…Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf…
…kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94a EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630 und EAS 3110). Unter EAS 3110 wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin…
…kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630). Die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG ist indessen nicht berechtigt, ohne weiteres auf der…
…Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung gegenüber nachgewiesen ist, kann daher die Steuerentlastung richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen einer EU-Richtlinie erscheint nunmehr durch das EUGH-Urteil vom 17. Okt…
…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung…
…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft…
…Personengesellschaften, also in Fällen in denen von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen (so wie alle anderen Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft) für steuerliche Belange unmittelbar im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehen, die Quellensteuerentlastung zu gewähren. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG bestehen daher keine Bedenken, wenn…
…Abs. 2 ESt-RL 1984: also erst nach Abnahme des Baues bzw. im Fall einer richtlinienkonformen Option alljährlich nach Maßgabe des Baufortschrittes) in Österreich zu erfassen sein; wobei hierbei nur die der russischen Baustelle funktional zuzurechnenden Ertragsanteile ausgeschieden werden dürfen. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden: Eine Vorgangsweise, nach…
…Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG dieser Bestimmung keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische…