Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
…sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich hiebei um nachträgliche betriebliche Einkünfte gemäß § 32 Z 2 EStG (siehe auch EStR 2000 Rz 5678). Gemäß Artikel 6 des DBA-Schweiz wird das Besteuerungsrecht an Einkünften jeglicher Art…
…sein, mit der Folge, daß das Besteuerungsrecht an diesen nachträglichen Einkünften aus der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit dem Betriebstättenstaat der Personengesellschaft, sonach der Schweiz zu überlassen und in Österreich dementsprechend Steuerfreiheit zu gewähren ist. Allerdings wird der Fall auch aus schweizerischer Sicht zu würdigen sein. Sollte…
…an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kommanditgesellschaft nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Firmenpension gezahlt, die als betriebliche Versorgungsrente anzusehen ist, dann stellt dies nachträgliche Einkünfte aus der betrieblichen Tätigkeit dar, die ebenfalls in Deutschland als dem Betriebstättenstaat der KG zu besteuern sind (in diesem…
…selbständige Arbeit), dann gilt dies auch für die durch diese Tätigkeit erwirtschafteten nachträglichen Pensionszahlungen (Hinweis in diesem Zusammenhang auf EAS 1153 betr. eine Gesellschaftergeschäftsführerpension aus Deutschland und VwGH vom 22.3.2000, 97/13/0093 betr. betriebliche Versorgungsrente im Verhältnis zu Kanada). Damit steht das…
…2002) von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Es ist wohl richtig, dass die weißrussischen Aktivbezüge auf Grund des DBA-Weißrussland von der österreichischen Besteuerung freizustellen waren und dass daher die nachträglichen Rückzahlungen mit DBA-steuerfreien Einkünften im Zusammenhang stehen. Allerdings darf ein DBA nicht so ausgelegt werden…
…Schallplatten als Entgelt für die Verwertung der Urheberrechte daran als Schallplattentantiemen zufließen, sind nach inländischem Recht steuerabzugspflichtig. Denn es handelt sich hierbei um betriebliche Einkünfte der Künstler und daher um (nachträglich zufließende) "Einkünfte aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler", die nach § 99 Abs…
…nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Aufwendungen in Österreich abzugsfähig wären. Die Nichtabzugsfähigkeit betrieblicher Nachtragsaufwendungen des nach Österreich zugezogenen Sportlers ergibt sich damit aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht, weil Einkünfte, die vor Begründung der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht erwirtschaftet wurden, grundsätzlich nicht der inländischen Besteuerung…
…deutschen Betriebsprüfung festgestellt, dass auf Grund der Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen und des Bestandes identischer Beteiligungsverhältnisse der Fall einer Betriebsaufspaltung vorliegt, der die Vermietungseinkünfte zu betrieblichen Einkünften werden lässt, wobei die Beteiligung an der Maschinenfabriks-GmbH als Sonderbetriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft qualifiziert wird, dann tritt…
…sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des…
…Wegzug nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese im Jahr des Zuflusses als nachträgliche Einkünfte nach § 32 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte…
…aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die nachträglichen Aktivitäten des amerikanischen Geschäftsvermittlers, wie etwa die Schulung und Unterstützung der Subvertreter, bei Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes als einkünftegenerierende Faktoren zu werten sind. Bundesministerium für Finanzen, 11. Mai 2011
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
…Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung…
…nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform…
…muss, wäre auf österreichischer Seite durch das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerfreistellungsverpflichtung gegeben; denn in diesem Fall dürften die nachträglichen Einkünfte "nach diesem Abkommen" nicht in Frankreich besteuert werden (bei französischer Zuordnung unter Artikel 21) oder es käme der in Artikel 23 Abs. 2 lit…
…99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder…
Sowohl das DBA-Deutschland vom 24. August 2000 wie auch das DBA-Deutschland vom 4. Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist…
…Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden, ändert nichts daran, dass es sich hiebei um nachträgliche Einkünfte aus dem Grenzgängerdienstverhältnis handelt, die gemäß Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland jenem Staat zur Besteuerung übertragen sind, der…