…Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden, oder von Organen der Europäischen Union eine Rückforderung und/oder Aussetzung verlangt wird, oder von dem Förderungsnehmer das…
Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus III beträgt EUR 100 pro Betrachtungszeitraum. Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens) ist der Ausfallsbonus…
…Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden, oder von Organen der Europäischen Union eine Rückforderung und/oder Aussetzung verlangt wird, oder von dem Förderungsnehmer das…
…Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden, oder von Organen der Europäischen Union eine Rückforderung und/oder Aussetzung verlangt wird, oder von dem Förderungsnehmer das…
a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…
…Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden, oder von Organen der Europäischen Union eine Rückforderung und/oder Aussetzung verlangt wird, oder von dem Förderungsnehmer das…
…Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden, oder von Organen der Europäischen Union eine Rückforderung und/oder Aussetzung verlangt wird, oder von dem Förderungsnehmer das…
…und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 gewährt werden; Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden; Kurzarbeitsunterstützung (Rz 66). 5.2. Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 5…
…Ein Mitarbeiter A (Arbeitslohn: 300 Euro) fällt unter das Behinderteneinstellungsgesetz (diese Arbeitslöhne sind daher kommunalsteuerfrei). | 1.900,00 | Gesamtlohnsumme des Kalendermonats | - 400,00 | abzüglich der Lohnsumme des nichtunternehmerischen Bereiches | 1.500,00 | steuerbare Lohnsumme | - 300,00 | abzüglich…