…Ländern ansässige Investoren an österreichischen Kapitalgesellschaften bis zu 40% beteiligen können, dann ist zunächst zu klären, ob es sich bei der britischen Personengesellschaft um eine vermögensverwaltende Mitunternehmerschaft handelt. Sollte diese Frage zu bejahen sein, vor allem weil eine Vergleichbarkeit mit dem Vermögensmanagement eines Investmentfonds gegeben…
…deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG und bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird auf die in EAS 705 behandelte Problematik hingewiesen. 10…
…Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert (EAS 3077). Auch wenn die österreichische vermögensverwaltende KG keine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft darstellt (EStR 2000 Rz 6015) besteht für sie Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs. 1 Z 1 UGB…
…sind für die Beurteilung der allfälligen Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft vorweg folgende Sachverhaltsfragen zu klären: Zunächst ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Leistungen der Innengesellschaft gewerblicher Art oder vermögensverwaltender Art sind. Besteht die Leistung in der künftigen Lagerung des betreffenden flüssigen oder gasförmigen Produktes…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…
…der Komplementärgesellschaft ab, da diese nach österreichischem Recht der Personengesellschaft nicht gewerblichen Charakter verleihen kann (EStR 2000 Rz 6015). Da aber eine Mitunternehmerschaft nur einen einzigen Betrieb und damit Einkünfte aus nur einer einzigen Einkunftsart haben kann, sind verschieden voneinander abgrenzbare Tätigkeiten einheitlich zu beurteilen…
…gleichbehandelt; desgleichen wird die Einbringung von deutschem Liegenschaftsvermögen nicht dadurch von der Maßnahme nach § 48 BAO ausgeschlossen, dass es mittelbar über eine Beteiligung der genannten betrieblich tätigen KG an einer (aus österreichischer Sicht) bloß vermögensverwaltenden deutschen Mitunternehmerschaft gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im…
…an der deutschen GmbH fällt nicht unter § 6 Abs. 2 ErbStG und löst daher keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus. Die atypische stille Beteiligung an der deutschen GmbH führt aber zum Entstehen einer "Mitunternehmerschaft", die aus einkommensteuerlicher Sicht transparent ist; aus einkommensteuerlicher Sicht ist daher zutreffend…
…hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine Einkünfte aus Gewerbetrieb, die diesfalls nach Artikel 4 ihren deutschen Betriebstätten zuzuordnen wären…
… Ist eine deutsche GMBH&CO KG mit einem in Österreich ansässigen Kommanditisten vermögensverwaltend zu 55% an einer anderen deutschen KG (Tochter-KG) beteiligt und wird diese Tochter-KG nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in eine AG (Tochter-AG) umgegründet, dann stellen die künftig von der deutschen Tochter…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren hingegen im internationalen Kontext auch davon abweichende Praxisansätze erkennbar. Im Fall eines deutschen Ehepaares, das eine inländische Eigentumswohnung im Wege einer KEG hielt, wurde - im Einvernehmen mit…
…As a result, Article 12 of the Austro-Dutch tax treaty allocates the taxing right on distributions under silent partnership agreements to Austria also in cases where the distributing Austrian company is a mere asset holding company (vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft). The source taxation right granted under…
…erwirbt, die landwirtschaftliche Betriebe in Australien unterhält und bewirtschaftet, und wird die deutsche KG aus österreichischer Sicht als Holding-KG mit bloß vermögensverwaltender Funktion eingestuft, wohingegen die australische Limited Partnership (einer österreichischen KG vergleichbar) mit den erzielten landwirtschaftlichen Einkünften als betrieblich tätig beurteilt wird, dann…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
Kapitalerträge, die einer deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaft zugehen, fließen aus steuerlicher Sicht unmittelbar den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu. Unter welchem Titel diese Erträge einem österreichischen Gesellschafter überwiesen werden, ist unerheblich. Erhält daher der österreichische Gesellschafter vorab unter dem Titel "carried interest" einen erhöhten Anteil an den…
Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens nach Art von Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden US Limited Partnership (Vermietung von Shopping-Centern), deren unbeschränkt haftender Gesellschafter eine US-Kapitalgesellschaft ist, dann werden für den österreichischen Investor keine betrieblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen gegebenenfalls auch…
…dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen…