…wie bei der Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO) oder der Bescheidaufhebung nach § 299 BAO. Die Info des bundesweiten Fachbereichs vom 14. Juni 2007, SZK-010103/0023-SVE/2007 (Nachträgliche Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie von Mieterinvestitionen - Behandlung von Anträgen auf neuerliche Prämienfestsetzung) tritt mit Ergehen dieser Information…
…Zeitpunkt, in dem die Jahresfrist für eine Aufhebung und rechtsrichtige Neuerlassung des Erstbescheides nach § 299 BAO bereits abgelaufen ist, ihre rechtliche Existenz entzogen werden könnte, wäre es verfahrensrechtlich zulässig, die Verböserung ungeachtet des eingebrachten Rechtsmittels im Rahmen einer (amtswegigen) Bescheidaufhebung nach § 299 BAO vorzuziehen. Die…
… 299 BAO im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 15.7.2004, C-315/02, Lenz, haben nur auf Antrag zu erfolgen. Amtswegige Bescheidaufhebungen haben zu unterbleiben. 6.3 Das Wahlrecht auf Durchführung der "Endbesteuerungsvariante" oder der "Tarifbesteuerungsvariante" kann nach Bescheidaufhebung neu und unabhängig davon…
…ein Vorlageantrag zur Beschwerdevorentscheidung eingebracht. Hinsichtlich des § 299-Bescheides und des neuen Einkommensteuer-Bescheides 2007 ist die Rechtsmittelfrist noch offen. 31.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 31.4. Lösung Gemäß § 300 Abs. 1 BAO dürfen ua. ab Stellung des Vorlageantrages beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene…
…1 BAO) im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Abgabenverfahren. Wird die Bescheidbeschwerde nach Eintritt der Verjährung zurückgezogen, so steht die Verjährung der Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2008 entgegen. 16. Aufhebungen endgültiger Bescheide 16.1. Bezughabende Normen §§ 200 und 299 BAO 16…
…vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein…
…Rahmen einer Nachbescheidkontrolle (§ 299 BAO, § 16 EStG 1988, LStR 2002 Rz 349) 5.1 Sachverhalt Im Erstbescheid Einkommensteuer 2003 wurden Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 50.166,- gewährt. Im Rahmen der Nachbescheidskontrolle erfolgte eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO. In der neuen Sachentscheidung…
…oder Abweisung ergeht? Führt auch eine Bescheidaufhebung im Sinn des § 276 Abs. 1 BAO zu den Wirkungen nach § 209a BAO? Ist die Wirkung des § 209a BAO im Anlassfall deshalb ausgeschlossen, weil die Aufhebung nach § 299 BAO (und nicht nach § 276 Abs. 1 BAO) erfolgt ist? …
…37 BAO nicht dazu führen, dass ein damals rechtzeitig gestellter Antrag nun als verspätet zu beurteilen ist. Da der Antrag 2013 rechtzeitig gestellt wurde, ist dieser auch 2014 noch als rechtzeitig gestellt anzusehen und ist nicht als verspätet zurückzuweisen. 35. Bescheidaufhebung - Antrag gemäß § 299 BAO…
…rechtskräftiger Bescheid nach § 201 BAO vor Die geänderte Rechtsprechung bildet keinen Grund für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO oder für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO. Auch wenn die geänderte Rechtsprechung als solche keinen Grund für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 oder § 303 BAO darstellt…
…0 | 9.1.2002 | § 299 BAO durch FLD | Dadurch ist der ursprüngliche Bescheid vom 31. Juli 1996 (-10.000,--) praktisch wieder in Kraft getreten. 2.2. Fragestellung 1. Kann in diesem Fall noch ein endgültiger Bescheid erlassen werden, mit einer Änderung dahingehend…
…209a Abs. 2 BAO. Daher steht der Eintritt der Verjährung der Abgabenfestsetzung (im den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid) nicht entgegen, wenn der Antrag vor Eintritt der Bemessungsverjährung eingebracht ist. 6. Ermessen Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies gilt…
…Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…Abs. 1 BAO gestützte Änderungen durchgeführt werden, wenn bereits eine Berufung anhängig ist? 24.3. Lösung § 274 BAO gilt für "ersetzende" Bescheide. Dies sind vor allem nach § 200 Abs. 2, § 299 Abs. 2, § 307 Abs. 1 und § 295 Abs. 1 bis 3 BAO erlassene Bescheide…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden weiterhin im Zivilrechtsweg vollzogen (2. Abschnitt COFAG-NoAG). A…
…insbesondere aus § 209a Abs. 2 BAO ergeben. Danach steht der Eintritt der Verjährung der auf § 299 BAO gestützten Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides nicht entgegen, wenn die Abgabenfestsetzung mittelbar abhängt von der Erledigung einer gegen den Grundlagenbescheid (zB Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, bzw. "Nichtfeststellungsbescheid…
…dann, wenn einem erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsantrag entsprochen wird (vgl. Ritz , BAO 4 , § 245 Tz 23). Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages wurde daher wirksam verlängert und der Vorlageantrag fristgerecht eingebracht. Inhaltlich rechtswidrige (auch Verfahrens-)Bescheide können gemäß § 299 BAO aufgehoben werden…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017