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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Das Gebot, "in der Sache selbst zu entscheiden", setzt voraus, dass die Sache, also jene, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. Ritz, BAO5, § 279 Tz 10), mit der Sache identisch ist, die in die Sachentscheidung der…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Wiederaufnahmsgrund genannt ist. 3.3. Abänderung Die Abänderungsbefugnis besteht nur innerhalb der Sache, somit der Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides gebildet hat (vgl. zB VwGH 26.2.2004, 2002…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

1. Anwendungsbereich Der wesentlichste Teil des Spruches des Auskunftsbescheides besteht in der die Abgabenbehörde bindenden abgabenrechtlichen Beurteilung eines im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhaltes. Der Auskunftsbescheid ist eine Zusage. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…sowie auf Grund der Vorschrift des § 232 Abs. 2 lit. a BAO ist die voraussichtliche Abgabenhöhe Spruchbestandteil jedes Sicherstellungsauftrages. Da im Berufungsverfahren (nach § 289 BAO) Änderungen immer nur innerhalb des Spruches des jeweiligen Bescheides (somit innerhalb der "Sache", die den Inhalt des Erstbescheides gebildet hat)…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Gemäß § 20 AVOG 2010 geht der Wohnsitz dem gewöhnlichen Aufenthalt vor, daher ergibt sich keine Änderung der Zuständigkeit. Ist jedoch aufgrund der Dauer der Inhaftierung (im Extremfall lebenslänglich) auf eine Aufgabe des Wohnsitzes zu schließen, so ändert sich die Zuständigkeit. 6. Zustellung - in Databox 6…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Verlängerungshandlungen (§ 209 Abs. 1 BAO) im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Abgabenverfahren. Wird die Bescheidbeschwerde nach Eintritt der Verjährung zurückgezogen, so steht die Verjährung der Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2008 entgegen. 16. Aufhebungen endgültiger Bescheide 16.1. Bezughabende Normen §§ 200 und…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…2 Z 4 AVOG 2010 (Betriebsfinanzamt) bzw. aus § 22 Abs. 2 Z 1 AVOG 2010 (Lagefinanzamt). Die Änderungen des Zuständigkeitsrechts durch BGBl. I Nr. 9/2010 treten mit 1. Juli 2010 in Kraft. Dies betrifft das AVOG 2010 und in der BAO enthaltene Bestimmungen über…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…des Bescheids, über den Informationsaustausch auf Ersuchen bereitzustellen sein. Grundsätzlich ist für den Informationsaustausch die Originalsprache des jeweiligen grenzüberschreitenden Vorbescheids ausschlaggebend. Vorzugsweise sollte jedoch zumindest die Kurzzusammenfassung (Annex C) in einer Arbeitssprache der OECD (somit Englisch oder Französisch) oder in einer anderen bilateral vereinbarten Sprache…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…damit nicht aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen eine unrichtige Meldung abgegeben wird. Mit der Retournierung des vom Klienten firmenmäßig gefertigten standardisierten Formulars "Auftrag zur Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer" kann der Vorgang der Überprüfung jedenfalls als abgeschlossen betrachtet werden. Da der Zeitpunkt der jährlichen…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…den aktuellen Änderungen) bzw. Finanzonlineverordnung 2002 anwendbar unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen. Wäre hier nicht auch eine Aufgliederung der ausschüttungsgleichen Erträge nach RZ 89 StiftR erforderlich? Sonst müsste Randziffer 56 der InvFR analog anwendbar sein. Durch die Neufassung der durch den VfGH aufgehobenen Bestimmung des …

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…Zuschüssen Ein österreichischer Forschungsverein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung neuer Erkenntnisse in den Bereichen Sprache - Wirtschaft - Kultur zum Zwecke des Gemeinwohls sowie die Förderung transnationaler Forschungsbeziehungen. Der - unternehmerisch tätige und steuerlich erfasste - Verein ist ua. an Forschungsprojekten beteiligt, die von einem…

VS-1105/6-III/11/98Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungErlässe & InformationenErlassVS-1105/6-III/11/9819.05.1998

…französischer und niederländischer Sprache abgefasste Verwaltungsvereinbarung wird sechsfach ausgefertigt und tritt zu Beginn des Monats, der auf ihre Unterzeichnung folgt, in Kraft. Die Vereinbarung kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Artikel 7 Die vorliegende Verwaltungsvereinbarung setzt alle anderen diesbezüglich bestehenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien außer Kraft…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

…(Randzahlen), Aufnahme von Hyperlinks im Rahmen eines klaren Dokumentaufbaues laufende Rechtsbereinigung durch Einarbeitung von Änderungen und Herausgabe "konsolidierter" Versionen, sowie expliziter "Aufhebung" von "Alt"Erlässen, sowie insgesamt möglichst klare und deutliche Darstellung des Zeitbezuges Aufbaugestaltung: Die erforderlichen "Kopfinformationen" eines Erlasses (wie GZ, Aktenplankennzahl, etc.) sind…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…anderen Arten von Depots und Schließfächern. Das Auskunftsverlangen unterbricht nicht den weiteren Prüfungsablauf. Das heißt Prüfungshandlungen, die unabhängig von der Einschau in die Kontendaten durchgeführt werden können, sind ohne Verzug weiterzuführen. 2.4.2. Bewilligung der Konteneinschau Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung des…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Erledigungsentwürfe Aktenvermerke (§ 89 BAO) Auszüge des Abgabenkontos Schriftverkehr mit anderen Abgabenbehörden (zB Amtshilfeersuchen) Niederschriften zB über die Einvernahme von Zeugen oder Auskunftspersonen (die Identität solcher Personen darf dem Abgabepflichtigen gegenüber nicht geheim gehalten werden) schriftliche Weisungen der Oberbehörde Akten eines Finanzstrafverfahrens, wenn sich die Abgabenbehörde…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…zu erhöhen, enthält das OECD-MA seit 2008 in Art. 25 Abs. 5 eine Bestimmung für ein verbindliches Schiedsverfahren. Wurde innerhalb von 2 Jahren nach Unterbreitung des Streitfalles mit dem anderen Vertragsstaat keine vollständige Lösung im Verständigungsverfahren erzielt, kann gem. Art. 25 Abs. 5 OECD…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…Die ausländische Bestätigung muss auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein. Eine Bestätigung kann auch in anderen Sprachen erfolgen, wenn der Bestätigung eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beigelegt wird. Die Authentizität der ausländischen Bestätigung muss überprüfbar und verifizierbar sein (zB durch Kontrolle eines Überprüfungscodes…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…richtet sich danach, ob die Person des Verwenders einen Hauptwohnsitz im Inland hat und somit das Kraftfahrzeug über einen dauernden Standort im Inland verfügt. Hat das Kraftfahrzeug keinen dauernden Standort im Bundesgebiet, ist die Verwendung im Inland grundsätzlich bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr 2000 abgeschlossen wurde, ist im Verhältnis zu Deutschland die in Art. 27 Abs. 2 des Abkommens festgelegte Frist von vier Jahren anzuwenden."   Bundesministerium für Finanzen, 9. Juli 2019

BMF-010221/0678-IV/4/2011Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0678-IV/4/201110.03.2011

…256/2005, geändert durch den Erlass des BMF vom 16. April 2008, BMF-010221/0907-IV/4/2008, AÖF Nr. 110/2008, werden wie folgt geändert: "3.1 a) Jede beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die im Rahmen einer inländischen Veranstaltung eine Tätigkeit im Sinne des §…