…und sonstige für die Lohnsteuerprüfung relevante Unterlagen (§ 87 Abs. 1 EStG 1988), Geben von Erläuterungen (§ 87 Abs. 2 EStG 1988) und Erteilung von Auskünften (§ 87 Abs. 3 EStG 1988), aber auch - dem Grunde nach - Einbehaltung (§ 78 EStG 1988) und Abfuhr (§ 79 EStG 1988) der Lohnsteuer…
…der Quelle vorliegen. Es wird damit die Auflage verbunden, für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Finanzamt ........................... wahrzunehmen. Beschäftiger, denen eine Kopie dieses Bescheides vorliegt, sind nach Maßgabe dieses Bescheides und der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen von der Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr…
…gemäß § 76 (Einbehaltung der Lohnsteuer), § 79 (Abfuhr der Lohnsteuer), § 84 (Übermittlung eines Lohnzettels) sowie § 87 (Gewährung von Einsicht in Lohnaufzeichnungen) EStG 1988. Für eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat, hat…
…wobei formal der Weg einer Anmietung von einer ausländischen Verleihfirma gewählt wird, besteht das Risiko, dass die inländischen Baufirmen sich selbst nicht als die wahren Arbeitgeber einstufen und daher weder Lohnsteuer einbehalten noch den 20%igen Abzug von den Arbeitskräftegestellungsvergütungen vornehmen und sich hierbei auf…
…ist ein Lohnkonto zu führen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat an das zuständige Finanzamt den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond zu entrichten, wenn die Summe der monatlichen Bezügen aus allen Dienstverhältnissen 1.095 Euro übersteigt…
… 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine besondere Erhebungsform (im Abzugsweg) der Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer (§ 82 EStG 1988). Verjährungsverlängerungshandlungen im…
…0111; siehe auch Ritz, BAO, § 184 Tz 3). Der Arbeitgeber haftet gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Die Haftung des Arbeitgebers betrifft im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs. 1 EStG 1988 grundsätzlich nicht jene Lohnzahlungen…
…1 Z 4 erster Teilstrich EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, die Pflicht zum Lohnsteuerabzug in Österreich. Das nach § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 im nationalen Recht bestehende Besteuerungsrecht an den Gehältern der in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer für die in Österreich ausgeübte Arbeitsleistung…
…Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Beträgen gemäß § 99 EStG 1988, die sich aus Abgabenbescheiden (im Verhältnis zum Eigenschuldner) ergeben. Abgabenbescheide sind nicht nur Veranlagungsbescheide gemäß den §§ 39 oder 41 EStG 1988, sondern auch (gegenüber dem Eigenschuldner erfolgende) Vorschreibungen von Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs. 4 EStG 1988. Der…
…Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (§§ 78 und 82 EStG 1988) besteht. Der Zufluss des Vorteils iSd § 19 EStG 1988 findet erst mit der Verwendung der Bonusmeilen…
…Übereinstimmung. Als unternehmerische Tätigkeiten im Sinne des Kommunalsteuerrechts gelten jedoch (unabhängig von der Qualifikation nach § 2 Abs. 5 KStG 1988) stets Wasserwerke (Trink- und/oder Nutzwasserversorgung) Schlachthöfe Anstalten zur Müllbeseitigung, zur Tierkörpervernichtung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen (zB Kanalisationsanlagen) sowie die Vermietung und…
…wenn der Antrag vor diesem Zeitpunkt eingebracht wird. 2. Haftung für Abfuhrabgaben (§ 202 BAO) Nach § 202 Abs. 1 erster Satz BAO gilt § 201 BAO sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Derartige Abgabenvorschriften sind insbesondere: § 79 EStG 1988 (Lohnsteuer…
…vorsätzlich lit. a) Abgaben, die selbst zu berechnen sind oder Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; lit. b)durch…
…der auf Rechtsauslegungen in Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen (bzw. für den Dienstgeberbeitrag des Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) vertrauend Abgaben selbst berechnet und abführt, kein grobes Verschulden (im Sinn des § 217 Abs. 7 BAO) treffen. Dies betrifft beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen, Dienstgeberbeiträge, Lohnsteuer und…
…1 Z 3b | -90,00 | 243 | LSt-Bmgl | 13.965,02 | 245 | Anrechenbare Lohnsteuer | 3.087,73 | 260 Der Arbeitnehmer wurde 2013 sowie vom 01.01.2014 bis 28.02.2014 in die Schweiz entsendet…
…Für die Einkommen(Lohn-)steuer bestehende Sonderregelungen oder Verständigungsvereinbarungen nach diversen DBA (zB Deutschland, Schweiz) haben für die KommSt keine Bedeutung. 16.3.2. Zuordnung des Geschäftsführers Rz 199 Ein Dienstnehmer iSd KommStG 1993 ist derjenigen Betriebsstätte des Unternehmens zuzurechnen, mit der er nach wirtschaftlichen…
…den vorstehend angeführten Erfordernissen gerecht werden muss. Kann dem österreichischen Arbeitgeber keine oder nur eine unzureichende Bestätigung vorgelegt werden, wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein, wobei zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung in einem solchen Fall noch die Möglichkeit eines Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit dem…
…bei Arbeitnehmern: Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsausübungsstaat ansässig ist oder nicht und ob er zu diesem Zeitpunkt noch…
…hat die Besteuerung im gegenständlichen Fall daher so zu erfolgen, als wäre die Maßnahme nicht gesetzt worden. Die Bewegungen auf den Kapitalkonten sind daher auszublenden und die Besteuerung auf dieser Grundlage vorzunehmen. 2. Vorweg anfallende Kosten der Umwidmung und Aufschließung 2.1. Bezughabende Norm §§ 16…
…nach der Verlagerung der Ansässigkeit zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Beantragt die pensionsbeziehende Person auch die Veranlagung ihrer ab 1.6.2015 in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte, hat diese gemäß § 102 EStG 1988 zu erfolgen. Es kommt somit zu zwei getrennten Steuerveranlagungen (1.1. - 31.5. Veranlagung der…