…lässt im Vergleich mit einer unabhängigen - und daher nicht konzernzugehörigen - Gesellschaft keine abgeltungsfähige Vorteilszuwendung erkennen. Nebenbei entstehende Vorteile wie Effizienzsteigerung oder verschiedene Synergieeffekte in der Kontrolle bewirken üblicherweise nicht, dass von einer abgeltungsfähigen konzerninternen Dienstleistung ausgegangen werden könnte (Hinweis auf Z 7.12 OECD-VPG)…
…beziehen, wenn sie in Österreich weder unbeschränkt steuerpflichtig ist, noch unter Nutzung inländischer Betriebstätten gewerblich oder sonst selbständig tätig ist. Eine inländische unbeschränkte Steuerpflicht würde sich für die NGO ergeben, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich befände. Ist es nun so, dass…
…dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell zu entrichtenden Quellensteuer mit einer bloß 5-prozentigen Abzugssteuer aus dem Quellenstaat abzusaugen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann aber dem Wortlaut des Abkommens nicht entnommen werden, dass der Anwendungsbereich…
…dann ist diese auch dann wahrzunehmen, wenn tatsächlich wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes während der Entsendungszeit bloß beschränkte Steuerpflicht des Bewachungspersonals in Österreich gegeben sein sollte. Denn das wirtschaftliche Reinergebnis der Bewachungstätigkeit (Bewachungshonorare abzüglich Arbeitslöhne und sonstige Kosten) kommt - mangels ägyptischer Betriebstätte - unmittelbar dem österreichischen…
…dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie…
…werden und demzufolge den Vergütungsanspruch mindern" kann im gegebenen Zusammenhang tatsächlich nur als ergänzende Klarstellung gesehen werden. Denn dass im Fall einer Kostenaufschlagsmethode nur die Nettokosten mit Gewinnaufschlag zu vergüten sind, ist unbestreitbar. Wenn aber die Steuern ausdrücklich aus den weiterbelastbaren Kosten ausgeschieden worden sind…
…inländische GmbH vor. Die Frage, ob in einem derartigen Fall für Belange der steuerlichen Gewinnermittlung der Gewinn der inländischen Handelsagentur-GmbH nach der Kostenaufschlagsmethode (Kosten plus 10%), durch Ansatz einer fremdüblichen Agenturprovision oder auf andere Weise zu ermitteln ist, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht…
…abgewickelten Transaktionen ein darüber hinaus abzugeltendes unternehmerisches Risiko zu tragen hat oder ob dies infolge des rein konzerninternen Aktivitätsfeldes ausgeschlossen ist. Sollte unter den gegebenen Umständen einerseits einwandfrei nachweisbar sein, dass die in Österreich tatsächlich ausgeübten Funktionen ausreichend finanziell abgegolten werden und sollte andererseits in…
…dass 2/3 der Gehaltskosten, einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle…
…hängt die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite nicht davon ab, ob die Slowakei tatsächlich eine Besteuerung vornimmt oder diese - z.B. wegen des Eigeninteresses am Zustandekommen der Beratung - nicht vornimmt. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist folgendes auszuführen : unter der Voraussetzung, daß die Leistung gegenüber einem österreichischen Bundesministerium …
…Funktionen tatsächlich im liechtensteinischen Architekturbüro ausgeübt werden, wird zunächst auf die unternehmerischen Kernfunktionen Bedacht zu nehmen sein. Im Fall des Architekten werden diese in der Kundenakquisition und vor allem in den Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschlüssen liegen. Denn ob aus einem Projekt ein Gewinn oder Verlust…
…die PKW-Fahrtkosten für die Fahrten zwischen den zwei Betriebsteilen als Betriebsausgabe anzuerkennen sein; allerdings werden die PKW-Kosten dann nicht (jedenfalls nicht zur Gänze) dem inländischen Betrieb angelastet werden können. 12. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …