…Vermutung dafür, dass diese Arbeit im Inland unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte abgewickelt wird. Österreich schließt sich hier der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte an : Benutzen darnach Arbeitskolonnen ausländischer Subunternehmer bei ihren Tätigkeiten im Inland Arbeitstische, die ihnen der inländische Auftraggeber zur Verfügung stellt, kann dies…
…internationalen Verkehr" klassifiziert werden, so dass die inländische Steuerpflicht weder durch Art. 8 DBA-Griechenland noch durch Art. 7 DBA-Norwegen berührt wird. Werden die erwähnten Gewinne der österreichischen GesmbH dadurch geschmälert, dass operative Tätigkeiten (z.B. Versorgung der Restaurants, Abrechnungen, Personalbeschaffung, Reparaturen) sowie die…
…auch, dass den Betriebstättenstaaten nur jener Teil der aus den Managementverträgen erwirtschafteten Einkünfte zuzurechnen ist, der den tatsächlich im Ausland erbrachten Tätigkeiten der GesmbH zuzuordnen ist. Da die Erfüllung der sich aus den Managementverträgen ergebenden vertraglichen Verpflichtungen aber auch Aktivitäten im österreichischen Stammhaus bedingt, wird…
…alle für den Inlandsvertrieb wesentlichen manipulativen Tätigkeiten von diesem österreichischen Produzenten selbst besorgt werden. Es wird unter solchen Umständen ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt, sondern tatsächlich durch wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). …
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger betreibt in Ungarn als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wege einer dort eingetragenen Kapitalgesellschaft (Kft), welche über zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung steht im Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige eröffnete darüber hinaus einen…
…dass Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch eine andere natürliche oder juristische Person sein kann, die die Vergütungen für die ihr geleistete nichtselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt, klar hervor geht. Diese Frage stellt sich aber im gegebenen Zusammenhang schon deshalb nicht…
…2 lit. c DBA Deutschland von der österreichischen Zweigniederlassung getragen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn die deutschen Dienstnehmer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der österreichischen Zweigniederlassung zuzurechnen wären (vgl. EAS 2260). Ein Indiz dafür wäre, wenn Lohnbezugsteile vom deutschen Arbeitgeber der österreichischen Niederlassung…
…Schneider außerhalb des Rahmens der eigenen Geschäftstätigkeit handeln. Dies wird dann gegeben sein, wenn diese Aktivitäten wirtschaftlich nicht so sehr dem Unternehmensgegenstand der eigenen Maßschneiderei zuzurechnen sind, sondern viel eher zur unternehmerischen Aktivitätssphäre des schweizerischen Unternehmens zählen (Abs. 38.8 des OECD-Kommentars 2003 zum…
…2010). Solange es sich daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei der durch die T-GmbH ausgeführten Filmproduktion nicht um eine Tätigkeit der M-GmbH handelt, führen die Tätigkeiten der T-GmbH zu keiner Betriebsstätte in Österreich. Die im OECD-MA idF 2017 enthaltene Anti-Fragmentierungsregelung (Art…
…er einen Wohnsitz innehat. Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen. Die stärkste persönliche Beziehung besteht im Regelfall zu dem Ort, an dem jemand regelmäßig…
…dann würde - durch die bloße Montagetätigkeit - selbst dann keine norwegische Betriebstätte begründet, wenn diese Tätigkeiten über mehrere Jahre hinweg in Norwegen ausgeübt werden. Stehen die Montageprojekte allerdings in einem wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhang, sind nach dem OECD-Kommentar nicht die Montagezeiten der einzelnen Teilprojekte maßgebend…
…aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird…
…da eine Zusammenrechnung der beiden Montageperioden gemäß Z. 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-Musterabkommen nur dann zulässig ist, wenn sie "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes bilden". Der Umstand allerdings, dass ein Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens in Perth mehrere Jahre hindurch ein…
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
…welches wirtschaftlich und geographisch zusammenhängt (OECD-MK Art 5 Z 26). Das für eine Betriebsstätte örtliche Element wird auch dann gegeben sein, wenn dem Unternehmen eine fixe Anlegestelle für sein Schiff zur Verfügung steht (EAS 1445). Sofern diese Anlegestelle für die Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit…
…BAO ist jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist…
…von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des…
…ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion nicht vom Gesteller, sondern vom Gestellungsnehmer wahrgenommen wird. Bei Abweichung von der zivilrechtlichen Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist (VwGH v. 4. März 1983, Zl…
…österreichischen Subunternehmer im Rahmen von einzelnen und voneinander unabhängigen Werkverträgen und Einzelbestellungen an wechselnden Teilen des gesamten Bahnnetzes und stellt die Auftragsvergabe somit kein einheitliches Projekt des Subunternehmers dar, so sind diese Tätigkeiten des Subunternehmers nicht als wirtschaftlich zusammenhängend zu sehen (vgl. OECD-MK Art…
…Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn…