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2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…I Nr. 125/1998). Seither ergaben sich aufgrund der vom EZB-Rat beschlossenen Zinssatzänderungen folgende Änderungen des Basiszinssatzes: | Wirksamkeit ab | Basis- zinssatz | Stundungs- zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

… 205 Abs. 1 BAO. Sie haben daher (nach Maßgabe des § 205 BAO) die Festsetzung von Anspruchszinsen zur Folge. Ergeben sich aus Änderungen oder Aufhebungen gemäß § 295 BAO Änderungen der Bemessungsgrundlage für Verspätungszuschläge, so sind von Amts wegen die Verspätungszuschlagsbescheide (nach § 295 Abs. 3 BAO) zu…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…1 lit. c BAO. Dieser ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß § 16 BewG 1955 zu berechnen. Die konkrete Berechnungsmöglichkeit findet sich auf der Homepage des BMF unter: Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG) Wenn das Wohnrecht, wie in diesem Fall wohl anzunehmen sein wird, einen…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Satz BAO zufolge). Die Anspruchszinsen betragen 2% über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 erster Satz BAO). Ebenso wie die Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO) und die Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO) sind die Anspruchszinsen tageweise zu berechnen. Maßgebend ist der jeweilige Basiszinssatz. Nur an den…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…nicht erreichen. Die Beschwerdezinsen sind gemäß § 204 Abs. 4 BAO mit einem Tageszinssatz zu berechnen. Aufgrund der Antragsgebundenheit dürfen Beschwerdezinsen nicht über den beantragten Betrag hinaus festgesetzt werden, auch wenn diese in einem höheren Betrag zustehen würden. 3.3.3. Abgabenbescheid Beschwerdezinsen sind mit Abgabenbescheid (…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…Erlass abgeleitet werden. Zur Berücksichtigung der Anspruchszinsen (§ 205 BAO) bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen siehe Abschnitt 10 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. September 2001, 05 2001/2-IV/5/01, AÖF Nr. 226/2001. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 20…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…detaillierte Aufgliederung hinsichtlich der nicht anerkannten Betriebsausgaben und Werbungskosten. 15.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 15.4. Lösung Gemäß § 250 Abs. 1 BAO hat eine Bescheidbeschwerde zu enthalten: Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; Die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…a BAO ist der Abänderungsbescheid zu begründen, wenn er von Amts wegen erlassen wird oder wenn er dem Antrag auf Abänderung nicht vollinhaltlich Rechnung trägt. Die Begründung hat ua. zu enthalten die Bezeichnung des rückwirkenden Ereignisses sowie die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, wobei ein Zinsfuß von 5,5% bei unverzinslichen und ein entsprechend geringerer Zinssatz bei niedrig verzinsten Kapitalforderungen und Schulden anzunehmen ist (Abzinsung nach finanzmathematischen Grundsätzen). Hinsichtlich der Berechnung siehe BMF 17.12.2003, GZ 08 0104/2-IV/8/03, Pkt…

04 4282/3-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA Schweiz; Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/3-IV/4/0018.01.2000

…arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen). Die Berechnung der Betriebstättendauer muss ebenfalls in beiden Staaten übereinstimmen. (Abschnitt B Punkt 2 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 3. Kaufpreisforderungen nach Betriebsveräußerungen Veräußert ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger…

04 0610/169-IV/4/91Auslegung der 183-Tage-Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen; Fristenberechnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/169-IV/4/9118.11.1991

…oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Bei Berechnung der in lit. a genannten 183-Tage-Frist ist…

BMF-010222/0011-IV/7/2019Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0011-IV/7/201913.02.2019

…der korrelierte NEFZ-Wert bereits ausgewiesen - dieser ist bis zum 31. Dezember 2019 für die Besteuerung heranzuziehen. Für Fahrzeuge, die im Zulassungsschein noch den ursprünglichen NEFZ-Wert aufweisen, ist dieser im Rahmen der Besteuerung weiterhin ausschlaggebend. Ab 1. Jänner 2020 sind voraussichtlich für die Berechnung…

BMF-010219/0156-VI/4/2010Anwendung der UStR 2000 Rz 265 bei Vermietungen von historischen Gebäuden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0156-VI/4/201001.07.2010

…zu berechnen. Nicht zu berücksichtigen sind dabei jene Kosten, die durch spätere Sanierungsmaßnahmen ersetzt worden sind (zB erste Dachsanierung, wenn inzwischen bereits eine zweite Dachsanierung erfolgt ist oder Teilsanierungen, die durch eine spätere Generalsanierung überholt sind). Als umsatzsteuerlich relevante Mindestmiete gilt die höhere der sich…

BMF-010221/0187-IV/4/2006Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 21./27.3.2006 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0187-IV/4/200630.11.2006

…Steuerpflichtige die Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte nach deutschem Recht erfolge. Die deutsche Seite sieht sich daher gegenwärtig nicht in der Lage, in Zuzugsfällen generell auf die Anwendung des § 15 AStG zu verzichten. Sie wird jedoch prüfen, ob in Anlehnung an die Grundsätze der Verständigungsvereinbarung zu…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…der Grenzzone des einen Staates und wird er im Laufe des Kalenderjahres im anderen Staat bei mehreren Arbeitgebern in der Grenzzone tätig, sind die anfallenden schädlichen Tage zusammenzurechnen und es ist eine Jahresbetrachtung vorzunehmen. Dabei werden mehrere Zeiträume innerhalb eines Kalenderjahres mit einer einheitlichen Berechnung…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…erhält. B leistet eine Aufzahlung von 10.000 €. Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 200 € pro m2, insgesamt also 360.000 €. Die Steuer ist wie folgt zu berechnen: Fall 1 - A und B gehören nicht zum Familienverband des § 26a GGG : B gibt 900…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…es hinsichtlich der Anwendbarkeit seit 13. Juni 2017 (siehe Punkt 4.4.) eine Einschränkung: Bei Einfamilienhäusern dürfen die Immobiliendurchschnittspreise nur angewendet werden, wenn die Grundgröße 3.000 m² nicht übersteigt. Zu beachten ist, dass bei einzelnen Kategorien unterschiedliche Kriterien für die weiteren Berechnungen differenziert werden…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…Berechnung der Höchstgrenze (zweiter Zeitraum) 130 Tage * 20% = 26 Tage 4. Ergebnis (zweiter Zeitraum) B fällt für den Zeitraum 12.05. bis 31.12. unter die Grenzgängerregelung, wenn er an maximal 26 Tagen im Zeitraum 12.05. bis 31.12. außerhalb der Grenzzone tätig…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…Betrachtungszeitraum 1 und 2: jeweils EUR 1.100) unterstützt. Gleiches gilt in Fällen, in denen zur alternativen Berechnung der Umsatzrentabilität (3-Jahres-Durchschnitt, siehe Punkt 5.3.6.) keine insgesamt positiven Einkünfte vorliegen. 5.3.4. Begriffsbestimmungen für die Ermittlung gemäß Punkt 5.3.2 …