…1.: Der Zinscap-Optionsschein ist ein Wertpapier, das dem Optionsberechtigten das Recht auf Auszahlung der Zinsdifferenz zwischen einem Referenzzinssatz und einem Basiszinssatz einräumt und - als Sicherungsinstrument eingesetzt - einem Kreditnehmer einen sicheren Kreditzinssatz garantiert. Wirtschaftlich werden gegen Zahlung des Optionsentgelts variable in fixe Zinsen umgewandelt. Zinsen…
…daher bei der Einkünfteermittlung nicht anzusetzen. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Die Zahlung von Zinsen wird dementsprechend…
…zwingend als ergänzende Leistung zur Zeitschrift. Liegen zwei eigenständige Leistungen vor oder handelt es sich um eine einheitliche Leistung? Wie ist eine etwaige Aufteilung im Hinblick auf das Pauschalentgelt vorzunehmen? Die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften usw. unterliegt gemäß Z 43 der Anlage zu § 10 Abs…
…Berechnung des Zinsenvorteiles hat grundsätzlich nach dem Erlass des BMF vom 6. Februar 1995, 10 5010/1-IV/10/95, AÖF Nr. 73/1995, idF des Erlasses vom 28. Mai 1997, 10 5010/1-IV/10/97, AÖF Nr. 142/1997, unter Berücksichtigung der weiteren…
…10), Zinsen (Art. 11) und Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) sind von der Suspendierung betroffen. Für diese Einkommensarten erfolgt keine Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Ohne eine Einigung über die Aufteilung sind Vertragspartner nicht daran gehindert, nach den Regelungen des nationalen…
…jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des (übrigen) Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig. Obwohl das Wohnhaus im konkreten Fall zur Gänze Privatvermögen darstellt (betriebliche Nutzung unter 20 %), sind die Garagierungskosten im Ausmaß von 15 % (Nutzungseinlage) als Betriebsausgaben abzugsfähig. 4 § 4 EStG 1988 Zinsen als Betriebsausgabe …
…werden zuzüglich zum Leistungsentgelt Zielzinsen vereinbart, dh. der Kunde hat die Möglichkeit, zwischen zinsenfreier und zinsenbelasteter Zahlung zu wählen. Die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages samt Zielzinsen muss jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt erfolgen. Bei Verstreichen dieser Frist werden entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen…
…Eigentumswohnung in einem Gebäude (RZ 567) - kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar? Für das Unterbleiben einer Aufteilung in Fällen einer bloß untergeordneten Nutzung (Rz 566ff) ist entsprechend der Eigenschaft des Gebäudes als einheitliches Wirtschaftsgut Beurteilungseinheit das Gebäude als Ganzes. Dies ist sachgerecht und führt zu einheitlichen Ergebnissen…
…oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein…
…ist keine Aufteilung vorzunehmen. Die Zuschüsse für begünstigte Geschäftsbereiche sind somit zur Gänze steuerfrei, die Zuschüsse für nicht begünstigte Geschäftsbereiche zur Gänze steuerpflichtig. 4.5 § 1 Z 5 NeuFöG, § 2 Z 1 und 4 KVG - Freiwillige Leistung im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung Sachverhalt: Bei Errichtung…
…Ausländer, die gegenüber der österreichischen Bank ihre Identität nachgewiesen haben, unterliegen mit ihren Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug. Geht daher Kapitalvermögen von beschränkt steuerpflichtigen Erblassern auf Inländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es…
…Aufteilung kein Hindernis, denn ob für alle Leistungen ein einheitlicher Preis verlangt wird oder ob alle Leistungen im Zuge eines einheitlichen Vertrages erbracht werden, ist unerheblich ( UStR 2000 Rz 347 ). § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 Verkauf eines Diplomaten-KFZ in der…
…es kommt zu einer Aufteilung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzungszeiten. Alternativer Fall 2: Neben der Nutzung durch den Stifter (für fünf Wochen) kommt es auch zu einer Fremdvermietung im Ausmaß von 10 Wochen. In diesem Fall sind die Kosten der Nichtnutzung nach betriebswirtschaftlichen (nachvollziehbaren…
…000 | | | Zinsen (Kennzahl 9910) | | | + 120 | AfA (Kennzahl 9920) | - 150 | | | Steuerlicher Ergebnisanteil | 21.850 | 16.000 | 8.120 | Einkünfte der DEF-KG | 45.970 Der Betrag von 45.970 ist…
…30 EStG 1988 anzusehen? Wenn ja, wie sind die Anschaffungskosten zu ermitteln? Eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des § 83 EheG ist - auch bei Ausgleichszahlungen - einkommensteuerrechtlich grundsätzlich als Naturalteilung zu werten (kein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang). Dies gilt insbesondere auch…
…GGG erklärten bzw. bescheinigten Wert liegen. 5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens Die Bemessungsgrundlage bildet grundsätzlich die Gegenleistung, soweit eine solche nicht zu ermitteln ist oder unter dem Wert gemäß § 6 GrEStG 1987 liegt, der dreifache Einheitswert. Bundesministerium für Finanzen, 28. Mai 2013
…diese Zinse tatsächlich entrichtet werden. Dagegen sehen die "angemessenen Mietzinse" nach dem Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993, die ab 1995 gelten, einen kalkulatorischen Gewinn vor und sie werden jährlich unabhängig von der Gesetzgebung in ihrem Wert angepasst. Wirtschaftlich stellen sie die Untergrenze der frei…
…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Tagen außerhalb der Grenzzone in einem der beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge, dass nicht mehr Artikel 19 Absatz 1a, sondern Absatz 1 Satz 2 (Staatsbürgerschaftsvorbehalt) des Abkommens anwendbar wäre und es folglich zu einer Aufteilung des…
…geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen aus unselbständiger Arbeit idR Art. 15 Abs…