Veräußern zwei in Österreich ansässige Brüder ihre je 50%igen Anteile an einer in Südtirol betriebenen OHG, deren Betriebsgebäude sich im Sonderbetriebsvermögen der beiden Gesellschafter befindet, dann sind die hiebei erzielten Veräußerungsgewinne sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei nach Maßgabe…
…zwischen zwei italienischen Destinationen würde allerdings wieder von Artikel 8 DBA-Italien erfasst, wenn die Bedienung der italienischen Strecke im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fluges erfolgt. Versieht in Italien ansässiges Personal Dienst an Bord eines grenzüberschreitend fliegenden Flugzeuges (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in verschiedenen…
…anzustellen, wenn ein in Großbritannien ansässiger Regisseur durch zwei verschiedene Vertragsabschlüsse für die Mitwirkung an der inländischen Festspielveranstaltung verpflichtet wird: durch einen Werkvertrag für die Konzepterstellung in England und durch einen Dienstvertrag für die in Österreich während der Proben bis zur Premiere erbrachte Regietätigkeit. Die…
…kein Fall einer Doppelbesteuerung vor, da der Einkünftezufluss an die Stiftung und der Vorgang der Ausschüttung dieser Einkünfte an den deutschen Begünstigten zwei verschiedene steuerliche Tatbestände sind und auch nach österreichischem innerstaatlichem Recht beide Tatbestände einer Besteuerung unterliegen. Es ist richtig, dass die nach Deutschland…
Schließen zwei in Österreich ansässige LKW-Fahrer mit einer französischen Firma Dienstverträge, auf Grund derer sie verschiedene LKWs der französischen Firma zwischen Destinationen in Österreich und in Deutschland zu lenken haben (arbeitstäglich ca. 3 Stunden in Österreich und 6 Stunden in Deutschland), dann steht gemäß…
…zu einer Hemmung des Fristenlaufes. Nur wenn zwischen zwei Aufenthalten in der UdSSR kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist für jeden Aufenthalt eine gesonderte Fristenberechung vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in der UdSSR für verschiedene österreichische Auftraggeber spricht für einen fehlenden inneren Zusammenhang, es sei denn…
…Artikels 12 des DBA-China. Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen Titeln überweist ("Honorar" und "Auflagenhonorar") ist solange unerheblich, als durch solche Zahlungen die Genehmigung (= passive Leistung) des in Österreich lebenden Dichters abgegolten wird, sein urheberrechltich geschütztes geistiges Schaffen…
…Bezug auf deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien ist hinsichtlich des Typenvergleiches in einem als Entwurf paraphierten Anwendungsschreiben zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Folgendes festgehalten: "Bei diesem Vergleich wird auf österreichischer Seite allerdings eine einheitliche Betrachtung angestellt und ein ausländischer Gesellschaftstyp nicht gleichzeitig zwei verschiedenen inländischen Gesellschaftsformen zugeordnet…
…kurzfristig - gegen Refundierung vom deutschen Unternehmen - aushilft. Solange daher in Fällen der vorliegenden Art auf deutscher Seite kein Vorliegen einer inländischen Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch auf österreichischer Seite so gesehen werden. Allerdings wird vorsorglich angemerkt, daß im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht…