…1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierunter fällt auch das so…
…64). 2. Gewährt ein Gesellschafter für die Dauer seiner Beteiligung ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und ergibt sich aus der Vertragsgestaltung, dass die Darlehensgewährung einer Einlagengewährung gleichkommt (zB Bedienung der "Darlehensschuld" im Liquidationsfall erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger), so ist der Steuertatbestand des §…
…3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 befreit den Erwerb eines Grundstückes unter Lebenden durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner unmittelbar zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner (so genannte "Ehe/Partner-Wohnstätte") nur, soweit…
…m2) geschenkt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass hinsichtlich der erst zu errichtenden (oder fertigzustellenden) Wohnstätte die Benutzung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens jedoch innerhalb von acht Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums erfolgt. 2.4.2. "Anschreiben lassen…
…abgabenrechtliche Verrechnungsvorschriften für die Dauer des Insolvenzverfahrens verdrängen, beziehen sich nur auf Insolvenzforderungen. Hinsichtlich der Befriedigung von Masseforderungen enthält die IO keine Sondervorschriften, die der Abgabenentrichtung (etwa auch durch Gegenverrechnung von Gutschriften) zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag entgegenstehen (zB VwGH 22.04.1985, 84/15/0009). Der…
…1987 - Grunderwerbsteuerbefreiung für die Ehewohnung bei Gütergemeinschaft unter Lebenden Sachverhalt: Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 100 m², das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten dient, steht im Alleineigentum des Ehegatten. Die Ehegatten schließen einen notariellen Ehepakt Variante A mit Vereinbarung der Gütergemeinschaft unter…
…Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955 betrifft Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. 4.3.2 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs…
…Außerdem von der Meldepflicht befreit sind folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren: Zuwendungen zwischen Ehegatten zur Anschaffung/ Errichtung einer Wohnstätte (mit höchstens 150 m² Wohnfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses), Zuwendungen an bestimmte nahe Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder…
…BGBl. Nr. 482/1984, 150 m² je Wohnung nicht überschreitet. Das WFG fördert ua die Errichtung von Wohnheimen. Als Wohnheim gilt danach ein zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses seiner Bewohner (Studenten, Senioren, Schüler, Behinderte etc) bestimmtes Heim, das neben den Wohn- und Schlafräumen auch die…
…aus, die offenen Schuldigkeiten zur Gänze zu entrichten, so ist der Vertreter grundsätzlich zur Befriedigung der Schulden im gleichen Verhältnis (anteilig) verpflichtet (Gleichbehandlungsgrundsatz); die Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezieht sich auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits (zB VwGH 29.1.2004…