1: Ein Betriebsgebäude (= gewerbliche Frühstückspension) wird samt Einrichtung (Betten, Tische, Sessel, Frühstücksgeschirr) zu einem nicht fremdüblichen Kaufpreis, allerdings um mehr als 50% des Verkehrswertes, im…
…und auf eigene Rechnung im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist, private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen; b.zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum Hauptwohnsitz in Österreich; c.Wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch…
…Förderungswerber Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig: a.Unternehmer in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988). b.Unternehmer in Bezug auf eine Privatzimmervermietung mit höchstens zehn Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. c.Non-Profit-Organisationen nach …
…und auf eigene Rechnung im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist, private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen; b.zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum Hauptwohnsitz in Österreich; c.Wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch…
…Förderungswerber Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig: a.Unternehmer in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988). b.Unternehmer in Bezug auf eine Privatzimmervermietung mit höchstens zehn Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. c.Non-Profit-Organisationen nach …
…Förderungswerber Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig: a.Unternehmer in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988). b.Unternehmer in Bezug auf eine Privatzimmervermietung mit höchstens zehn Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. c.Non-Profit-Organisationen nach …
…pro Tag 10 Euro | 10% | 100,00 | Stromverbrauch lt. Zähler (100 kW/h à 0,30 Euro) | 10% | 30,00 | Endreinigung | 10% | 100,00 | Telefon laut Zähler | 10% | 50,00 | Zurverfügungstellung Bettwäsche, Handtücher…
…Trifft dies zu, ist der vermietete Gebäudeteil als gewerblich genutzt zu beurteilen. Anmerkung: Es bestehen jedoch keine Bedenken, aus verwaltungsökonomischen Gründen Fremdenzimmer (bis zu 10 Betten), die im landwirtschaftlichen Wohngebäude liegen und nur gelegentlich vermietet werden, im übersteigenden Wohnungswert als "sonstiges bebautes Grundstück" zu erfassen…
…für LuF (Vollpauschalierung) ermittelnder Land- und Forstwirt vermietet 8 Fremdenbetten in Fremdenzimmern und 8 Fremdenbetten in 2 Appartements. Alle Betten befinden sich im Bauernhofgebäude. Hinsichtlich der Betreuung der Gäste wird zwischen Appartementgästen und solchen in Fremdenzimmern außer der Verabreichung eines Frühstücks an die Fremdenzimmergäste kein…
…oder Tschechien. Die geernteten Feldfrüchte werden in das Inland verbracht und verkauft. Wie ist das Verbringen der Früchte nach Österreich umsatzsteuerrechtlich zu behandeln? Bis zum EU-Beitritt dieser Nachbarstaaten war die Einfuhr der Ernte gemäß Art. 39 Zollbefreiungs-Verordnung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab 1…
…3 Z 1 bis 3 EStG 1988 vorliegt. Allerdings liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn eine gewisse Anzahl von Betten bzw. Appartements überschritten wird bzw. bestimmte Nebenleistungen erbracht werden. Die Abgrenzung zu den betrieblichen Einkunftsarten ist daher in diesem Zusammenhang zu beachten (Details siehe EStR…
…Teilpauschalierung bei Weinbaubetrieben [inklusive Buschenschank] mit einer weinbaulich genutzten Grundfläche von mehr als 60 Ar gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung, Teilpauschalierung im Rahmen des Nebenerwerbs gemäß § 7 der Verordnung [zB Zimmervermietung mit Frühstück bis 10 Betten, Be- und/oder Verarbeitung, Almausschank], Mostbuschenschank, Gartenbau gemäß …