…hingenommen werden. Wollte man das DBA derart interpretieren, dass es bei Freiberuflern ein Besteuerungsrecht an den Gewinnen einer "festen Einrichtung" in dem Maße dem Staat der festen Einrichtung überträgt, als darin eine persönliche Tätigkeit eines Freiberuflers ausgeübt wird, sollte sonach das Abkommen so ausgelegt werden…
…siehe AÖF Nr. 153/1992 und AÖF Nr. 140/2001). Da in den bereisten Drittstaaten weder Betriebstätten noch "feste Einrichtungen" vorliegen, werden diesen Staaten keine Besteuerungsrechte zugeteilt. Sollten diese Staaten die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit für sich in Anspruch nehmen, entstünde nur ein unechter Qualifikationskonflikt…
…wegen der inländischen Empfangseinrichtungen nicht erfolgen. Eine solche Abkommensauslegung könnte indessen nur auf Reziprozitätsbasis erfolgen, denn es geht letztlich um die Funktionsbeurteilung von Einrichtungen, deren Nichtbestand die unternehmerische Leistungserbringung vereiteln würde und denen daher durchaus auch Hauptfunktion zugemessen werden könnte. Falls das US-Unternehmen für…
…11.1992, 91/13/0144 im letztgenannten Sinn zu beantworten sein. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn der thailändische Geschäftsführer in Österreich über keine feste Einrichtung (zB Büroraum, Arbeitszimmer) verfügt, das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Thailand zusteht. Das gleiche Ergebnis würde aber eintreten, wenn…
…Einkünften ist ein österreichisches Besteuerungsrecht im Allgemeinen nur dann vorgesehen, wenn dem freiberuflich Tätigen in Österreich eine ständige Einrichtung (z.B. ein ihm persönlich überlassener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt wird. Liegt keine derartige ständige Einrichtung vor, dann wird Österreich nur in den in Artikel 8…
…an einen in einem DBA-Partnerstaat ansässigen Künstler aus Anlass der Absage einer Darbietung geleistet werden, stellen keine Einkünfte "aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit" im Sinn von Artikel 17 OECD-MA dar. Denn solche Vergütungen werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit…
…wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin zu…
…Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen, Inanspruchnahme persönlicher Assistenz in der Telefonzentrale, Gästebetreuung durch die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher…
…USA als auch im Fall des Abkommens mit Deutschland besteht für einen freiberuflich tätigen Seminarvortragenden nur dann inländische Einkommensteuerpflicht, wenn dem Vortragenden eine inländische Betriebstätte (feste Einrichtung) zur Verfügung steht. Kurzfristig und stets wechselnd angemietete Räumlichkeiten in Gaststätten und Gemeindeeinrichtungen erfüllen idR diese Voraussetzung nicht…
…gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut sein und sollten die Aufenthalte in Irland die Österreich-Aufenthalte in zeitlicher Hinsicht wesentlich übersteigen, dann ist angesichts des nur in Irland bestehenden Ateliers nicht auszuschließen, dass sich…
…im vorliegenden Fall Österreichs, anerkannt worden ist. Eine bloße Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Einrichtung ist nicht ausreichend. Nach § 71 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zertifizierte Forschungs- oder Bildungseinrichtungen erfüllen nach Auffassung der zuständigen österreichischen Behörde diese Voraussetzung und gelten somit als "anerkannte Anstalt". Die Steuerbefreiung…