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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…sind. In einem solchen Fall (wenn aus der nachgereichten Erklärung die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht klar ersichtlich sind) sollte (ebenso wie bei einer ausdrücklichen Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Anregungen von amtswegigen Wiederaufnahmen (§ 303 BAO) in Zusammenhang mit vergessenen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen? 8. Bindung an Berufungsentscheidungen im Umsatzsteuerfestsetzungsbereich (§ 289 Abs. 3 BAO)? 9. Vertretungsberechtigung von Bilanzbuchhaltern und Vorgangsweise bei Überschreiten der Befugnisse (§§ 1, 2 BibuG, § 84 BAO)? 10. Mittelbare Abhängigkeit einer Abgabenfestsetzung von…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen) ist § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO inhaltsleer, weil hier die Anfechtung nur die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bezwecken kann, es somit nicht mehrere Beschwerdepunkte geben kann. Desgleichen kommt eine Änderung solcher…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…zB Tag der Überweisung), Angaben über den Tag der Bekanntgabe (Zustellung) des die Abgabe herabsetzenden Bescheides oder Erkenntnisses, Angaben darüber, ob die Beschwerde gegen einen amtswegigen Bescheid bzw. gegen eine Abweichung vom zu Grunde liegenden Anbringen gerichtet war. Fehlende Angaben im Sinn des § 205a Abs…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…2 BAO genannten Jahresfristen bereits abgelaufen und sachverhaltsmäßig sinngemäß auch die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 3 BAO für eine beantragte oder amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) nicht anwendbar wären, könnte der vom Parteienvertreter kraft Gesetzes als Bevollmächtigter und Haftungspflichtiger zu Unrecht entrichtete…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Anbringen nicht unverzüglich entscheidet bzw. entscheiden kann) fallen hierunter weiters etwa auf amtswegige Wiederaufnahme (zB des Feststellungsverfahrens nach § 188 BAO) gerichtete Anregungen der Partei, Anbringen, die eine Änderung oder Aufhebung von Grundlagenbescheiden abgeleiteter Bescheide gemäß § 295 BAO anregen, auf Endgültigerklärung bzw. auf Erlassung des endgültigen…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…weil die Ausgaben in einem Erlass als nicht abzugsfähig bezeichnet werden, den trifft grundsätzlich kein grobes Verschulden, das der Bewilligung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens entgegenstehen würde, wenn im Wiederaufnahmsantrag als Folge die Erlassmeinung ablehnender Judikatur oder als Folge einer Änderung von Erlässen des Bundesministeriums für…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…ist § 299 BAO nur dann tauglich, wenn die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Ferner könnte eine amtswegige Wiederaufnahme wegen Vorliegens des Vorfragentatbestandes (=Einantwortung) angewendet werden. Zudem könnte man gemäß § 295a BAO den ursprünglich richtigen Feststellungsbescheid dahingehend abändern, dass die unverändert festgestellten Gesamteinkünfte statt auf A…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…GBP im Rahmen einer Wiederaufnahme einen neuen Einkommensteuerbescheid für 2007 erlassen? Wie ist der Rechtsmittelverzicht zu sehen? 21.4. Lösung Eine amtswegige Wiederaufnahme ist vor Rechtskraft des Verfahrens möglich. Die Wiederaufnahme ist daher im konkreten Fall grundsätzlich zulässig. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Änderung der Bescheide ergibt sich das Problem, dass für die Veranlagung als unbeschränkt Steuerpflichtiger EDV-technisch eine neue Steuernummer aufgenommen werden muss, da die Veranlagung auf der bisherigen Steuernummer (gilt nur für beschränkte Steuerpflicht) nicht möglich ist. Auf der neuen Steuernummer ist wiederum kein Wiederaufnahmsbescheid…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…Schiedsübereinkommen oder dem EU-BStbG umsetzt oder ggf. eine davon abweichende Einigung widerspiegelt, ist, sofern ein Verwaltungsgericht noch nicht über den Gegenstand des Verfahrens entschieden hat, von der zuständigen Behörde gem. § 48 Abs. 2 BAO amtswegig festzustellen. Die allgemeinen Ausführungen zur Umsetzung in den Kapiteln…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…verweigern, wenn die Einsichtnahme in die Anzeige zu einer Schädigung von berechtigten Interessen Dritter (insbesondere des Anzeigers) führen würde. Die potentielle Schädigung (zB dem Anzeiger drohen im Falle der Offenbarung Repressalien) kann sich beispielsweise aus der Anzeige selbst ergeben bzw. ist sie amtswegig zu ermitteln…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…von dieser Änderung der örtlichen Zuständigkeit nicht in Kenntnis gesetzt. 3.2. Fragestellung Bei welchem Finanzamt können Anbringen eingebracht werden? 3.3. Lösung Gemäß § 6 letzter Satz AVOG 2010 können Anbringen auch noch an die bisher zuständig gewesene Abgabenbehörde gerichtet werden, solange eine Verständigung des…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…von 10% unterworfen. Dies sei irrtümlich erfolgt und auf fehlerhafte Datenübermittlung und Datenerfassung innerhalb des Unternehmens zurückzuführen. Der Anregung wurde gefolgt, für die betroffenen Jahre eine Wiederaufnahme des Verfahrens verfügt und mit diesen Bescheiden neue Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer über die genannten Jahre verbunden bzw. erlassen…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…eine gerichtliche Entscheidung, bevor die Frist für die Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde durch die zuständige Behörde abgelaufen ist (siehe Kapitel B.2.2.2.), ist die Streitbeilegungsbeschwerde zurückzuweisen. Der Abgabepflichtige hat keinen Zugang zum Verfahren nach EU-BStbG (§ 15 Abs. 2 Z 3 EU-BStbG). Amtswegige…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…an den Erben tatsächlich an vier Erben vorzunehmen gewesen wäre. 11.3. Frage Ist der Feststellungsbescheid mittels Beschwerdevorentscheidung (BVE) aufzuheben und ein neuer Feststellungsbescheid zu erlassen, weil eine Änderung der Beteiligten (Bescheidadressaten) im Zuge der Beschwerdeerledigung nicht zulässig wäre? 11.4. Lösung Dem verfahrensrechtlichen Gebot…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Rechberger, AußStrG2 § 172 Rz 1) und kann bei Änderung der Erbenverhältnisse wieder abgefordert werden (vgl. § 173 Abs. 2 AußStrG). Insbesondere kann auf Basis dieser Amtsbestätigung auch kein bei einem Kreditinstitut erliegendes Bankguthaben realisiert werden, da die endgültige Erbenstellung aufgrund Einantwortung eben nicht gesichert ist (vgl…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…so ist danach der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen mit der Begründung, dass die Gewährung der Wiederaufnahme keinen im Spruch anders lautenden Bescheid ergibt. 28. Beschwerdeverfahren Beschwerde gegen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid, Erlassung Einkommensteuerbescheid 28.1. Bezughabende Norm § 300 BAO 28.2. Sachverhalt Eine Vorlage betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2014 ist beim BFG…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Rückerstattung ist gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG (im Einklang mit der Grundregel in § 198 BAO) amtswegig vom zuständigen Finanzamt durch Abgabenbescheid festzusetzen. Wird eine in den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 COFAG-NoAG enthaltene Bagatellgrenze nicht überschritten, ist keine Rückerstattung…