Für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung anlässlich der Auszahlung abzugspflichtiger Einkünfte ist gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA…
EAS 2638 befasste sich mit dem Fall einer österreichischen Medien-GmbH, die von ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkaufte" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnete. In der EAS wurde hierzu festgestellt, dass dann, wenn mit dem ausländischen Geschäftspartner eine laufende Geschäftsverbindung…
…Steuer gegenüber steht, auf die eine Anrechnung vorgenommen werden könnte, dann ist die italienische Steuer damit "verloren". Ob bei Zeitnähe zwischen italienischer Aufwertung einerseits und einer in der Folge in Österreich steuerpflichtigen Veräußerung eine solche innere Verknüpfung besteht, dass auf der Grundlage von § 48 BAO…
…daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der Geschäftsleitung und damit die Ansässigkeit im Staat der Vorgängergesellschaft verblieben ist. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung der nunmehrigen Muttergesellschaft in zeitnaher Form auch noch nachgebracht werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…überhaupt in Anspruch genommen werden kann. In solchen Fällen kann die DBA-Entlastung daher nur im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden, weil nur auf diese Weise der Finanzbehörde die Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Entlastungsvoraussetzungen eröffnet wird. Nur dann, wenn die ausländische Gesellschaft auch operativ tätig ist…
…Steuerentlastungsmaßnahme. Der Umstand, dass die ausländische Erbschaftssteuerleistung nur in sehr geringfügigem Ausmaß angefallen ist, weil zur Vermeidung einer Steuerkumulierung im ausländischen Besteuerungsverfahren eine zeitnahe steuerliche Erfassung anlässlich des vorangegangen Todes eines Angehörigen berücksichtigt worden ist, steht einer Steuerfreistellung auf österreichischer Seite nicht entgegen. Denn einerseits…