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EAS 2488Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwesterngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0415.07.2004

Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…

EAS 283Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9314.07.1993

  Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen…

EAS 298Konzerninterne Zinsen an niederländische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2297/1/1-IV/4/9325.08.1993

  Wird von einer niederländischen Kapitalgesellschaft ein Kredit an eine zum Konzernverbund gehörende österreichische Schwestergesellschaft vergeben, so unterliegen die hiefür in die Niederlande fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung. Die…

EAS 693Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/46/1-IV/4/9517.08.1995

  Am 14. Juli 1993 hat das BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Dienstes (EAS 283) folgende Auffassung vertreten: "Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA…

EAS 706Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/58/1-IV/4/9528.08.1995

  Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen…

EAS 886Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften; Frage der steuerlichen Zurechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3687/1-IV/4/9629.05.1996

…§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft…

EAS 2415Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1239/1-IV/4/0413.02.2004

Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…

EAS 1040Lizenzgebührenzahlungen an eine britische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/1-IV/4/9724.03.1997

…eines österreichisch-niederländischen Verständigungsverfahrens wurde mittlerweile Einvernehmen erzielt, dass die vergleichbare Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 DBA-Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und dass sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar…

EAS 1022Auslandslizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/2-IV/4/9728.02.1997

Wird von einer niederländischen Muttergesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, der die Aufgabe obliegt, an sie von einer niederländischen Schwestergesellschaft übertragene Senderechte im Sublizenzweg an diverse Landesgesellschaften in Drittstaaten zu vergeben und von diesen die entsprechenden Lizenzgebühren zu vereinnahmen und sodann an ihre eigene Lizenzgeberin…