…8. Gemeine Wert eines Baurechtes Wie ist der gemeine Wert eines Baurechts bei Begründung / bei Übertragung / bei Rückfall außerhalb des begünstigten Personenkreises zu ermitteln? Lösung: Nach § 1 Abs. 1 Baurechtsgesetz idF BGBl. Nr. 258/1990 ist das Baurecht das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf…
Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…
…eine Zurechnung zu einem Gebäude nicht in Betracht; das Gebäude gilt nämlich gemäß § 6 Baurechtsgesetz zivilrechtlich als Zubehör des Baurechts und ist dem Baurechtsnehmer wirtschaftlich zuzurechnen. Für den Grundstückseigentümer liegt daher ein eigenständiges grundsätzlich abnutzbares Wirtschaftsgut vor. Dieses ist entsprechend der Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben…
1. § 1 GrEStG 1987 (Tatbestände) 1.1. § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 und Anwachsung Im Eigentum einer KG mit 25 Kommanditisten zu je 4% Vermögensbeteiligung befinden sich mehrere Eigentumswohnungen. 100% der Kommanditanteile werden nun an den einzigen Komplementär (reiner Arbeitsgesellschafter) abgetreten, wodurch es zu einer…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…
1. § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuertatbestände) 1.1. § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1.1.1. Übergeber hat weiterhin wirtschaftliche Verfügungsmacht Wie ist eine Grundstücksschenkung zu besteuern, wenn sich der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der…
…bei Baurechten. Diese Ausführungen gelten nur für die Rechtslage bis 31.12.2015, für die Rechtslage ab 1.1.2016 ist Folgendes zu beachten: Nach § 1 Abs. 1 Baurechtsgesetz idF BGBl. Nr. 258/1990 ist das Baurecht das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder…
Bei den übrigen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (gärtnerisches, sonstiges land- und forstwirtschaftliches und restliches forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur…
…idgF (Baurechtsgesetz - BauRG) als grundstücks-gleiches Recht, die auf Grund dieses Rechtes erworbenen oder hergestellten Bauwerke als Zugehör des Rechtes. Als Grundstück gelten gemäß § 51 Abs. 2 BewG 1955 auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Bewertung Gemäß § 5 Abs.1 Baurechtsgesetz entsteht das Baurecht…
…des Vertragsabschlusses (Baurechtsvertrag vom...)? Lösung: Die wirtschaftliche Einheit "Baurecht" entsteht mit der Eintragung im Grundbuch. Das Baurechtsgesetz verlangt die Bestimmtheit der Baurechtsdauer. Der Ablauf des Baurechts muss im Grundbuch bestimmt sein. Das Datum des Baurechtsvertrages hat keine Auswirkung auf den Bewertungsstichtag. Stichtag ist der 1…
§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
Aus gegebenem Anlass wird zur Rechtslage hinsichtlich der Grundsteuerbefreiung für das öffentliche Wassergut sowie für die dem öffentlichen Verkehr dienenden Privatstraßen und Privatwege Folgendes mitgeteilt: ad a) Öffentliches Wassergut Öffentliches Wassergut ist nur in bestimmten Fällen von der Grundsteuer sowie von der Abgabe…
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2026 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat unter GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0008-V/2/2018 Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung, die auch die Bestimmungen der Novelle BGBl. II Nr. 290/2016 (Novelle 2016) enthalten, herausgegeben. Diese Erläuterungen sind als Anlage angeschlossen. Weitere Informationen…