…Beziehung durch die Investition geschaffen wird. Dies setzt voraus, dass die Aktien ihrem Inhaber entweder nach den nationalen aktienrechtlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen. Der Gerichtshof setzt hierbei aber…
Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…
Artikel 11 Abs. 4 DBA-Großbritannien sieht vor: "Gesetzliche Vorschriften, die in einem Vertragstaat bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche Zinsen, wenn…
…so tritt hierdurch ein internationaler Zurechnungskonflikt auf; dieser wird durch unterschiedliches nationales Recht verursacht, weil ein Nachlassvermögen nach österreichischem Recht transparent, nach US-Recht hingegen als intransparent gewertet wird. Da das DBA keine Vorschriften enthält, wem in Fällen der vorliegenden Art die Einkünfte zuzurechnen sind…
…zugänglich. Die in Österreich gemäß Artikel VII DBA-USA als Zinsenertrag zu erfassenden Einkünfte müssen aus dieser Sicht korrespondierend in den USA von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Zinsen nach den amerikanischen OID-Vorschriften ("Original Issue Discount-Rules"; gemäß Abschn…
…dass diese Regelung nicht nur im Fall einer Arbeitskräftegestellung aus Österreich, sondern auch im Fall vergleichbarer landesinterner Arbeitskräftegestellungen zur Anwendung gelangt. Als Rechtsvorschriften gelten im gegebenen Zusammenhang nicht nur Vorschriften im Gesetzesrang, sondern auch Durchführungsregelungen über die Gesetzesauslegung (zB in der äußeren Form vergleichbar mit…
…nicht aber auf Artikel 52 beruft. Im übrigen ging es bei den bisherigen EUGH-Entscheidungen zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung…
…nicht aber auf Artikel 52 beruft. Im übrigen ging es bei den bisherigen EUGH-Entscheidungen zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung…
…vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht entstandene) Steuerschuld führen. Da Abkommensrecht dem innerstaatlichen Steuerrecht derogiert, muss auch eine Vorschrift des nationalen Körperschaftsteuerrechtes, derzufolge von einer temporären (verzinslichen) Steuerschuld auszugehen ist, wirkungslos bleiben. …
…Entlastungsverpflichtung, die sich unmittelbar aus Artikel 23 Abs. 2 lit. a des Abkommens herleitet. Denn nach dieser Vorschrift ist Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet, wenn 1. die Kapitalerträge nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden dürfen und wenn 2. kein Anwendungsfall der lit. b…