…die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden. Steuerverzichte zugunsten von Steuerausländern erscheinen nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn dies im österreichischen Staatsinteresse gelegen ist (zB weil für Österreich wichtige Geschäftsbeziehungen nicht aus bloßen Steuergründen unterbleiben sollen). Wenn in Deutschland…
…2957/78, auch eine in die Zeit der Nichtansässigkeit rückwirkende Entlastung sachlich gerechtfertigt, wenn diese Entlastung Inhalt der üblichen Staatenpraxis bei Doppelbesteuerungsabkommen ist. Hätte vor der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich ein an der üblichen Staatenpraxis (OECD-Musterabkommen) orientiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat bestanden…
…im Fall des § 102 EStG oder § 99 EStG); es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, Steuerinländer zu diskriminieren und bei ihnen die vollständige Zurückziehung aus dem Erwerbsleben zu fordern, dies aber bei Steuerausländern nicht zu verlangen. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…die tatsächliche Steuerleistung des Generalunternehmers und die aliquote Weiterbelastung an alle Subunternehmer einer Überprüfung zu unterziehen. Dies wird aber nur bei in Österreich ansässigen Generalunternehmern möglich sein. Es wäre jedenfalls sachlich nicht gerechtfertigt und daher gesetzlich nicht gedeckt, wenn bei einem Bauvorhaben mit internationaler Beteiligung…
…diese enge Auslegungsvariante richtig, dann müsste (unzulässigerweise) dem Gesetzgeber unterstellt werden, dass er hiedurch eine sachlich nicht gerechtfertigte internationale Doppelnichtbesteuerung verursachen wollte: Doppelbesteuerungsabkommen, die einer OECD-Empfehlung folgend dem Artikel 17 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmungen enthalten und das Befreiungssystem (Art. 23 A des OECD…
…zu dehnen und eine Auslandssteuer zur Anrechnung zu bringen, die von nicht doppelt besteuerten Einkünften (von den Schachteldividenden) erhoben worden ist, erscheint aber zu weitgehend und daher sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Denn dies würde geradezu dazu nötigen, bei Bezug steuerfreier Auslandsgewinnausschüttungen Kredite nicht mehr voll…