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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Beträge, die über das nicht steuerbare betragliche Höchstausmaß hinausgehen, sind voll kommunalsteuerpflichtig. Nicht steuerbare Kilometergelder können für maximal 30.000 km im Kalenderjahr gewährt werden (VwGH 19.05.2005, 2001/15/0088). Beiträge zur BV-Kasse (nach dem BMSVG) gemäß § 26 Z 7 lit. d…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Angesichts des Umstandes, dass die Kostenabgeltung über das Kilometergeld bis zu einer Fahrleistung von 30.000 km nicht zu beanstanden ist (vgl Rz 1613 EStR 2000), könnte nur hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles (hier: 10.000 km) eine verdeckte Ausschüttung gelegen sein. Eine solche kommt…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…Nettoeinkommensentgang EUR 30.000, der maximale Comeback-Bonus beträgt EUR 7.500, der maximal Zusatzbonus beträgt EUR 1.500. In Summe beträgt die maximale Gesamtförderung somit EUR 39.000 pro Förderungswerber. Für den gewählten Betrachtungszeitraum beträgt die maximale Förderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang EUR 2.000…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…Jahr 2015, wobei die Anschaffungskosten 40.000 Euro (brutto) betrugen. Dieses Fahrzeug wird vom Unternehmer auch zu 40% für außerunternehmerische Zwecke verwendet. 2017 wird dieses Elektrofahrzeug um einen Kaufpreis von 30.000 Euro veräußert.   Variante: Die Anschaffungskosten betrugen 60.000 Euro (brutto). Dieses Fahrzeug…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…36), gemäß Punkt 4.1. dieser Richtlinie und im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. 2. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um eine Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996 idgF. Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung…

BMF-010222/0058-VI/7/2016Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0058-VI/7/201628.10.2016

…und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (200 km vom inländischen Hauptwohnsitz entfernt) ist er in beiden Staaten veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Er spendet einen beträchtlichen Betrag an eine österreichische karitative Einrichtung und…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…30 BewG 1955 - Landwirtschaftlicher Betrieb, wirtschaftliche Einheit bei teilweiser Verpachtung Ein Landwirt verpachtet einen Teil seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die verbleibende landwirtschaftliche Fläche von 1,8 ha und 8 ha Wald werden vom Grundeigentümer weiter selbst bewirtschaftet. Von der landwirtschaftlichen Fläche sind 1.000 m²…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…maximale Förderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang EUR 2.000. Förderungen der Auszahlungsphase 1 werden auf die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges nach Maßgabe des Punktes 5.7. angerechnet. 5.2. Betrachtungszeiträume und Antragsfrist Es gibt fünf Betrachtungszeiträume. Betrachtungszeitraum 1: 1.11.2021 bis 30.11.2021 Betrachtungszeitraum 2:…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…1. Bezughabende Norm § 121a BAO 2.2. Sachverhalt Eine Erbschaft von über 50.000 Euro wird vom Erben verschenkt. Der Geschenknehmer ist der Gatte der Großcousine des Erben. Variante: Der Geschenknehmer ist der Großonkel des Erben. 2.3. Frage Ist die Schenkung anzuzeigen? 2.4…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

… | 11% bis 30% | 27% | &nbsp; | 31% bis 50% | 55% | &nbsp; | > 50% | 100% | (2) | Mehr als 1 Kunsteinbau pro 10 km erforderlich Als Kunsteinbauten gelten nicht: kleinere Bauten wie Rohrdurchlässe < 1m Durchmesser kleinere Stützmauern…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…Teleworking-Programms des Arbeitgebers die Möglichkeit hat, zu Hause seiner Arbeit nachzugehen (EAS 2803), oder darauf, dass er in Deutschland (zumindest halbtägig) außerhalb der 30 km-Zone tätig wird (BMF 16.12.1994, 04 1482/27-IV/4/94, AÖF Nr. 10/1995 - "Anwendung der…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…garantiewerbenden Unternehmens zu seinem Liquiditätsbedarf kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate bei KMU bzw. für die kommenden 12 Monate bei großen Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Gewährung zu decken. Bei Krediten, die bis zum 30. Juni 2022 laufen…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…| Unterjährigkeitsabschlag k (m) nachschüssige Zahlungsweise | m = 2 (halbjährig) | 0,256 686 | 0,756 686 | m = 4 (vierteljährig) | 0,383 357 | 0,633 357 | m = 6 (zweimonatig) | 0,425 334 | 0,592 000 …

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…Die Zahlungsweise ist vorschüssig. J = 6.000 (12-mal 500) äx = 13,2922242 (Tabelle A, Wert für 60-Jährige) k(m) = 0,467186 (Abschlag gemäß Tabelle D) lx(55) = 85.263,85705 (Tabelle A für 55-Jährige) lx(60) = 82…

08 1426/2-IV/8/01Euroumstellung der luf Bewertungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1426/2-IV/8/0120.12.2001

…Euro | Mindestertragswert (Mindesteinheitswert) | 2.000 | 150 | Teichwirtschaften | 30.000 | 2.180,1850 | Forellenzucht- und Forellenmastbetriebe | 1.330.000 | 96.654,8694 | Fischereiberechtigungen an Fließgewässern | 75.000 | 5450,4626 | Fischereiberechtigungen an stehenden nicht…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…entrichteten Betrag) Beschwerdevorentscheidung 70.000 € (Gutschrift daher 50.000 €) Beschwerdezinsen von 30.000 € (nur vom entrichteten Betrag) 3. Beispiel Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020: 80.000 € Nachforderung wird zur Gänze entrichtet Beschwerde (vom nachgeforderten Betrag sind 10.000 € strittig) Beschwerdevorentscheidung…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…in Anspruch genommen werden, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland haben, wenn der Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt (UStR 2000 Rz 994). Wie in allen anderen Bereichen der Umsatzsteuer, sind auch die Bestimmungen zur Kleinunternehmerreglung nach dem Unionsrecht auszulegen. Besonders das EuGH-Urteil…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…Süßmost € 7.000,-- Im Jahr 2003: Einnahmen aus Ab-Hof-Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten € 30.000,-- Einnahmen aus Buschenschank € 29.000,--*) *) davon: Einnahmen aus be- und verarbeiten Produkten € 22.000,-- und Einnahmen aus Most und Süßmost € 7.000,-…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…Ein Büroraum wurde angemietet, das Unternehmen erzielt bei geringen Verlusten rund 30.000 Euro Umsatz pro Jahr. P hat seinen Hauptwohnsitz in Österreich und einen Nebenwohnsitz in Ungarn. P bestellt bei einem österreichischen Fahrzeughändler ein neues hochpreisiges Kraftfahrzeug für das slowakische Unternehmen und gibt dessen…

BMF-010220/0107-VI/9/2014Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0107-VI/9/201425.07.2014

…000 kWh | ins Netz gelieferte Menge | 20.000 kWh | selbst erzeugte und selbst verbrauchte Menge | 30.000 kWh | abzüglich der gemäß § 2 Z 1 lit. b ElAbgG befreiten Energie | minus 25.000 kWh | daher steuerpflichtig | 5.000…