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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Beihilfenverfahren handelt. Dies sollte im Besonderen bei über FinanzOnline bekanntgegebenen Vollmachten erfolgen, weil in diesen Fällen der Umfang der Bevollmächtigung nicht bekannt ist. Nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens muss gegebenenfalls das Erlöschen der Vollmacht bekanntgegeben werden, damit wiederum die entsprechenden Eingaben im Verfahren G 62 beim §…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…weitere) Verfahren - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - jener Partei(en), denen gegenüber die jeweilige Berufungsentscheidung des UFS wirksam ergangen ist. Eine Bindungswirkung gilt zudem nur für die Sache, über die entschieden wurde. Selbst spätere Veranlagungsjahre der Partei des Rechtsmittelverfahrens, der gegenüber eine Berufungsentscheidung ergangen ist…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…ordnungsgemäße Entrichtung des Anteils, der als Masseforderung einzustufen ist, Sorge zu tragen hat (Kanduth-Kristen in ZIK 6/2011, 205 [ZIK 2011/292], Anmerkungen zu OGH 24.08.2011, 3 Ob 103/11k). 3. Entfall der Parteifähigkeit von Körperschaften, während Abgaben- und Rechtsmittelverfahren noch offen…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…sie wegen Nichtlegitimation des Antragstellers oder nach Beendigung eines Abgabenverfahrens oder vor Einleitung eines solchen Verfahrens erfolgt, ist der Bescheid abgesondert anfechtbar (vgl. zB VwGH 22.6.2001, 2000/13/0037). Sofern zum Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzamtes über die Akteneinsicht ein Rechtsmittelverfahren in der…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…1 Z 1 ErbStG) Schenkung im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG ist nach § 938 ABGB ein Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird. Bei unentgeltlichen Geschäften berechtigt auch ein Motivirrtum zur Anfechtung. Ein Motivirrtum bezieht sich auf Umstände außerhalb des Vertrages…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Während Abs. 1 des § 209a BAO vorsieht, dass eine Abgabenfestsetzung in einer Berufungsentscheidung - auf Grund eines Rechtsmittels gegen einen vorangehenden, innerhalb der Verjährungsfrist erlassenen Bescheid - auch nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgen darf, gestattet Abs. 2 die verjährungsungebundene Abgabenfestsetzung auch außerhalb eines Rechtsmittelverfahrens dann, wenn die…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…nicht vor, weil die bekannt gegebene Selbstberechnung richtig ist. Wird die Grunderwerbsteuer nicht selbst berechnet, kann die Option gegenüber dem Finanzamt bis zur Rechtskraft des Bescheides - sohin auch noch im Rechtsmittelverfahren - erklärt werden; eine bis dahin nicht erklärte Option kann nicht nachgeholt werden. 6. Sonstiges…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…der Abgabenbehörde bzw. des Verwaltungsgerichtes. Solche Entscheidungen sind mit Vorlageantrag (§ 264 BAO) bzw. mit Revision an den VwGH oder Beschwerde an den VfGH anfechtbar. Eine teilweise Gegenstandsloserklärung ist nicht vorgesehen (im Unterschied zu § 274 BAO idF vor FVwGG 2012). 3. Entscheidungen in der Sache (§ 263…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…weitere Entscheidung in derselben Sache gegenüber derselben Partei (mit Ausnahme einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO oder einer Aufhebung nach § 299 BAO) grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. zB VwGH 23.09.2010, 2010/15/0108). Durch eine in Rechtskraft erwachsene meritorische Aufhebung des Bescheides liegt eine…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in derselben Sache würde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, der besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…des § 205a Abs. 3 Satz 1 erster Fall BAO. Die Pflicht, aus der vorgelegten Urkunde die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, traf in diesem Fall die Abgabenbehörde und mangels jeglicher Festlegung der Abgabepflichtigen zur strittigen Frage der Bemessungsgrundlage auch das "Zinsenrisiko" einer abweichenden Beurteilung im Rechtsmittelverfahren…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 18.4. Lösung Weder die erstmalig erfasste Sozialversicherungsnummer noch die Anlegung einer anderen Steuernummer können bewirken, dass über die gegenständliche "Sache" (Angelegenheit, die den Spruch des Bescheides bildet) nicht bereits abgesprochen worden wäre. Aus § 68 Abs. 1 AVG ist das im Verwaltungsverfahren geltende Prinzip abzuleiten…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…Weise entsprochen werden. Kann der Arbeitgeber die Entlastungsverpflichtung nicht nachweisen bzw. glaubhaft machen, wird er zur Haftung heranzuziehen sein. Es ist Sache des zuständigen Finanzamtes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Internationales Steuerrecht, zu entscheiden, ob bei Vorliegen der in der Anfrage aufgelisteten Nachweisunterlagen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…sowie auf Grund der Vorschrift des § 232 Abs. 2 lit. a BAO ist die voraussichtliche Abgabenhöhe Spruchbestandteil jedes Sicherstellungsauftrages. Da im Berufungsverfahren (nach § 289 BAO) Änderungen immer nur innerhalb des Spruches des jeweiligen Bescheides (somit innerhalb der "Sache", die den Inhalt des Erstbescheides gebildet hat)…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…besteht allerdings nicht. Der Grundsatz von Treu und Glauben hat als Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit nämlich lediglich interpretations- und ermessensleitende Funktion. 2. Anwendungsbereich 2.1 Vollzugsspielraum Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraumvoraus (zB VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179, 0180…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

1. Ablehnung eines Bevollmächtigten (§ 84 BAO) - Zustellvollmacht 1. Ablehnung eines Bevollmächtigten (§ 84 BAO) - Zustellvollmacht 1.1 Sachverhalt Im Zuge des Verfahrens wurde der Steuerberater X gemäß § 84 BAO als Bevollmächtigter abgelehnt. Dennoch verlangt der Steuerberater, dass weiterhin nur an ihn zugestellt wird. Nur eine Zustellung…