…gegenständlichen Fall hat Herr S. keine Geld- oder Sacheinlage, sondern seine Arbeitskraft eingebracht. Dafür wurde er aber nicht als bloßer Arbeitsgesellschafter (vgl. UmgrStR 2002 Rz 1298), sondern mit 49% an der Substanz beteiligt. Gesellschaftsrechtlich ist eine Substanzbeteiligung gegen bloße Einlage der Arbeitskraft zulässig (vgl. Krejci…
… 1 Abs. 2a GrEStG 1987 und Anwachsung Im Eigentum einer KG mit 25 Kommanditisten zu je 4% Vermögensbeteiligung befinden sich mehrere Eigentumswohnungen. 100% der Kommanditanteile werden nun an den einzigen Komplementär (reiner Arbeitsgesellschafter) abgetreten, wodurch es zu einer Anwachsung nach § 142 UGB beim Komplementär kommt…
…sollen, weil die Veräußerung des Vermögens zu Buchwerten stattgefunden habe. Beispiel b): An einer schon seit längerer Zeit bestehenden Kommanditgesellschaft mit dem hauptsächlichen Geschäftsgegenstand "Werbeagentur" sind eine Komplementärgesellschaft mit beschränkter Haftung (als Arbeitsgesellschafterin) und vier Kommanditisten mit einer Vermögenseinlage von jeweils 25% des Gesellschaftsvermögens beteiligt…
…1 UGB nach dem Verhältnis des Wertes der vereinbarten Einlagen. Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt. Wenn sich der Beitrag eines Gesellschafters auf die Leistung von Diensten beschränkt (Arbeitsgesellschafter), so hat dieser keinen Kapitalanteil und ist daher auch kein wirtschaftlicher Eigentümer. Bei…
…2009, 2004/13/0158). Eine Geltendmachung einer Haftung gegenüber Komplementären oder Kommanditisten von Personengesellschaften ist rechtlich nicht zulässig. Grundsätzlich sind Bezüge eines Kommanditisten auch im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit oder eines Arbeitsgesellschafters Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, sofern kein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. 6.3…
…Erwerb von Anteilen am Gesellschaftsvermögen durch Personen, die noch nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt waren, selbst dann wenn sie bereits Gesellschafter der Personengesellschaft sind (Arbeitsgesellschafter), jedenfalls tatbestandsmäßig ist und für die Berechnung der 95%-Schwelle zu berücksichtigen ist. 1.2.2. Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften Ist nach…
…Wien, ist mit 100% die in Deutschland ansässige M Ltd & Co KG beteiligt; Arbeitsgesellschafterin und Komplementärin ist die M GmbH, Wien (0%). An der deutschen M Ltd & Co KG sind die in Deutschland ansässigen natürlichen Personen, Herr MR mit 86% und Herr ER mit 14…
…die restlichen Gesellschafter der GesbR sind nunmehr als Komplementäre beteiligt, wobei der Geschenkgeber weiterhin reiner Arbeitsgesellschafter ist. Die Geschenknehmerin hat ein abgeschlossenes Jusstudium und hat die Anwaltsprüfung abgelegt. Sie ist und war auch bisher während ihrer Zeit als Gesellschafterin in der Gesellschaft selbst nicht aktiv…
… 10 Z 1 lit. c 4. Fall UmgrStG ergibt, dass auf die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse abgestellt wird und es sohin darauf ankommt, ob neben dem Arbeitsgesellschafter nur eine "§ 7 Abs. 3 KStG-Körperschaft" beteiligt ist. Der Vorrang der wörtlichen Auslegung im gegenständlichen Fall ist damit zu…