…deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, würden davon aber nicht profitieren. Daher wird für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Höchstbetrag der Negativsteuer von derzeit 110 Euro auf 200 Euro angehoben. Dieser Pendlerzuschlag in Höhe von höchstens 90 Euro steht zu, wenn Sie mindestens in einem…
…nicht handelbares Optionsrecht ein, welches nach Ablauf der Wartefrist (vesting period) im Ausübungszeitraum (exercise period) ausgeübt werden kann. Genannte Mitarbeiter werden im Zeitraum zwischen Optionseinräumung und -ausübung vorübergehend von Österreich ins Ausland entsandt (outbound) bzw. vom Ausland nach Österreich entsandt (inbound), wobei das Besteuerungsrecht bei…
… 68 öEStG vorgesehenen Steuerfreibeträge wie die bei österreichischen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer. (2) Die in Liechtenstein von den Bruttobezügen (einschließlich der steuerbegünstigten Zulagen und Zuschläge) abkommenskonform erhobene Quellensteuer wird ohne Ausscheidung eines auf den in Österreich steuerfreien Teil der Einkünfte entfallenden Quellensteuerbetrages in Österreich zur Anrechnung…
…Die Neuregelung sieht einen Anspruch auf Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vor, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales. Fahren Pendlerinnen/Pendler mindestens an drei Tagen pro Woche zur Arbeit…
…außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, oder b) falls der Arbeitnehmer nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist - wenn die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20 % der tatsächlichen Werk- bzw. Arbeitstage im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (der…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
…aliquote Urlaubs- und Weihnachtsremuneration) in Höhe von 3.031,25 Euro ausbezahlt (der Arbeitnehmer tritt mit 30.06.2014 aus dem Unternehmen aus). Der Arbeitgeber hat die österreichische Lohnsteuer (auch für die Tätigkeit im Ausland) einbehalten. Die jeweils für die Tätigkeit in der Schweiz bzw…
… 1.4. Lösung Im vorliegenden Fall wäre zunächst zu prüfen, ob die Tätigkeit des in die Slowakei entsandten Arbeitnehmers im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellungsvertrages erfolgt oder ob diese Tätigkeit im Rahmen eines gesonderten Dienstverhältnisses mit der slowakischen Tochtergesellschaft erfolgt. Zur Frage, wer im Fall…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
…unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte (EAS 1893). Unterlässt daher ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer ein Verfahren zur Geltendmachung ihm zustehender zusätzlicher Abzüge in der Schweiz, so kann nur der unter Abzug der ihm zustehenden Begünstigungen ermittelte Steuerbetrag auf Grund…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
…das Entgelt. Hinsichtlich der Höhe des Entgelts ist in Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber-, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer-Verhältnissen (außerbetriebliche Motive) jedoch die mögliche Anwendung der Normalwertregelung (vgl. § 4 Abs. 9 UStG 1994) zu beachten. So wird in derartigen Naheverhältnissen der übliche Verkaufspreis (Marktpreis) als Normalwert bzw. Entgelt heranzuziehen sein…
… 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 Sachverhalt Ein in Österreich mit Familienwohnsitz ansässiger Arbeitnehmer erzielt Einkünfte in Deutschland als angestellter Investmentbanker und ist jeweils drei Tage pro Woche am Arbeitgeberort in Deutschland und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich…
Auslaufen der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Republik Italien über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der…
…bei Elternkarenz bzw. Elternzeit, längeren Krankheiten, unbezahltem Urlaub), der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt mit weniger als fünf Wochenarbeitstagen ist (siehe 2.4.3), der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres in die Grenzzone gezogen bzw. aus der Grenzzone weggezogen ist (siehe 2.4.4), oder der Arbeitnehmer während des…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und…
…trifft nur noch für Fälle zu, bei denen die Steuerpflichtigen die Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2010 angetreten haben. Da die Altersteilzeitaufstockungsbeträge an Arbeitnehmer, die erst ab 1. Jänner 2010 die Altersteilzeit begonnen haben, dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet…