…ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 27.01.2011, 2007/15/0262). Die nachteiligen Folgen einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung eines im…
…Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht geführt hätten; wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder…
…Folge der Aufhebung oder Änderung der dem Bescheid zugrunde gelegten Abgabenvorschriften, ändert. Die Bescheidwirkungen fallen nicht durch Änderungen der Rechtsprechung (zB des VwGH) oder von Erlässen (des BMF) weg. 8. Rechtsschutz 8.1. Berufung Der Auskunftsbescheid ist mit Berufung anfechtbar (insbesondere bezüglich der rechtlichen Beurteilung…
…Die Beurteilung der Frage, ob tatsächlich eine Schenkung unter einander Fremden vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, wobei der Nachweis der Entgeltlichkeit seitens der Abgabenbehörde in der Praxis meist nur sehr schwer erfolgreich geführt werden kann. Die Tatfrage der Schenkungsabsicht ist durch die Behörde jedoch in freier…
…Amts wegen aufzugreifen und nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten zu beheben. Soweit (hier bei der Frage nach einer amtswegigen Wiederaufnahme) der Abgabenbehörde Ermessen eingeräumt ist, müssen auch (aber nicht ausschließlich) aus verwaltungsökonomischen Gründen geringfügige Änderungen nicht vorgenommen werden. Die Ermessensübung hängt jedenfalls von den Umständen…
…Künstleranteil - unmittelbar der Künstler selbst besteuert wird. Die Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis wird durch § 5 Abs. 2 der Verordnung (letzter Halbsatz) auf indirektem Weg angeordnet, und zwar mit Wirkung ab 1. Juli 2005. Denn in dieser Bestimmung wird in Fällen, die dem vorliegenden Beispiel entsprechen…
…sind für die Abgabenbehörde ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens bis zur Kenntnis des Widerrufs oder Erlöschens maßgeblich. Zweifel über den Bestand, Inhalt oder Umfang einer Bevollmächtigung sind grundsätzlich im Ermittlungswege (zB Rückfrage beim Vertretenen) abzuklären. Durch den Wegfall der Funktion als Masseverwalter verliert der Masseverwalter…
…begünstigten Zwecke auch durch Kooperation mit anderen begünstigten Rechtsträgern (so genannte Arbeitsgemeinschaften) erfüllen, wenn gewährleistet ist, dass der einzelne Kooperationspartner auf die Erreichung des Kooperationsziels direkt Einfluss nehmen kann. Voraussetzung ist es dabei auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern durch eine klare Kooperationsvereinbarung…
…ist auch auf die Judikatur des OGH zu verweisen, wonach - trotz einer durch das Bezirksgericht nach §§ 154 f AußStrG erteilten Ermächtigung "namens der Verlassenschaft [...] Anträge bzw Erklärungen bei Finanzbehörden zu stellen oder abzugeben" die Vertretungsbefugnis seitens der Abgabenbehörde "in einem allfälligen Abgabenverfahren zu beurteilen" ist…
…wäre die Veräußerung im Rahmen des § 30 EStG 1988 bzw. - im Anwendungsbereich der durch das BBG 2011 und des AbgÄG 2011 erfolgten Änderung der Besteuerung von Kapitalvermögen - im Rahmen des § 27 Abs. 4 EStG 1988 (Einkünfte aus Derivaten) steuerlich zu beurteilen. Sollte ein Teil der…
…Lösung Durch die Aufgabe der Grenzgängereigenschaft iSd Art. 15 Abs 4 DBA-Schweiz (alt), BGBl. 64/1975 idF BGBl. 161/1995 und BGBl. III 204/2001, mit 1.11.2005 ist für den Steuerpflichtigen eine steuerliche Besserstellung eingetreten, die jedenfalls bis zur Änderung der maßgeblichen…
…Eine derartige Überwälzung der Abgaben kann beispielsweise durch Anführen der Biersteuer auf Verkaufsrechnungen oder anderen Buchhaltungsbelegen belegt sein. Mit der Nachweisführung ist die Abgabenbehörde belastet. Die Abgabenbehörde ist daher gefordert vor einer Bescheiderstellung etwaige Buchhaltungsbelege, Kalkulationsunterlagen usw. einzusehen. Diesbezüglich wird das Hinzuziehen der Betriebsprüfung Zoll…
…bisher durch Einnahmen-Ausgabenrechnung ermittelt. Er geht nunmehr auf Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 über und möchte bereits im ersten Jahr der Bilanzierung von § 11 EStG 1988 Gebrauch machen. Welchen Einfluss haben die steuerlichen Ergebnisse aus der Änderung der Gewinnermittlungsart auf die Berechnung…
…zu dieser anderen vertretbaren Beurteilung dennoch nicht zu einer Doppelbesteuerung führen, da hiedurch Treu und Glauben verletzt werden (VfGH 30.1.1980, B 29/77; Verletzung des Gleichheitssatzes). Der Umstand, dass eine abgabenbehördliche Prüfung eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen hat, hindert die Behörde…
…der Nacherhebung auf die tarifmäßige Schenkungssteuer wird auf die entsprechenden Ausführungen in den StiftR (RZ 291 - 297) hingewiesen. Im gegenständlichen Sachverhalt ist für die Beurteilung, ob und inwieweit eine Nachversteuerung vorzunehmen ist, von den erbschafts- und schenkungssteuerlichen Eingangswerten auszugehen, es sei denn, dass das durch…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
…Wie sind derartige Sachverhalte umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge, die von anderen Unternehmern in einer Rechnung für im Inland für sein Unternehmen erbrachte Leistungen gesondert ausgewiesen sind, abziehen. Die Zuordnung eines Leistungsbezuges zum Unternehmen richtet…
…Umsatz tatsächlich gegenüber der zuständigen Abgabenbehörde des anderen Mitgliedstaates steuerpflichtig behandelt hat. Da für den konkreten Umsatz (Einräumung einer Zahlungsfrist gegen Zahlung von Zielzinsen) sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Recht (vgl. § 9 dUStG) zur Steuerpflicht optiert werden kann, stellt sich nur die Frage…
…eine Berufungsvorentscheidung oder eine Berufungsentscheidung die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgebende Sach- und Rechtslage zu beachten hätte (vgl. zB Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage, Wien 1999, § 289 Tz 11). Änderungen der Rechtsprechung dürfen für die Beurteilung der inhaltlichen Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides…
…welche über die Vermögensverwaltung hinausgeht und in deren Rahmen Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb setzt wirtschaftliche Selbständigkeit voraus. Dieser muss sich aus der allgemeinen Tätigkeit der Körperschaft durch eine sachliche Geschlossenheit der Tätigkeit des Geschäftsbetriebes gegenüber anderen Tätigkeiten der Körperschaft…